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Dauer der Scheidung § Infos, Faktoren & Besonderheiten

Wie lange die Dauer eine Scheidung in der Schweiz ist, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend bei der Frage, wie lange eine Scheidung in der Schweiz dauert, ist vor allem die Scheidungsart. Im folgenden Artikel informieren wir sie über all jene Aspekte die EInfluss auf die Verfahrensdauer nehmen.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Wie lange dauert die Scheidung in der Schweiz?

Grundsätzlich ist die Dauer eines Scheidungsverfahrens immer von der Art der Scheidung abhängig. Eine einvernehmliche Scheidung auf gemeinsames Begehren ist aufgrund der Einvernehmlichkeit des Scheidungswunsch oftmals binnen weniger Wochen rechtskräftig. Anders sieht es hingegen bei strittigen oder internationalen Scheidungen aus. Denn hier kann es oftmals zu komplexen Verfahren mit entsprechender Verfahrensdauer kommen.

Einflussfaktor: Trennungsjahr

Sind sich beide Ehegatten einig, kann die Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen. Hierfür wird ein Scheidungsantrag mit einer Scheidungskonvention bei Gericht eingereicht. Weigert sich ein Ehepartner jedoch der Scheidung zuzustimmen, kann die Scheidung erst nach einer Trennungszeit von 2 Jahren vollzogen werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist, entfällt die Notwendigkeit der zwei Trennungsjahre.

Einen Anwalt zur Seite ziehen
Um eine einseitige Scheidung ohne Trennungsjahre zu ermöglichen, muss dem Gericht nachweislich und eindeutig ein triftiger Scheidungsgrund genannt und belegt werden. Hierfür ist es in jedem Fall ratsam, einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren und diesen Antrag samt Begründung inhaltlich und rechtlich korrekt zu formulieren.

Dauer einer Scheidung auf gemeinsames Begehren

Wie lange eine Scheidung auf gemeinsames Begehren dauert, kann auch von unterschiedlichen Faktoren abhängen. In der Regel beträgt die Dauer einer Scheidung auf gemeinsames Begehren zwischen 1 bis 6 Monaten. Seit 2010 entfällt die zweimonatige Bedenkfrist, wodurch die Scheidung unmittelbar nach Verkündung des Gerichtsurteils rechtskräftig ist. Darüber hinaus verkürzt sich die Dauer der Scheidung auf gemeinsames Begehren auch durch das Ausbleiben der zweijährigen Trennungspflicht.

Lässt sich der Ablauf bei der Scheidung verkürzen?

Wer die Scheidungsdauer verkürzen möchte, sollte keine Zeit bei der Erarbeitung einer Scheidungskonvention verlieren. Ein vollständiger Antrag inklusive Konvention sowie ein zügiges Treffen der notwendigen Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern können die Dauer der Scheidung in der Schweiz ebenfalls verkürzen. Demnach können Sie selbst beeinflussen, wie lange eine Scheidung in der Schweiz dauert.

Was kann die Dauer der Scheidung verzögern?

Sind sich die Ehepartner allerdings bei Fragen des Unterhalts bei der Scheidung in der Schweiz nicht einig, verzögert sich die Dauer der Scheidung, da ein strittiges Verfahren eingeleitet werden muss. Eine Alternative hierzu kann die kostengünstigere Mediation sein, bei welcher ein Mediator zwischen den Eheleuten vermittelt, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Infografik
Fakten zur Dauer der Scheidung

Wie lange dauert eine Scheidung auf einseitiges Begehren?

Sobald ein Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden ist, handelt es sich um eine Scheidung auf einseitiges Begehren. In diesem Fall müssen die Ehepartner damit rechnen, dass sich die Dauer der Scheidung auf mehrere Jahre hinziehen kann. Zunächst einmal sind die Eheleute dazu verpflichtet, zwei Trennungsjahre zu vollziehen. Erst im Anschluss können sie die Scheidung einreichen; bei einseitigem Begehren ist eine Scheidungsklage notwendig.

Hinzu kommt, dass eine Scheidung mit Kindern ein höheres Konfliktpotential birgt als eine Scheidung ohne Kinder, wenn zunächst Sorgerechts- und Unterhaltsfragen gerichtlich geklärt werden müssen. Dies sorgt insgesamt nicht nur für eine längere Dauer der Scheidung, sondern erhöht auch die Kosten der Scheidung. Eine Scheidung ohne Kinder kann die bereits komplizierte Scheidung auf einseitiges Begehren ein stückweit verkürzen.

Scheidung einer internationalen Ehe

Für Ausländer gelten bei einer Scheidung in der Schweiz die gleichen Regelungen. Allerdings muss zumindest ein Ehepartner seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Allerdings kann sich die Scheidung auf das Aufenthaltsrecht des Ehepartners auswirken, sofern die Ehe nicht mindestens 3 Jahre bestand, der Wohnsitz in der Schweiz war und eine erfolgreiche Integration stattfand, oder wenn persönliche Gründe die Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz notwendig machen (z.B. Verfolgung im Heimatland).

Sind beide Ehepartner Schweizer und leben im Ausland, haben sie in der Regel keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz. Das Scheidungsbegehren kann in diesem Fall nur in der Schweiz eingereicht werden, wenn eine Scheidung im Ausland unmöglich oder unzumutbar wäre. Dann darf die Scheidung am Heimatort eines Ehepartners eingereicht werden.

Dauer einer Scheidung – Antragstellung bis zum Urteil

Haben Sie alle notwendigen Dokumente und Nachweise vorliegen, sollte die Antragstellung zügig vorangehen. Für die Ausfüllung des Scheidungsantrags und Zusammenstellung der notwendigen Dokumente sollten Sie lediglich einige Stunden benötigen. Viele Gerichte bieten vorgefertigte Formulare für den Scheidungsantrag an, andere akzeptieren einen Brief mit einer Erklärung, dass man die Scheidung einreichen möchte. Wichtig ist vor allem die Scheidungskonvention, die alle Folgen der Scheidung zwischen den Ehepartnern regeln soll.

Erstellen Sie die nötigen Kopien für das Dossier und unterschreiben Sie das Scheidungsgesuch und die Konvention. Danach können Sie die Formulare an das zuständige Gericht senden. Anschließend erhalten Sie vom Gericht eine Zahlungsaufforderung für die Gerichtsgebühren, für welche Sie rund 10 bis 14 Tage einrechnen sollten. Je nach Bearbeitungsdauer der Gerichte kann es aber auch länger dauern. Durch eine direkte Zahlung verkürzt sich die Dauer der Scheidung. Sobald die Gebühren entrichtet wurden, erhalten Sie eine Einberufung des Gerichts. Hierfür sollten Sie nach Zahlungsausgang bzw. -eingang erneut 10 bis 14 Tage einkalkulieren.

Die Gerichtsverhandlung sollte in der Regel 3 bis 6 Wochen später erfolgen. Demnach dauert es circa 2 Monate von der Einsendung des Antrags bis zur Verhandlung. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren ist die Gerichtsverhandlung nach 20 bis 30 Minuten beendet. Im Rahmen der Verhandlung möchte der Richter sich vergewissern, dass sich die Ehepartner aus freiem Willen einvernehmlich scheiden lassen möchten und die Vereinbarungen der Konvention gerecht sind. Im Anschluss spricht der Richter das Urteil. Bei einer Scheidung mit Kindern hat der Richter zusätzlich die Möglichkeit sich nach einem Bericht der Sozialhilfe zu erkundigen, um die Vereinbarungen zur Obhut zu prüfen.

Außerdem kann das Kind ebenso vor Gericht angehört werden. Das Kindeswohl steht hier im Vordergrund. Bei Unstimmigkeiten kann sich die Urteilssprechung durch die entsprechende Beurteilung um 6 bis 8 Wochen verzögern. Andernfalls erhalten Sie das Urteil innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach der Verhandlung. Demgegenüber beträgt die Dauer einer Scheidung bei einseitigem Begehren bis zum Urteil in erster Instanz mindestens 1 Jahr nach dem Einreichen der Scheidungsklage. Unser Wegweiser für den Umgang nach der Scheidung kann Ihnen im Anschluss behilflich sein.

Einschätzung der Scheidungsdauer vom Experten einholen

Wie kann ein Anwalt Einfluss auf die Scheidungsdauer nehmen?

Da die Dauer eines Scheidungsverfahrens von vielen Faktoren beeinflusst werden kann und die Länge des Verfahrens direkten Einfluss auf die Kosten der Scheidung nimmt, ist es in jedem Fall ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und sich bereits vorab eingehend informieren zu lassen. Ein Anwalt für Familienrecht bewertet ihr Scheidungsbegehren, bespricht mit Ihnen alle Möglichkeiten und ermöglicht Ihnen eine kürzest mögliche Scheidungsdauer. Die Investition in einen Juristen lohnt sich hierbei beinahe immer, da vom ersten Tag an ein ordentlicher Ablauf des Scheidungsbegehrens gewährleistet ist.

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FAQ: Dauer der Scheidung

Die Dauer des Scheidungsverfahrens lässt sich grundsätzlich nicht pauschal benennen. Abhängig von den individuellen Aspekten, die jeder Scheidung anhaften kann eine Scheidung durchaus in wenigen Wochen rechtskräftig aufgelöst werden oder aber über Jahre hinweg anhängig sein.
In der Regel beträgt die Dauer einer Scheidung auf gemeinsames Begehren zwischen 1 bis 6 Monaten.
In diesem Fall müssen die Ehepartner damit rechnen, dass sich die Dauer der Scheidung auf mehrere Jahre hinziehen kann. Da zunächst einmal die Eheleute verpflichtet sind, zwei Trennungsjahre zu vollziehen.
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