Scheidung mit Kind § Infos, Auswirkungen & Besuchsrecht
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Familienrechtsredaktion
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- Im Normalfall geht bei einer einvernehmlichen Scheidung das Sorgerecht an beide Ex-Eheleute über.
- Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht das Sorgerecht einem Elternteil allein zusprechen.
- Zu Ausnahmefällen gehört z.B. körperliche Gewalt gegen Kinder.
- Für das Wohl des Kindes, ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren immer sinnvoll.
- Die Unterhaltshöhe bei einer Scheidung mit Kind entscheidet das Gericht und ist abhängig vom Alter und Einkommen des Elternteils.
Grundsätzliches zur Scheidung mit Kind
Ebenso wie bei einer Scheidung in der Schweiz ohne Kinder hat die Scheidung mit Kind auch rechtliche und finanzielle Auswirkungen auf das Leben der Ehepartner. Bei der Scheidung mit Kind ist auch das Kind von zahlreichen Änderungen betroffen. Zentrale Aspekte sind der Unterhalt bei einer Scheidung mit Kind und das Sorgerecht. Lebt das Ehepaar zunächst getrennt gelten sie rechtlich weiterhin als verheiratet und sind daher auch gegenseitig unterstützungspflichtig.
Wird die Ehe einvernehmlich getrennt, so geht auf natürlichem Wege das Sorgerecht an beide Ex-Eheleute über – das gemeinsame Sorgerecht ist also der gesetzliche Normalfall. Nur in Ausnahmefällen – wie z.B. bei körperlicher Gewalt gegen Kinder ohne den Ehepartner – kann das Gericht das Sorgerecht einem Elternteil allein zusprechen. Achten Sie immer darauf, dass das Sorgerecht nicht unbedingt ausschlaggebend für die elterliche Obhut. Diese ist an der täglichen Betreuung und Pflege zu ermitteln. In einer Trennungsvereinbarung wird die elterliche Obhut vorläufig bis zur Scheidung geregelt.
Möchten sich die Ehepartner nach der Trennung scheiden lassen, können sie eine Scheidung auf gemeinsames Begehren durch einen Scheidungsantrag und eine Scheidungskonvention einreichen. Sollten sich die Ehepartner nicht bezüglich aller Scheidungsfolgen einig sein, kann dies vom Gericht geklärt werden. Besteht allerdings insgesamt Uneinigkeit, weil sich ein Ehepartner nicht scheiden lassen möchte, dann ist nur eine Scheidung auf einseitiges Begehren möglich. Diese kann erst nach einer zweijährigen Trennungsphase durch eine Scheidungsklage eingereicht werden.
Rechtliche Auswirkungen auf das Sorgerecht bei Scheidung mit Kind
Wurde die Ehe rechtskräftig geschieden, verbleibt das Sorgerecht in der Regel auch nach der Scheidung bei beiden Eltern, es sei denn das Kindeswohl ist gefährdet. In diesem Fall wäre das alleinige Sorgerecht denkbar, welches dann jedoch gesondert beantragt werden muss.
Warum ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren sinnvoll?
Soll eine Scheidung mit Kind vollzogen werden, ist es immer ratsam eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Je besser das Verhältnis zwischen den Eltern auch nach der Trennung bleibt, desto besser ist dies für das Kind bei der Scheidung. Es erspart ihm nicht nur emotionale Belastung, sondern ermöglicht auch gerechte und sinnvolle Regelungen für die elterliche Obhut, das gemeinsame Sorgerecht/die elterliche Sorge und das Betreuungsrecht. Durch eine Scheidung auf gemeinsames Begehren muss das Kind nicht die langwierigen Streitigkeiten während des zweijährigen Trennungsjahrs erleben. Darüber hinaus verursacht eine einvernehmliche Scheidung geringere Scheidungskosten und geht mit einem unkomplizierteren Scheidungsablauf sowie einer verkürzten Dauer einher.
Ablauf der Scheidung mit Kindern
Einigen sich die Eltern auf eine Scheidung auf gemeinsames Begehren, können sie einen Scheidungsantrag mit einer Scheidungskonvention einreichen. In jener Konvention können die Ehepartner alle Aspekte einer Scheidung mit Kind ausgestalten. Im Zweifel sieht es das Gesetz aber immer vor, dass die Möglichkeit besteht, das Kind selbst im Zuge des Verfahrens zu befragen. Das Kindeswohl steht stets im Vordergrund. Hierzu zählt das Sorgerecht, das Wohnverhältnis der Kinder (elterliche Obhut) und die Besuchszeiten sowie der Unterhalt bei einer Scheidung mit Kind.
Die Scheidungskonvention wird dann bei Gericht eingereicht und geprüft. Bei einer streitigen Scheidung ist das etwas anders: Hier müssen beide Ehepartner vor Gericht und den Richter über ihre persönliche Situation ins Bild setzen. Der Richter befragt die Kinder in einer Anhörung, um ihre Sicht der Situation zu schildern. Hat das Gericht den Eindruck, dass das Kind eine anwaltliche Unterstützung benötigt, bekommt es einen Kindesanwalt gestellt. Am Ende der Gerichtsverhandlung spricht der Richter das Scheidungsurteil aus.
Finanzielle Aspekte der Trennung mit Kind
Ein weiterer Aspekt der Scheidung mit Kind ist der Kindesunterhalt bzw. die Alimente für die Kinder. Darüber hinaus müssen die Ehepartner aber auch ihren Güterstand regeln, d.h. bei einer Errungenschaftsbeteiligung erfolgt eine güterrechtliche Auseinandersetzung. Doch nicht nur die Aufteilung der Vermögenswerte spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle, sondern auch der nacheheliche Unterhalt, der eventuell einem Ehepartner zusteht.
Im Gegensatz zum Kindesunterhalt muss der nacheheliche Unterhalt nur unter bestimmten Umständen und in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum geleistet werden. Die Alimente für die Kinder sind hingegen verpflichtend und müssen mindestens bis zur Volljährigkeit des Kindes bzw. bis zum Abschluss seiner beruflichen Ausbildung geleistet werden.
Unterhalt bei einer Scheidung mit Kind
Die Höhe der Unterhaltszahlungen ist an die finanziellen Mittel im Einzelfall angepasst, da der unterhaltspflichtige Elternteil nicht weniger als sein Existenzminimum für sich zur Verfügung haben sollte. Wie hoch der Unterhalt bei einer Scheidung mit Kind letztendlich ist, entscheidet das Gericht und ist abhängig vom Alter und Einkommen des Elternteils. Bei der Bemessung orientiert sich das Gericht nach Art. 125 Abs. 2 ZGB unter anderem an:
- Aufgabenteilung während der Ehe
- Dauer der Ehe
- Lebensstellung während der Ehe
- Alter und Gesundheit der Ehegatten
- Einkommen und Vermögen der Ehegatten
- Umfang und Dauer noch zu leistender Kinderbetreuuung
- Ausbildung und Erwerbsaussichten
- Vorsorgeanwartschaft
Ein nicht erwerbstätiger Elternteil sollte bereits bei der Trennung versuchen eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sofern die Betreuung der Kinder dies zulässt. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit zur Aufnahme einer Tätigkeit wendet das Gericht das Schulstufen-Modell an, welches besagt, dass die hauptbetreuende Person bereits nach der Einschulung des jüngsten Kindes eine halbe Stelle annehmen könnte. Ist das jüngste Kind in der Sekundarstufe, kann die hauptbetreuende Person sogar eine 80% Stelle annehmen. Ab dem 16. Lebensjahr ist sie verpflichtet eine volle Stelle anzunehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Bar- und Betreuungsunterhalt?
Die Rechtsprechung unterscheidet seit dem Jahr 2017 zwischen dem Bar- und Betreuungsunterhalt beim Unterhalt für das Kind nach der Scheidung.
- Barunterhalt: Diese Form des Unterhalts bei der Scheidung mit Kind deckt den Bedarf des Kindes (Grundbetrag, Krankenkasse, Miete, Fremdbetreuungskosten).Direkte Kosten für die Fremdbetreuung!
- Betreuungsunterhalt: Die hauptbetreuende Person erhält einen Betrag für die Betreuung des Kindes, was wiederum als Ausgleich für die nicht mögliche Erwerbstätigkeit gilt.
Das sollten Sie zum Wohl der Kinder beachten
Bei einer Scheidung mit Kind ist das Sorgerecht sowohl während der Ehe als auch nach der Scheidung auf beide Elternteile übertragen. Fälschlicherweise hört man häufig, dass ein Vater seine Kinder nach einer Scheidung nicht mehr sehen darf und das gemeinsame Sorgerecht verliert. Dies ist in der Regel nur unter gravierenden Umständen möglich, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, dass das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden muss. Meist werden in diesem Zusammenhang die Begriffe alleinige elterliche Obhut und elterliche Sorge miteinander verwechselt.
Selbst wenn einem Elternteil die elterliche Obhut nach der Scheidung zugesprochen wird, verliert das andere Elternteil nicht das gemeinsame Sorgerecht. Die alleinige Obhut besagt nur, dass das Kind im Haushalt des einen Ehepartner lebt und der andere Elternteil ein Besuchsrecht hat. Das Besuchsrecht bzw. der persönliche Verkehr mit dem Kind wird in Betreuungsanteilen geregelt. Bei Bedarf kann das Kind auch in beiden Haushalten leben. In diesem Fall wird eine alternierende Obhut zwischen den Ehepartnern vereinbart.
Besuchsrecht und Recht auf Information und Auskunft
Erhält ein Elternteil die alleinige Obhut, so hat der andere Ehepartner ein Besuchsrecht. Das Kind hat ebenso ein Recht auf regelmässigen Kontakt mit beiden Elternteilen. Das Besuchsrecht ist zunächst unabhängig von der Pflicht Alimente für das Kind zu zahlen. Sollte das Wohl des Kindes allerdings gefährdet sein, dann kann das Besuchsrecht eingeschränkt oder verweigert werden. Allerdings sollten Sie dies nicht eigenständig veranlassen und einen Anwalt heranziehen. Er kann Sie ausführlich beraten, welche Schritte notwendig sind.
Ferner können Sie auch die Kinderschutzbehörde kontaktieren, um weiterführende Informationen zu erhalten. Darüber hinaus hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht über besondere Ereignisse im Leben des Kindes in Kenntnis gesetzt zu werden. Diese Informationen können auch von Dritten, wie beispielsweise Kinderärzten oder Lehrern, übermittelt werden. Das steht in Art. 275a Abs. 2 ZGB.
Mediation bei einer Scheidung mit Kind
Sollten sich die Eltern des Kindes bei einer Scheidung nicht einig sein, kann die Mediation eine willkommene Alternative sein. Somit kann die strittige Scheidung umgangen werden und ein Anwalt zwischen den Ehepartnern vermitteln, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Der Mediator interveniert und hilft den Beteiligten die Ebenen zwischen Eltern und Ehepartner strikt voneinander zu trennen. Somit können eheliche Konflikte vermieden werden und der Fokus auf das Kind bei der Scheidung gerichtet werden. Der Mediator kann insbesondere auch beim Verfassen der Scheidungskonvention behilflich sein. Dadurch können gültige Vereinbarungen getroffen werden und das Konfliktpotential vor Gericht verhindert werden.
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Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?
Immer wenn eine Familie durch eine Scheidung entzweit wird, gilt es zahlreiche rechtliche wie auch soziale Aspekte zu beachten. Da wäre die Scheidung an sich, die leider viel zu oft strittig und nicht auf gemeinsames Begehr erfolgen muss und direkt damit in Verbindung stehend gilt es die Vermögensaufteilung vorzunehmen, Sorgerechts- und Besuchsrechtsvereinbarungen und natürlich die Unterhaltsfrage zu klären. Zudem kommen die sozialen Folgen der Trennung.
Emotional ist die Scheidung für Eltern und Kinder eine nicht zu unterschätzende Belastung, die durch lange Streitigkeiten nur noch verstärkt wird. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht vermag es sie hierbei rechtlich wie auch emotional zu unterstützen. Er informiert sie über alle relevanten und wichtigen Besonderheiten, schafft Rechtssicherheit und mindert den emotionalen Druck, der im Zuge einer strittigen Scheidung oftmals unvermeidbar ist. Zudem behält er Ihre Rechte und Ansprüche im Blick und wahrt diese nicht nur beim Thema Unterhalt, sondern vollumfänglich.
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