Sorgerecht nach Scheidung § Rechtslage & Möglichkeiten
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Familienrechtsredaktion
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- Elterliche Sorge = Erziehung, Ausbildung, Vertretung, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.
- Elterliche Obhut = Tägliche Betreuung und Pflege
- Das gemeinsame Sorgerecht ist gesetzliche Normalfall in der Schweiz (verheiratete Paare, unverheiratete Paare nach Erklärung, nach Scheidung / Trennung)
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein alleiniges Sorgerecht denkbar
Rechtslage elterliche Sorge nach Scheidung
Am 01.07.2014 ist eine Revision des Schweizer Zivilgesetzbuches in Kraft getreten, die auch das Sorgerecht massgeblich beeinflusst hat. Seitdem ist das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind der Normalfall, wenn:
- Die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind
- Die Eltern eine Erklärung der gemeinsamen Sorge beim Zivilstandsamt abgeben
- Ein verheiratetes Paar sich trennt oder scheiden lässt
Vor allem Punkt Nr. 3 ist interessant. Die Scheidung ändert nämlich grundsätzlich nichts am Sorgerecht. Die geteilte elterliche Sorge besteht vor und nach der Trennung. Vom Sorgerecht nach der Scheidung ist die elterliche Obhut abzugrenzen. Denn das Sorgerecht umfasst:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung
- Erziehung und Ausbildung
- Allgemeine Pflicht für das Kind sorgen
Elterliche Obhut nach Trennung
Die elterliche Obhut umfasst hingegen vor allem Aspekte der täglichen Betreuung und Pflege. Lebt das Kind beispielsweise unter der Woche ausschliesslich bei der Mutter, so wird von einer “alleinigen elterlichen Obhut” gesprochen. Das geteilte Sorgerecht besteht aber weiterhin. Mithin ist die elterliche Obhut nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge.
Die elterliche Obhut wird im Scheidungsprozess meist einem Elternteil allein zugesprochen. Seit 2017 können beide Elternteile einen Antrag auf die Prüfung der alternierenden Obhut stellen. Das Gericht beurteilt dann die Sinnhaftigkeit des Antrags – dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund. Der Gesetzgeber räumt dem Gericht die Möglichkeit ein, eine alternierende Obhut anzuordnen, wenn es sinnvoll ist. Andererseits haben Sie keinen uneingeschränkten Anspruch auf den Einsatz des Wechselmodells.
Wie kann das Sorgerecht nach der Scheidung gestaltet werden?
Der gesetzliche Normalfall ist aber nicht immer anwendbar. So sind Konstellationen denkbar, in denen das Sorgerecht nicht geteilt erhalten bleiben soll. Das ist vor allem häufig dann der Fall, wenn ein Elternteil gewalttätig ist (gegenüber Kind und Partner) und dementsprechend ein alleiniges Sorgerecht angestrebt wird. Im Rahmen des Scheidungsprozesses wird zum Beispiel im Zuge der Scheidungskonvention auch über die elterliche Sorge verfügt. Dementsprechend steht nach der Trennung fest, wer Träger des Sorgerechts ist. Sollten sich die Umstände jedoch im Laufe der Zeit erheblich verändern, so kann eine neue Regelung getroffen werden. Zuständig ist dann bei Einigkeit der Eltern die Kindesschutzbehörde am Wohnort des Kindes und im Fall eines Streites das Gericht.
Alleinige elterliche Sorge nach Trennung
Das alleinige Sorgerecht nach Scheidung ist häufig gewünscht, aber nur selten durchsetzbar. Der Schweizer Gesetzgeber hat ganz bewusst hohe Anforderungen gestellt, damit der Sorgerechtsentzug angeordnet werden kann. Grundsätzlich sollten Sie sich merken: Das Sorgerecht kann – auch nach einer Trennung oder Scheidung – nur dann an ein Elternteil allein übergehen, wenn es das Kindeswohl fordert / einer der Entzugsgründe vorliegt. Die Voraussetzungen sind also:
- Beeinträchtigung oder Gefährdung des Kindeswohls
- Letztes Mittel: alle anderen Massnahmen müssen erfolglos geblieben sein
- Entzugsgründe aus Art. 311:
- Unerfahrenheit, Krankheit Gebrechen, Ortsabwesenheit, Gewalt und ähnliches
- Pflichtverletzung – fehlende Sorge
- Art. 296 Abs.3 – auch dann, wenn Elternteil minderjährig oder unter Beistandschaft
Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Antrag eine Chance auf Erfolg.
Gemeinsames Sorgerecht – der gesetzliche Regelfall
Sprechen keine Gründe dafür, dass das alleinige Sorgerecht ausgesprochen wird, so bleibt die gemeinsame elterliche Sorge auch nach einer Scheidung bestehen. Im Laufe des Scheidungsprozesses werden wichtige Aspekte wie:
- Elterliche Obhut
- Regelungen zum persönlichen Verkehr
- Betreuungsanteile
- Unterhaltsbeiträge
- Anwalt kontaktieren
- Situation schildern
- Expertenrat erhalten
Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?
Eine Scheidung ist immer eine schwierige Zeit und es hilft ungemein eine kompetente Person an der Seite zu haben, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Vor allem bei Regelungen, die die Kinder betreffen, sollte genau hingeschaut werden. Das Sorgerecht nach Scheidung ist stets im Interesse des Kindeswohls festzusetzen. Fachanwälte für Familienrecht bieten darüber hinaus häufig eine Mediation an. Was etwas nach einer Entspannungsübung klingt, ist tatsächlich ein geführtes Streitgespräch.
Häufig kann so eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, mit der alle glücklich sind. Kind, Mutter und Vater. In Ausnahmefällen ist es möglich die alleinige elterliche Sorge nach einer Scheidung zugesprochen zu bekommen. Die Anforderungen, die der Gesetzgeber stellt, sind hoch. Dementsprechend sollten Sie prüfen lassen, ob ein Sorgerechtsentzug in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt. Ist dem so, unterstützt Sie Ihr Anwalt bei der Durchsetzung des alleinigen Sorgerechts nach Scheidung!
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