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Scheidung § Scheidungsrecht, Kosten & mehr

Wer sich in der Schweiz scheiden lassen möchte, sollte das Scheidungsrecht in der Schweiz kennen. Grundlegende Kenntnisse des Scheidungsrechts in der Schweiz helfen Ihnen dabei, Ihre individuelle Situation besser zu beleuchten und somit die notwendigen Schritte einzuleiten. Da die Komplexität der Gesetzeslage es für den Laien schwierig gestaltet, den Überblick zu behalten, fasst dieser Artikel die wichtigsten Aspekte des Scheidungsrechts in der Schweiz zusammen.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Scheidung in der Schweiz

In der Gesellschaft herrscht der Irrglaube vor, dass das Scheidungsrecht in der Schweiz lediglich einen Ehegatten begünstigt und der andere Partner nichts erhält. Je nach persönlicher Situation, Güterstand und der vorhandenen Vermögenswerte fragen sich Ehegatten bei einer Scheidung in der Schweiz «Was bekommt die Frau bzw. der Mann?». Sicherlich stehen Angelegenheiten wie Ehegattenunterhalt, Sorge- und Besuchsrecht und die Höhe der Alimente im Zusammenhang mit dem Einkommen der Ehegatten.

Jedoch trifft das Scheidungsrecht in der Schweiz gerechte Regelungen für alle Beteiligten. Sollten Sie sich dennoch benachteiligt fühlen, ist es ratsam einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu konsultieren, der Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklärt, Ihnen bei juristischen Komplikationen hilft und Sie bei der Umsetzung Ihrer Forderungen unterstützt. Je früher Sie einen passenden Scheidungsanwalt finden, desto schneller können Sie die Auflösung Ihrer Ehe vollziehen, was die Dauer verkürzt. Sowohl bei einer strittigen als auch bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren müssen in einer Scheidungskonvention alle Nebenfolgen der Scheidung geregelt werden.

Bei der Auflösung der Ehe müssen beim Unterhalt finanzielle und sorgerechtliche Aspekte (Besuchs- und Kontaktrecht, Kindesunterhalts, Sorgerecht) geregelt werden. Das Scheidungsrecht der Schweiz 2018 sieht seit 2014 eine Änderung des Sorgerechts vor. Laut der Gesetzesänderung soll das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall für alle Paare, unabhängig vom Zivilstand der Eltern gelten. Eltern mit gemeinsamer Obhut übernehmen zu gleichen Teilen die Erziehung des Kindes. Gleiches gilt bei einer Trennung, nach einer Scheidung gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Keine Scheidung ist wie die andere!
Da kaum eine Scheidung exakt gleich wie andere abläuft und individuelle Besonderheit in der Regel in jedem Fall beachtet werden müssen, ist es in ratsam, sich selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung im Vorfeld zumindest rechtlich beraten zu lassen.

Scheidungsrecht und Unterhalt

Die Eltern eines Kindes sind nicht nur während der aufrechten Ehe für die Obsorge eines Kindes zuständig, sondern auch für den Unterhalt nach einer Scheidung in der Schweiz verantwortlich. Lebt das Kind bei einem Elternteil, dann muss das andere die Zahlung der Alimente übernehmen. Die Höhe der Alimente bemisst sich einerseits am Lebensstandard des zahlenden Elternteils und andererseits richtet sich der tatsächliche Unterhaltsbedarf des Kindes an den Empfehlungen des Jugendamts des Kantons. Die Empfehlungen des Kantons Zürich sind hierbei weit verbreitet. Eine Tabelle gibt den durchschnittlichen Unterhaltsbedarf eines Kindes im Alter von 1 bis 6, 7 bis 12 und 13 bis 14 Jahren an. Beispielsweise gelten 1925 CHF als Empfehlung für ein 8-jähriges Kind.

Vermögensaufteilung bei einer Scheidung

Neben Sorgerechtsregelungen gehört die Vermögensaufteilung und die Aufteilung der Ehewohnung zu den wichtigsten Aspekten des Scheidungsrechts in der Schweiz. Je nachdem, ob ein Ehevertrag vorliegt oder nicht, ist der Güterstand zwischen den Eheleuten anders geregelt. Ohne Ehevertrag gilt automatisch per Gesetz die Errungenschaftsbeteiligung. Sie gilt als sogenannter «ordentlicher Güterstand». Grundsätzlich unterscheidet man zwischen den beiden Vermögensformen «Eigengut» und «Errungenschaften». Als Eigengut gelten alle persönlichen Gebrauchsgegenstände (Kleider, Smartphone, Schmuck), welche in die Ehe eingebrachte wurden oder unentgeltlich zugeflossene Vermögenswerte (Schenkungen, Erbschaften) und Genugtuungszahlungen.

Laut Güter- und Scheidungsrecht in der Schweiz wird das Eigengut nicht aufgeteilt, nur die Erträge aus dem Eigengut aufgeteilt. Als Errungenschaften gelten alle entgeltlich erworbenen Vermögenswerte, wie Gehalt, Leistungen von Personenfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeleistungen (AHV, BVG), Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Erträge aus dem Eigengut (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen). Bei einer Auflösung der Ehe werden Errungenschaften zur Hälfte aufgeteilt. In einem Ehevertrag haben die Ehegatten aber die Möglichkeit, eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Bei einer im Ehevertrag vereinbarten Gütertrennung haben beide Ehegatten sowohl während als auch nach der Ehe getrenntes Vermögen.

Infografik
Wie geht man bei einer Scheidung vor?

Kosten einer Scheidung

Je nachdem, ob es sich um ein strittiges Scheidungsverfahren oder eine Scheidung auf gemeinsames Begehren handelt, sind die Kosten unterschiedlich hoch. Eine Auflösung der Ehe auf einseitiges Begehren ist durch ein langwieriges Verfahren mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden. Beachten Sie dabei auch, dass die Gerichtsgebühren von Kanton zu Kanton variieren.

Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren reduziert die Dauer und die Kosten einer Scheidung hingegen ungemein. Sind die Ehepartner sich einig über die Auflösung der Ehe und alle Nebenfolgen, kann eine Eheauflösung im Kanton Basel-Stadt bereits für rund 900 CHF vollzogen werden. Grundsätzlich können Sie bei Einvernehmen enorme Kosten sparen. Da eine Scheidungskonvention nur in den seltensten Fällen angefochten werden kann, sollten Sie einen Scheidungsanwalt für das Aufsetzen heranziehen.

Dauer der Eheauflösung

Ebenso ist die Dauer vom Scheidungsverfahren abhängig. Auch hierbei reduziert gegenseitiges Einvernehmen die Dauer um mehr als ein Viertel der Zeit. Bei einer strittigen Auflösung der Ehe muss der klagende Ehegatte zunächst eine Trennungszeit von 2 Jahren einhalten, bevor er bzw. sie die Scheidungsklage einreichen kann. Nur bei schwerwiegenden Gründen kann die Ehe aufgrund von Unzumutbarkeit geschieden werden. Demgegenüber kann eine Auflösung der Ehe auf gemeinsames Begehren bereits zwischen 1 bis 6 Monaten vollzogen sein. Sollten sich die Ehegatten zwar über die Scheidung einig sein, nicht aber über alle Nebenfolgen, können sie eine Teilkonvention vereinbaren. Diese Herangehensweise sorgt ebenfalls für eine kürzere Dauer der Scheidung in der Schweiz.

Rechtliche Vertretung durch einen Anwalt im Scheidungsrecht

Ganz gleich, ob Sie eine ausführliche Beratung im Scheidungsrecht der Schweiz oder professionelle Hilfe beim Aufsetzen einer Scheidungskonvention benötigen, wir legen Ihnen die Konsultation eines Rechtsanwalts für Familienrecht ans Herz. Nur ein Rechtsexperte kann Ihre individuelle Situation beleuchten und Ihnen eine detaillierte Rechtsberatung bieten. Ein einstündiges Erstgespräch ist in vielen Kanzleien bereits unter 300 CHF möglich und bietet Ihnen einen guten Überblick über Ihre persönliche Ausgangslage.

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FAQ: Scheidung

Eine Scheidung kann auf gemeinsamen Begehren bereits in 1 bis 6 Monaten vollzogen sein.
Je nachdem, ob es sich um ein strittiges oder einvernehmliches Scheidungsverfahren, sind die Kosten unterschiedlich hoch. Sind die Ehepartner sich einig, kann eine Auflösung der Ehe im Kanton Basel-Stadt bereits für rund 900 CHF vollzogen werden.
Die Eltern eines Kindes sind nicht nur während der aufrechten Ehe für die Obsorge eines Kindes zuständig, sondern auch für den Unterhalt nach einer Ehe in der Schweiz verantwortlich. Lebt das Kind bei einem Elternteil, dann muss das andere die Zahlung der Alimente übernehmen.
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