Scheidung einer internationalen Ehe § Infos, Besonderheiten & Ablauf
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Familienrechtsredaktion
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- In der Regel entscheidet der Wohnsitz über die Zuständigkeit des Gerichts und nicht die Staatsangehörigkeit.
- Entscheidend ist nach ROM III, wo die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten.
- Bei verschiedenen Wohnsitzen müssen sich die Ehepartner entscheiden, an welchem Wohnsitz sie die Scheidung einreichen möchten.
- Leben beide Ehepartner im Ausland, ist das schweizerische Gericht im Grunde nicht zuständig.
- Wenn beide Ehepartner im Ausland leben, muss die Scheidung im Ausland unzumutbar sein, um sie in der Schweiz zu vollziehen.
Allgemeines zur Scheidung einer internationalen Ehe
Grundsätzlich gilt bei Scheidungen im schweizer Rechtsraum immer das Zivilgericht am Wohnsitz eines Ehepartners zuständig. Allerdings kann in einigen Fällen für die Scheidung internationaler Ehen auch ausländisches Gericht anwendbar sein. Denn obgleich in der Regel der Wohnsitz über die Zuständigkeit des Gerichts entscheidet und nicht zum Beispiel die Staatsangehörigkeit der Eheleute oder der Ort, an dem die Ehe geschlossen wird, kann es sein, dass zum Beispiel spezifische Gesetze gelten und somit berücksichtigt werden müssen. Eine der häufigsten Ausnahmen von der Norm stellen hierbei die EU-Regelungen für die Auflösung internationaler Ehen dar.
Die EU-Regelungen für Scheidung einer internationalen Ehe
In der EU leben rund 16 Millionen binationale Ehepartner in einer Ehe. Um hier vergleichsweise gleichbleibende Rechtsgrundlagen zu schaffen, wurden von der Europäischen Union Regelungen aufgestellt, die Festlegen, welches Gericht bei der Scheidung einer internationalen Ehe zuständig ist. Entscheidend ist nach ROM III, wo die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten. Sollte ein Ehepartner seit über einem Jahr seinen Wohnsitz verändert haben, bestimmt sich die Zuständigkeit nach Staatsangehörigkeit bei Antragstellung.
Ist der Partner weniger als ein Jahr fort, so ist das zuständige Gericht dort, wo der letzte gemeinsame Wohnsitz war. Ausnahme soll sein, wenn auch der andere Partner diesen Ort verlassen hat. Auch hier kommt das Staats-Recht zum Zuge, welches der Nationalität zum Zeitpunkt des Antrags entspricht. Sollten unterschiedliche Staatsbürgerschaften vorliegen, so gilt das Recht, in welchem Land zuerst der Antrag gestellt wurde. Dadurch soll die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung internationaler Ehen einfacher werden.
Die EU-Regeln legen fest, welches Gericht für die Scheidung einer internationalen Ehe zuständig ist und welches Recht gilt. Allerdings konnten sich nicht alle EU-Staaten auf diese Regelungen einigen, daher sind sie nur in 18 Ländern gültig. Hierzu zählen Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Irland, Dänemark, Polen und weitere osteuropäische Staaten beteiligen sich nicht.
Die Scheidung einer internationalen Ehe in der Schweiz
Bei der Scheidung einer internationalen Ehe in der Schweiz kann man von fünf verschiedenen Ausgangslagen ausgehen. Diese sind:
- Beide Ehepartner sowie ihre gemeinsamen Kinder haben den Wohnsitz in der Schweiz.
- Ein Ehepartner hat seinen Wohnsitz in der Schweiz, der andere Ehepartner lebt im Ausland.
- Die gemeinsamen Kinder haben ihren Wohnsitz im Ausland.
- Die Ehepartner sind beide Schweizer, haben aber den Wohnsitz im Ausland.
- Die Ehepartner haben eine andere Nationalität und leben in der Schweiz.
Wohnsitz beider Ehepartner in der Schweiz
Leben die Eheleute an einem gemeinsamen Wohnsitz, dann ist das Gericht an ihrem Wohnort zuständig für die Scheidung. Haben die Ehegatten allerdings verschiedene Wohnsitze, dann müssen sich die Ehepartner entscheiden, an welchem Wohnsitz sie die Scheidung einreichen möchten. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Scheidungskosten von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch sind. Vergleicht man beispielsweise die beiden Kantone Zürich und Bern, dann kann man durch die Scheidung in Bern bereits mehrere Tausend Schweizer Franken einsparen.
Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren wählen die Eheleute meist gemeinsam das Gericht aus und reichen dort ihren Scheidungsantrag inklusive Scheidungskonvention ein. Dieses Gericht ist dann für alle Nebenfolgen zuständig. Bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren haben beide Ehepartner das Recht, die Scheidungsklage beim Gericht ihrer Wahl einzureichen. Demnach kann das Gericht am eigenen Wohnsitz oder am Wohnsitz des anderen Ehepartners sein. Das Gericht, welches zuerst aufgerufen wurde, ist in diesem Fall zuständig. Zwei verschiedene Scheidungsverfahren vor unterschiedlichen Gerichten sind nicht möglich.
Ein Ehepartner lebt in der Schweiz und der andere im Ausland
Möchten Sie sich vor einem Schweizer Gericht scheiden lassen, dann benötigen Sie nicht unbedingt die Schweizer Staatsangehörigkeit, sollten aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt / Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben. Ausserdem sollten Sie mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnen. Sollte ein Ehepartner in der Schweiz wohnen und der andere im Ausland, aber beide eine Scheidung im jeweiligen Land einreichen, dann ist das Gericht zuständig, das zuerst angerufen wurde.
Hat das Ehepaar hingegen gemeinsame Kinder, die im Ausland leben, dann tritt ein Sonderfall ein. Sollten beide Ehepartner die Scheidung der internationalen Ehe vor einem schweizerischen Gericht vollziehen wollen, beruft das Gericht in der Schweiz die Ehepartner zur Anhörung und Urteilsfindung ein. Hierfür sind diplomatische Wege und die Anwendung internationaler Übereinkommen notwendig. Dies kann die Dauer der Scheidung verlängern.
Die Person des Zustellungsdomizils benötigt hierfür eine Vollmacht; bei der schweizerischen Poststelle erhalten Sie die notwendigen Formulare. Nur mit dieser Vollmacht kann die Person am Zustellungsdomizil ihre Post aus dem Ausland empfangen. Noch einfacher geht es, wenn der im Ausland ansässige Ehepartner die Adresse des Ehepartners angibt, der in der Schweiz lebt. Darüber hinaus kann sich der im Ausland wohnhafte Ehepartner durch einen Anwalt vertreten lassen. Allerdings ist diese Variante bei den Gerichten nicht gerne gesehen, da bestenfalls beide Ehepartner bei der Verhandlung anwesend sein sollen.
Die Ehepartner sind Schweizer und leben im Ausland
Leben beide Ehepartner im Ausland, ist das schweizerische Gericht im Grunde nicht zuständig. Selbst dann nicht, wenn die Ehepartner beide Schweizer sind. In diesem Fall muss die Scheidung im Ausland für beide Ehepartner unzumutbar sein, um die Scheidung in der Schweiz zu vollziehen. Die Philippinen kennen beispielsweise das Scheidungskonzept nicht, andere Länder erlauben eine Scheidung nur unter ungerechten Bedingungen. Zu diesen Bedingungen können Grundrechtsverletzungen oder Einschränkung der Rechte der Frau.
Wohnsitz der Kinder ist im Ausland
Die Kinder leben im Ausland und der andere Ehepartner lebt weiterhin in der Schweiz. Die Scheidung kann auf Wunsch in der Schweiz ausgesprochen werden. Allerdings kann das Schweizer Gericht nicht über die elterliche Sorge, die Obhut und die Unterhaltspflichten entscheiden. Hierfür gelten die Übereinkommen von 1961 über die Zuständigkeit der Behörden. Angewendet werden muss das Recht des Gebietes des Schutzes des Minderjährigen. Somit ist der Staat zuständig, in dem das minderjährige Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Trotzdem kann das Schweizer Gericht über die Scheidung und andere wichtige Punkte wie die Scheidungskonvention entscheiden. Die Kinderbelange sind allerdings von der Verhandlung ausgeschlossen und müssen am Gericht des Wohnsitzes des Kindes erfolgen. Das Sorgerecht und das Besuchsrecht werden dann nach ausländischem Recht verhandelt.
Die Ehepartner haben eine andere Nationalität und ihren Wohnsitz in der Schweiz
Bei einer strittigen Scheidung ist es für Ausländer in der Schweiz schwieriger. Für Ausländer kann die Scheidung in der Schweiz nur am Wohnsitz eingereicht werden, wenn sich mindestens ein Ehepartner bereits seit einem Jahr in der Schweiz befindet. Andernfalls ist die Scheidung für Ausländer in der Schweiz nicht möglich oder muss zumindest am Wohnsitz des anderen Ehepartners eingereicht werden. Demzufolge ist auch für Deutsche eine Scheidung in der Schweiz möglich, wenn sie sich mindestens ein Jahr in der Schweiz aufhalten.
Komplikationen im Zuge der Eheauflösung
Die Scheidung einer internationalen Ehe kann unter Umständen komplizierter sein. Nicht nur die Rechtslage der verschiedenen Länder kann dabei eine Rolle spielen, sondern auch persönliche Probleme. Unter anderem kann die Sprache eine Hürde darstellen, wenn es darum geht für die eigenen Rechte vor Gericht einzustehen. Liegen kulturelle Konflikte bei der Scheidung der internationalen Ehe zugrunde, kann sich die Vermittlung zwischen den Parteien schwieriger gestalten. Insbesondere Vereinbarungen der elterlichen Obhut, des Sorgerechts sowie des Besuchsrechts können für Diskrepanzen sorgen, wenn ein Elternteil mit den Kindern in das Heimatland zurückkehren möchte.
Finanzielle Aspekte & Vermögensaufteilung
Darüber hinaus sind bei einer Scheidung einer internationalen Ehe auch die finanziellen Aspekte nicht ausser Acht zu lassen. Hier können gravierende Schwierigkeiten entstehen, wenn es um Folgendes geht:
- die Aufteilung des Vermögens
- Vereinbarungen für den nachehelichen Unterhalt und
- den Kindesunterhalt
Hinzu Kommt das Risiko, dass Alimente an Kinder nicht bezahlt werden und diese eingefordert werden müssen. Hierfür ist meist die Unterstützung eines Anwalts für Familienrecht notwendig, um die Unterhaltszahlungen einzufordern. Ebenso ist die Berechnung des nachehelichen Unterhalts nicht einfach, da diese oftmals undurchsichtig sein kann. Was letztendlich als Einkommen gilt sowie die Höhe des Einkommens ist nicht immer eindeutig. Bei der Vermögensaufteilung und den Alimenten für die Kinder kann dies daher schnell zu Unverständnis auf Seiten des Unterhaltsberechtigten führen.
Lebt ein Ehepartner in einem günstigeren Land, kann sich dies auf die Höhe der Unterhaltszahlungen für die Kinder und den Ehepartner auswirken. Die Gerichte verwenden für die Berechnung der Unterhaltszahlungen meist eine Zusammenstellung der Grossbank UBS, die Preise und Löhne in verschiedenen Städten als Richtwert angibt. Aussergewöhnliche Kosten (Kinderbetreuung, Privatschulen) werden dabei nicht berücksichtigt. Befinden sich Vermögenswerte im Ausland, dann hat das Urteil eines schweizerischen Gerichts kein Gewicht. Ausserdem ist es schwierig, die notwendigen Informationen zu den Besitztümern im Ausland zu erhalten. Sind die Vermögenswerte hingegen in der Schweiz, kann das Gericht über Vermögensfragen entscheiden.
Wie kann Sie ein Anwalt für Familienrecht unterstützen?
Im besten Fall erfolgt die Scheidung einer internationalen Ehe im Einvernehmen und nach schweizer Recht. Doch die Praxis zeigt, so ist es leider nicht immer und immer dann, wenn ausländisches Recht zur Geltung kommt, ist es in jedem Fall ratsam, einen Juristen zu konsultieren. Denn ein Anwalt für Familienrecht, informiert und berät Sie nicht nur über ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten hinsichtlich Ihres Scheidungsbegehren, sondern prüft auch inwieweit ausländisches Recht in Ihrem Fall angewandt werden muss und wie dieses korrekt Beachtung finden kann.
Zudem vermag ein Anwalt Ihre Interessen auch über die Grenzen hinaus zu vertreten. Ob es nun die Kontaktaufnahme mit Anwälten im Ausland ist oder die Korrespondenz mit ausländischen Behörden und Einrichtungen. Ihr Anwalt wahrt ihre Rechte, kümmert sich um ihre rechtlichen Belange und wahrt somit ihre Interessen auch über die Schweizer Rechtsgrenzen hinaus.
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