Wird ein Anwalt für die Scheidungskonvention benötigt?
Prinzipiell benötigen Sie keinen Anwalt für die Scheidungskonvention und können diese gemeinsam mit Ihrem Ehepartner aufsetzen. In der Scheidungskonvention müssen alle Nebenfolgen der Scheidung (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht) geregelt werden. Darüber hinaus muss auch der Verbleib der ehelichen Wohnung, die Aufteilung des Hausrates, die Teilung der Pensionskassen sowie die Verteilung aller Vermögenswerte geklärt werden (je nach Güterstand). Außerdem muss ggf. die Höhe des nachehelichen Unterhalts festgelegt werden. In der Regel werden die Gerichtskosten halbiert, aber die Ehepartner können dies auch individuell vereinbaren, sodass nur einer die Kosten übernimmt.
Hat das Paar gemeinsame Kinder müssen das Sorge- und Besuchsrecht sowie die Alimentezahlungen geregelt werden. All diese Vereinbarungen können für die Ehepartner eine Herausforderung darstellen, da sie möglicherweise weder über Ihre Ansprüche noch ihre Rechte und Pflichten informiert sind oder nicht wissen, wie hoch die Unterhaltszahlungen anzusetzen sind. Eine Scheidung ohne Anwalt ist also möglich, aber kompliziert und kann Sie am Ende teuer zu stehen kommen. Hinzu Kommt, dass formale und inhaltliche Fehler zu einer gerichtlichen Ablehnung der Scheidungskonvention führen können sowie die Haftung für mögliche Fehler vollumfänglich selbst zu übernehmen ist. Außerdem ist es aufwändig, Änderungen an einer einmal gerichtlich bestätigten Konvention durchzusetzen.
Risiken einer Scheidung ohne Anwalt – Benachteiligung vermeiden!
Die rechtlichen Folgen einer Scheidung wollen natürlich in jedem Fall im Blick behalten werden. Immerhin geht es nicht nur darum, die Ehegemeinschaft aufzulösen, sondern mitunter auch darum, Vermögenswerte aufzuteilen oder Unterhaltsfragen zu klären. Entscheidet man sich für eine Scheidung ohne anwaltlicher Begleitung und wird daraufhin ein Ehepartner durch Unwissenheit, Einschüchterung oder durch den Wunsch, die Scheidung so schnell wie möglich zu vollziehen, finanziell benachteiligt stellt dies eine folgenschwere Konsequenz der scheinbar günstigen und schnellen Scheidung dar. Es ist daher in jedem Fall ratsam, sich zumindest im Vorfeld von einem Anwalt beraten zu lassen, um so die Rechtslage in Erfahrung zu bringen und zudem zu erfahren, worauf man im Zuge der “selbst durchgeführten Scheidung” in jedem Fall achten sollte.