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Scheidung ohne Anwalt § Infos, Voraussetzungen & Risiken

Eine Scheidung kann hohe Kosten verursachen, daher stellt sich schnell die Frage, ob eine Scheidung ohne Anwalt möglich ist. Die Antwort ist … Ja. Zumindest wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und keine Streitpunkte gegeben sind. Will man sich also ganz ohne teure Anwaltskosten scheiden lassen, gilt es so manch Besonderheit beachten. Im folgenden Artikel widmen wir uns den Voraussetzungen, Möglichkeiten und Risiken der Scheidung ohne Anwalt.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Wann ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Nicht jede Ehe hält ein Leben lang und wird letztendlich geschieden. Möchten die Ehepartner keinen Rosenkrieg und sind sich bezüglich der Scheidung einig, können Scheidungskosten dadurch gespart werden, dass auf einen Scheidungsanwalt verzichtet wird. Doch natürlich sollte man hierbei immer bedenken, das durch die Eheauflösung rechtliche Folgen eintreten und diese für den „Nicht-Juristen“ oftmals schwer in ihrer Gesamtheit wie auch Wirkung abzuschätzen sind.

Hierbei ist es zumeist die Scheidung auf gemeinsames Begehren, die nicht nur kostengünstiger und wesentlich unkomplizierter als eine Scheidung auf einseitiges Begehren, sondern auch weniger zeitintensiv ist. Denn bei dieser Form der Eheauflösung benötigt man keine Scheidungsklage und somit einen Anwalt, der einem vor Gericht vertritt, sondern lediglich Scheidungsantrag inklusive einer sogenannten Scheidungskonvention. Die Ehepartner können die Scheidung mit allen benötigten Formularen selbst einreichen. Das Gesetz sieht keine Anwaltspflicht vor.

Wird ein Anwalt für die Scheidungskonvention benötigt?

Prinzipiell benötigen Sie keinen Anwalt für die Scheidungskonvention und können diese gemeinsam mit Ihrem Ehepartner aufsetzen. In der Scheidungskonvention müssen alle Nebenfolgen der Scheidung (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht) geregelt werden. Darüber hinaus muss auch der Verbleib der ehelichen Wohnung, die Aufteilung des Hausrates, die Teilung der Pensionskassen sowie die Verteilung aller Vermögenswerte geklärt werden (je nach Güterstand). Ausserdem muss ggf. die Höhe des nachehelichen Unterhalts festgelegt werden. In der Regel werden die Gerichtskosten halbiert, aber die Ehepartner können dies auch individuell vereinbaren, sodass nur einer die Kosten übernimmt.

Hat das Paar gemeinsame Kinder müssen das Sorge- und Besuchsrecht sowie die Alimentezahlungen geregelt werden. All diese Vereinbarungen können für die Ehepartner eine Herausforderung darstellen, da sie möglicherweise weder über Ihre Ansprüche noch ihre Rechte und Pflichten informiert sind oder nicht wissen, wie hoch die Unterhaltszahlungen anzusetzen sind.

Eine Scheidung ohne Anwalt ist also möglich, aber kompliziert und kann Sie am Ende teuer zu stehen kommen. Hinzu Kommt, dass formale und inhaltliche Fehler zu einer gerichtlichen Ablehnung der Scheidungskonvention führen können sowie die Haftung für mögliche Fehler vollumfänglich selbst zu übernehmen ist. Ausserdem ist es aufwändig, Änderungen an einer einmal gerichtlich bestätigten Konvention durchzusetzen.

Infografik
Informationen zur Scheidung ohne Anwalt

Risiken einer Scheidung ohne Anwalt

Die rechtlichen Folgen einer Scheidung wollen natürlich in jedem Fall im Blick behalten werden. Immerhin geht es nicht nur darum, die Ehegemeinschaft aufzulösen, sondern mitunter auch darum, Vermögenswerte aufzuteilen oder Unterhaltsfragen zu klären.

Entscheidet man sich für eine Scheidung ohne anwaltlicher Begleitung und wird daraufhin ein Ehepartner durch Unwissenheit, Einschüchterung oder durch den Wunsch, die Scheidung so schnell wie möglich zu vollziehen, finanziell benachteiligt stellt dies eine folgenschwere Konsequenz der scheinbar günstigen und schnellen Scheidung dar. Es ist daher in jedem Fall ratsam, sich zumindest im Vorfeld von einem Anwalt beraten zu lassen, um so die Rechtslage in Erfahrung zu bringen und zudem zu erfahren, worauf man im Zuge der “selbst durchgeführten Scheidung” in jedem Fall achten sollte.

Ein Rat unserer Experten!
Ein Anwalt bietet Ihnen einen Überblick über Ihre Ansprüche bei der Vermögensaufteilung und beim nachehelichen Unterhalt geben und weist sie auf wichtige Rechtsgrundlagen hin. Sollten Sie über wenig finanzielle Mittel verfügen, können Sie ein Gesuch auf unentgeltliche Rechtspflege stellen.

Mediation als Alternative zur Rechtsvertretung

Eine kostengünstige Alternative zur anwaltlichen Beratung ist ein Mediator oder nicht-anwaltlicher Trennungsberater, der von beiden Ehepartnern gemeinsam engagiert werden kann. Hierbei soll es vor allem darum gehen, den Ehepartnern aufzuzeigen, dass Sachlichkeit langfristig zu besseren und zukunftsfähigen Lösungen führt. Konflikte sollen beigelegt werden, um anhand von Fakten konkrete Lösungsvorschläge für die Scheidungskonvention zu erarbeiten.

Eine erfolgreiche und nutzbringende Beratung ist durch Klarheit gezeichnet und hilft beiden Parteien eine konstruktive Lösung zu finden. Eine unkomplizierte und gerechte Scheidung kommt allen Beteiligten zugute und schont dabei auch die Finanzen. Überdies muss sich kein Ehepartner benachteiligt fühlen. Insbesondere auch die Kinder profitieren von einer sachlichen und friedlichen Auseinandersetzung, durch welche die Eheleute auch in Zukunft respektvoll miteinander umgehen können. Durch die lösungsorientierte und sachliche Herangehensweise können hohe Anwalts- und Gerichtskosten vermieden werden.

Ist eine strittige Scheidung ohne Anwalt möglich?

Eine strittige Scheidung ohne Anwalt ist keinesfalls ratsam, da Sie Ihre Interessen nicht ausreichend vor Gericht vertreten können. Insbesondere der Kläger, der im Rahmen der Scheidung auf einseitiges Begehren die Scheidungsklage einreicht, sollte sich anwaltlich vertreten lassen. Sollten Sie nicht mit der Scheidung oder den Vereinbarungen zu den Scheidungsfolgen einverstanden sein, müssen Sie auch als beklagter Ehepartner eine anwaltliche Vertretung haben, um Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine Laie hat es hier ausgesprochen schwer im Paragraphen-Jungel und zusätzlich muss die schweizerische Zivilprozessordnung eingehalten werden.

Insbesondere beim nachehelichen Unterhalt und bei der Vermögensaufteilung ist Vorsicht geboten, um nicht finanziell benachteiligt zu werden. Doch auch in Bezug auf das Sorgerecht und das Besuchsrecht sollten Sie umfassend beraten werden, um gerechte Vereinbarungen zu erzielen. Lassen Sie sich daher ausführlich von einem Anwalt für Familienrecht beraten, damit er Sie vor Gericht vertreten und Ihre Ansprüche durchsetzen kann. Es ist nochmals zu betonen, dass eine strittige Scheidung ohne Anwalt keinesfalls ratsam ist und verheerende finanzielle, sorgerechtliche und vermögensrechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Setzen Sie das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und Ihre Unterhaltsansprüche mit einem Experten durch.

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Auf der sicheren Seite des Rechts, dank Rechtsberatung!

Die Scheidung der Ehe ist durchaus ohne einen Anwalt möglich, doch um die vielen kleinen und grösseren rechtlichen Stolpersteine nicht zu übersehen, ist es in jedem Fall ratsam eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Für einen überschaubaren Preis, erfährt man im Zuge dieser Beratung, worauf man achten sollte, welche Rechte nicht vergessen werden dürfen und wie Vereinbarungen rechtswirksam formuliert werden.

Unser Rat an Sie ist daher … nutzen Sie die Gelegenheit einer Rechtsberatung, um sich umfassend zur Rechtslage informieren zu lassen und besprechen Sie mit dem Anwalt geplante Vereinbarungen, um deren Rechtswirksamkeit zu überprüfen. So sind Sie auch bei der Scheidung ohne Anwalt auf der sicheren Seite und können ohne Sorge in Ihre Zukunft blicken.

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FAQ: Scheidung ohne Anwalt

Eine Scheidung ist auch ohne anwaltliche Vertretung möglich.
Der Verzicht auf anwaltlichen Beistand ist immer dann aus Kostengründen vorteilhaft, wenn das Scheidungsbegehren beidseitig gegeben ist und die Eheleute sich über alle rechtlichen Aspekte im Zuge der Scheidung einig sind. Jedoch birgt dieser Verzicht die Gefahr, aus Unwissenheit nachteilige Vereinbarungen einzugehen.
Für Fehler die aus Unwissenheit resultieren muss selbst gehaftet werden.​
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