Wichtig ist vor allem die Scheidungskonvention, die alle Folgen der Scheidung zwischen den Ehepartnern regeln soll. Erstellen Sie die nötigen Kopien für das Dossier und unterschreiben Sie das Scheidungsgesuch und die Konvention. Danach können Sie die Formulare an das zuständige Gericht senden. Anschließend erhalten Sie vom Gericht eine Zahlungsaufforderung für die Gerichtsgebühren, für welche Sie rund 10 bis 14 Tage einrechnen sollten. Je nach Bearbeitungsdauer der Gerichte kann es aber auch länger dauern.
Durch eine direkte Zahlung verkürzt sich die Dauer der Scheidung. Sobald die Gebühren entrichtet wurden, erhalten Sie eine Einberufung des Gerichts. Hierfür sollten Sie nach Zahlungsausgang bzw. -eingang erneut 10 bis 14 Tage einkalkulieren. Die Gerichtsverhandlung sollte in der Regel 3 bis 6 Wochen später erfolgen. Demnach dauert es circa 2 Monate von der Einsendung des Antrags bis zur Verhandlung. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren ist die Gerichtsverhandlung nach 20 bis 30 Minuten beendet.
Im Rahmen der Verhandlung möchte der Richter sich vergewissern, dass sich die Ehepartner aus freiem Willen einvernehmlich scheiden lassen möchten und die Vereinbarungen der Konvention gerecht sind. Im Anschluss spricht der Richter das Urteil. Bei einer Scheidung mit Kindern hat der Richter zusätzlich die Möglichkeit sich nach einem Bericht der Sozialhilfe zu erkundigen, um die Vereinbarungen zur Obhut zu prüfen. Außerdem kann das Kind ebenso vor Gericht angehört werden. Das Kindeswohl steht hier im Vordergrund.
Bei Unstimmigkeiten kann sich die Urteilssprechung durch die entsprechende Beurteilung um 6 bis 8 Wochen verzögern. Andernfalls erhalten Sie das Urteil innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach der Verhandlung. Demgegenüber beträgt die Dauer einer Scheidung bei einseitigem Begehren bis zum Urteil in erster Instanz mindestens 1 Jahr nach dem Einreichen der Scheidungsklage.