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Scheidungsklage § Infos, Ablauf & Kosten

Eine Scheidungsklage ist immer dann notwendig, wenn eine Scheidung auf gemeinsames Begehren nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn ein Ehepartner sich nicht scheiden lassen möchte. Der folgende Artikel informiert Sie über alle wichtigen Aspekte der Scheidungsklage in der Schweiz und geht dabei auf die Unterschiede zwischen Scheidungsklage und Scheidungsantrag ein.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Allgemeines zur Scheidungsklage

Ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren nicht möglich, muss eine Scheidungsklage eingereicht werden um das Scheidungsbegehren zu befriedigen. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber bei der Scheidungsklage zwischen zwei unterschiedlichen Fällen.

  • Die Scheidungsklage nach Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist
  • Die Scheidungsklage auf Grund von Unzumutbarkeit der Ehe

Der Normalfall verlangt also eine Trennung über zwei Jahre hinweg. Diese Zeit beginnt regelmäßig dann, wenn ein Ehepartner die eheliche Wohnung dauerhaft verlässt. Sollten danach schwerwiegende Gründe einen Verbleib in der “Ehe” während der Trennungszeit unzumutbar machen, kann die Scheidung auch vor Ablauf der zwei Trennungsjahre eingereicht werden.

Die Klage auf Scheidung und das Zerrüttungsprinzip

Die Scheidungsgründe bei der Scheidung auf Klage basieren auf dem Zerrüttungsprinzip und gewähren eine Scheidung aufgrund der Annahme, dass die Ehe endgültig zerrüttet ist. Nach einer zweijährigen Trennung geht man davon aus, dass die Ehe nicht mehr fortgesetzt werden kann. Grundsätzlich wird versucht eine einvernehmliche Scheidung – Scheidung auf gemeinsames Begehren – zu erzielen. Daher steht auch bei der Scheidung auf Klage weniger die Verschuldensfrage im Fokus, sondern mehr oder weniger die Zerrüttung.

Scheidungsklage mit Trennungsjahr

Sofern die Eheleute seit zwei Jahren getrennt voneinander leben, kann jeder die Scheidungsklage einreichen. Selbst dann, wenn ein Ehepartner sich nach wie vor nicht scheiden lassen möchte. Man geht nach 2 Jahren davon aus, dass die Ehe zerrüttet ist. Sobald diese Frist abgelaufen ist, kann sich der andere Ehepartner nicht mehr gegen die Scheidung wehren. Die Einhaltung der Trennungszeit muss vom klagenden Ehepartner bewiesen werden.

Demgegenüber ist es auch nicht möglich, die Scheidungsklage vor Ablauf der Trennungsfrist von zwei Jahren einzureichen. Wird die Klage früher eingereicht, wird sie abgewiesen. Dies ist mit erhöhten Scheidungskosten verbunden. Wurde die Scheidung wegen Unzumutbarkeit zulässigerweiese eingereicht oder ist die Trennungszeit verstrichen, darf das Gericht die Scheidung aussprechen.

Wann beginnt das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr beginnt prinzipiell dann, wenn ein Ehepartner das eheliche Zusammenleben nicht fortsetzen möchte. Dabei muss der gemeinsame Haushalt aufgelöst werden und die Ehepartner dürfen nicht mehr in einer körperlich, geistig-seelischen und wirtschaftlichen Lebensgemeinschaft leben.

Was darf man während der Trennungszeit?
Vereinzelte Besuche, unregelmässige finanzielle Unterstützung, die Zusammenarbeit für die Kinder und einzelne geschlechtliche Kontakte unterbrechen die Trennungszeit aber nicht. Auch ein kurzweiliger Versöhnungsversuch steht der Frist nicht im Wege. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt für Scheidungsrecht beraten!

Klage auf Scheidung bei Unzumutbarkeit

Grundsätzlich müssen die Ehepartner die Trennungszeit von zwei Jahren einhalten bevor sie die Scheidung einreichen können. Liegt allerdings eine Unzumutbarkeit vor, kann die Trennungszeit übersprungen werden. Hierfür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, dass die Scheidungsklage vom Gericht genehmigt wird. Wichtig ist dabei, dass die Gründe nicht dem klagenden Ehepartner zuzuschreiben sind. Hinsichtlich der Bemessung der Schwere der Gründe ist die Ehegeschichte und das Verschulden relevant. Der Scheidungsgrund und das Verschulden sind im Schweizer Recht im Grunde genommen subsidiär und stellen eine Ausnahme dar, doch unter bestimmten Umständen spielen sie eine entscheidende Rolle. Ein schwerwiegender Grund kann demnach die Gewalttätigkeit eines Ehepartners sein. Man unterscheidet zwischen drei Fallgruppen:

  • Die Fortsetzung der Ehe ist aus objektiven Gründen nicht mehr zumutbar (Krankheit).
  • Die physische und psychische Integrität ist durch das Verhalten beeinträchtigt (schweres Verbrechen, nach dem Leben trachten, unehrenhafter Lebenswandel).
  • Missbräuchliche Eheschliessungen (z.B. zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung).

Ein einmaliger Ehebruch reicht hingegen nicht aus bei einer Scheidung auf Klage wegen Unzumutbarkeit. Anders ist das bei einer ausserehelichen Beziehung, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren geführt wurde (vgl. Doppelleben).

Infografik
Wichtige Fakten zur Scheidungsklage

Was geschieht nachdem die Einreichung der Klage wurde?

Nachdem die Scheidungsklage beim Gericht eingereicht wurde, hat der andere Ehepartner die Möglichkeit, sich hierzu zu äussern. Das Gericht führt dann nach dem Eingang der Klage eine Einigungsverhandlung durch, bei welcher das Gericht klären muss, ob ein die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen oder nicht. Liegen Sie vor, versucht das Gericht eine Vereinbarung bezüglich der Scheidungsfolgen (Sorgerecht, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt) zu erzielen. Im Anschluss spricht das Gericht die Scheidung aus. Sollte die Verhandlung jedoch keine Einigung erzielen, dann fordert das Gericht eine schriftliche Klagebegründung an. Anschliessend verhandelt das Gericht über die Scheidung und die Nebenfolgen.

Dauer der Scheidung auf Klage

Die Dauer einer Scheidung auf Klage wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst und ist demnach abhängig davon, inwieweit sich die Eheleute bezüglich der Nebenfolgen einig sind. Selbstverständlich handelt es sich bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren um die schnellste und kostengünstigste Variante. Je nach Komplexität kann sich die strittige Scheidung über mehrere Jahre hinziehen oder bereits nach einigen Monaten beendet sein. Kann das Trennungsjahr aufgrund der Unzumutbarkeit ausgelassen werden, ist das Scheidungsverfahren in der Regel schneller.

Wann wird eine Scheidungsklage abgewiesen?

Eine Scheidungsklage kann selbstverständlich auch abgewiesen werden. Dies geschieht meist dann, wenn die Trennungsfrist von zwei Jahren nicht verstrichen ist oder formale Fehler in der Klage vorhanden sind. Es kam bereits vor, dass eine Scheidungsklage zwei- bis dreimal abgewiesen wurde, da formale Fehler in der Klage waren oder Rechtsbegehren nicht genannt wurden. Beispielsweise reicht kein pauschaler Antrag auf Vornahme der güterrechtlichen Auseinandersetzung oder Regelungen der Scheidungsfolgen aus.

Ebenso sind detaillierte Rechtsbegehren zu stellen, die erhoben werden können. Darüber hinaus müssen Anträge auf Geldleistungen (nachehelicher Unterhalt, güterrechtliche Ausgleichszahlungen) beziffert werden. Um eine rechtskräftige Scheidungsklage einzureichen, sollten Sie sich ausführlich von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. Er ist Ihnen bei der Erstellung des Klageschreibens behilflich, informiert Sie über Vor- und Nachteile und zeigt Ihnen Schwierigkeiten auf.

So kann ein Anwalt für Familienrecht helfen!

Obgleich grundsätzlich im Falle einer Scheidungsklage nicht zwingend ein Anwaltszwang besteht, ist es in jedem Fall ratsam dieses Rechtsmittel nicht ohne anwaltlicher Begleitung in Anspruch zu nehmen. Denn ein Jurist weiß worauf im Einzelfall zu achten ist. Er informiert und berät sie ausführlich zu ihren Möglichkeiten und Rechten, bereitet die Klage vor und gewährleistet hierbei eine umfängliche Klagebegründung sowie deren Nachweis durch Unterlagen, Dokumente und Nachweise. Darüber hinaus vertritt der Anwalt sie über den gesamten Prozess hin und stellt so mit seiner fachlichen Expertise sicher, dass ihre INteressen und Rechte gewahrt werden.

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FAQ: Scheidungsklage

Nachdem die Scheidungsklage beim Gericht eingereicht wurde, hat der andere Ehepartner die Möglichkeit, sich hierzu zu äussern. Das Gericht führt dann nach dem Eingang der Klage eine Einigungsverhandlung durch, bei welcher das Gericht klären muss, ob ein die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen oder nicht.
Dies geschieht meist dann, wenn die Trennungsfrist von zwei Jahren nicht verstrichen ist oder formale Fehler in der Klage vorhanden sind.
Gerichtskosten werden aufgeteilt und sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Meist belaufen sich die Kosten auf 1.000-4.000 CHF. Anwaltskosten werden von jedem selbst getragen (zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde).
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