Der alleinigen Obhut steht die alleinige elterliche Sorge entgegen. Die wiederum einem Elternteil mehr Rechte und Pflichten einräumt. Hier geht es um Aspekte wie Erziehung, Ausbildung, gesetzliche Vertretung, Verwaltung des Vermögens und Bestimmung des Aufenthaltsortes.
Die Elterliche Obhut und alleinige Obhut
Doch Vorsicht, obschon ein Elternteil die alleinige Obhut zugesprochen bekommt und das Kind im Haushalt lebt, bedeutet dies nicht, dass das andere Elternteil keine „elterliche Sorge“ mehr hat. Die elterliche Obhut beschreibt im eigentlichen Sinne nur die Betreuungsverantwortung für das Kind. Somit hat auch der Elternteil, bei dem das Kind nach der Scheidung nicht wohnt, eine Betreuungsverantwortung, wenn das Kind bei ihm ist.
Hierfür werden meist andere Begriffe wie beispielsweise Besuchsrecht, persönlicher Verkehr oder alternierende Obhut verwendet. Nichtsdestotrotz hat der betreuende Elternteil auch das Recht und die Pflicht, angemessen für die alltäglichen Bedürfnisse des Kindes zu sorgen. Hierfür muss er den anderen Elternteil nicht einbeziehen. Prinzipiell gilt, dass jeder Elternteil sich während der Betreuungszeit nicht in die Art der Betreuung des anderen Elternteils einmischen soll (Aktivitäten, Ernährung, etc.). Jedoch werden diese Freiheiten dort eingeschränkt, wo das Kindeswohl gefährdet ist.
Die alternierende Obhut
Durch die alleinige Obhut hat der Elternteil die Berechtigung, mit dem Kind in einem Haushalt zu wohnen und sich um dessen tägliche Belange zu kümmern. Wohnt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, spricht man von alleiniger Obhut. Lebt es hingegen bei beiden Elternteilen, dann handelt es sich um eine geteilte oder alternierende Obhut.
Eine alternierende Obhut kann hohe Anforderungen an das Kind stellen, da es sich zwischen zwei Wohnorten bewegen muss. Somit muss es zwischen den Wohnorten pendeln und sich an verschiedene Regelungen der jeweiligen Elternteile halten. Demgegenüber ist es auch für die Eltern nicht immer einfach, die alternierende Obhut sinnvoll zu gestalten und durchzuführen. Hier muss die Kommunikation einwandfrei funktionieren, um wichtige Hinweise zu Schule, Hobbies etc. untereinander auszutauschen.
Elterliche Sorge abgeben
Kann man die elterliche Sorge freiwillig abgeben? Sind sich die Eltern einig, dann kann der Elternteil, welches nach der Scheidung mit der alleinigen elterlichen Obhut betraut wurde, eine alternierende Obhut vereinbaren. Ferner können sich die Eltern auch einigen, dass das Kind im Haushalt des anderen Elternteils lebt. Haben zwei Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, dann ist es nicht so einfach, dass Sorgerecht vollständig abzugeben, sofern hierfür keine triftigen Gründe vorliegen. Bestenfalls einigt man sich mit dem anderen Elternteil, um somit die bestmögliche Lösung für das Kind zu finden.