Wichtige Inhaltspunkte der Konvention
Wie eine Scheidungskonvention aussieht, ist unterschiedlich, jedoch sollten alle die wichtigsten Aspekte beinhalten. Hierzu zählen mitunter:
Personalien der Ehepartner
Die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen erfolgt zwischen den beiden Ehepartnern. Vorname, Name, Geburtsdatum, Strasse, PLZ und Ort müssen angegeben werden.
Elterliche Sorge und persönlicher Verkehr
Hier wird festgelegt, ob die elterliche Sorge bei beiden Eltern verbleibt, oder ob eine alleinige Sorge und Obhut für das Kind vereinbart wird. Zusätzlich wird das Besuchsrecht des nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Elternteils geregelt.
Alimente / Kindesunterhalt
In diesem Abschnitt werden die gerichtlich indexierten Beiträge für den Kindesunterhalt eingetragen und gegebenenfalls Vereinbarungen für die Übernahme von gemeinsamen Kosten getroffen. Meist einigen sich die Eltern bei ausserordentlichen Kosten wie einer Zahnkorrektur die Kosten gemeinsam zu tragen.
Nutzungsanspruch Familienwohnung
Hier kann die Eigentumswohnung oder ein Mietverhältnis an einen Ehepartner übertragen werden. Des Weiteren kann ein Haus oder eine Wohnung verkauft werden und der Erlös unter den Eheleuten aufgeteilt werden.
Nachehelichen Unterhalt
In diesem Abschnitt werden Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen und in der Scheidungskonvention schriftlich festgehalten.
Vorsorgeausgleich
Hier erfolgt eine Auflistung der beruflichen Vorsorgen und deren Aufteilung unter den Eheleuten.
Güterrecht
Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung sind mehrere Verteilungsmöglichkeiten denkbar. Allerdings können die Ehepartner aber auch erklären, dass sie sich güterrechtlich per Saldo aller Ansprüche bereits auseinandergesetzt haben.
Prozesskosten
Die Prozesskosten kann entweder ein Ehepartner oder beide tragen. Folgende Formulierungen sind möglich:
- Die Ehegatten tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte und je die eigenen Parteientschädigung.
- Die Gerichtskosten trägt ………………….. . Die Ehegatten tragen je die eigenen Parteientschädigung.
Ist eine Änderung oder ein Widerruf der Scheidungskonvention möglich?
Haben beide Ehepartner die Scheidung eingereicht und eine Scheidungskonvention verfasst, dann können sie diese durch eine einfache schriftliche Erklärung widerrufen und somit ungültig machen. Dies ist sogar bis zur Anhörung vor dem Richter möglich.
Für den Widerruf bedarf es keiner Begründungen oder Rechtfertigungen. Darüber hinaus können die Eheleute die Vereinbarung jederzeit abändern, solange sie noch nicht vom Richter genehmigt wurde. Nachträgliche Änderungen sind zwar möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen auch durchsetzbar. So richtet sich beispielsweise die Abänderung des Ehegattenunterhaltes nach Art. 129 und 286 ZGB.