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Scheidung einreichen in der Schweiz § Wie gehe ich vor?

Möchte man die Scheidung in der Schweiz einreichen, ist die Vorgehensweise von der Art der Scheidung abhängig. Demnach wird bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren ein Scheidungsantrag mit einer Scheidungskonvention eingereicht und bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren erfolgt eine Scheidungsklage nach den Trennungsjahren. Im folgenden Artikel zeigen wir, worauf man beim Scheidung einreichen achten sollte.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Einseitiges oder gemeinsames Scheidungsbegehren?

Bevor man die Scheidung in der Schweiz einreichen kann, muss geklärt werden, ob die Eheleute beide die Scheidung begehren. Ein Grossteil der Ehen wird auf gemeinsames Begehren geschieden. Diese Vorgehensweise verursacht nicht nur die geringsten Scheidungskosten, sondern ist auch die schnellste Scheidung. Anders als bei der Scheidung auf einseitiges Begehren ist bei einer einvernehmlichen Scheidung keine zweijährige Trennungszeit notwendig. Will ein Ehepartner sich nicht scheiden lassen, muss der scheidungswillige Ehepartner eine Scheidungsklage einreichen. Dies kann allerdings erst nach einer zweijährigen Trennungsphase geschehen. Ausnahmsweise ist dies auch früher möglich, wenn ein Aufrechterhalten der Ehe unzumutbar für den klagenden Partner ist.

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren müssen die Ehepartner gemeinsam einen Scheidungsantrag und eine Scheidungskonvention einreichen. Beim Scheidungsantrag handelt es sich um ein schriftlich verfasstes Scheidungsbegehren, das mit einer gemeinsam vereinbarten Scheidungskonvention bei Gericht eingereicht wird. Die einvernehmliche Scheidung ist im Übrigen auch dann möglich, wenn sich die Ehepartner nur teilweise über die Scheidungsfolgen einig sind. In diesem Fall wird eine Teilkonvention geschlossen, durch diese alle anhänglichen Vereinbarungen über die Nebenfolgen der Scheidung an das Gericht delegiert. In einer Scheidungskonvention werden folgende Nebenfolgen einer Scheidung vereinbart und in Schriftform festgehalten: 

  • Unterhalt
  • Alimente
  • Obhut
  • Besuchsrecht
  • Vermögensaufteilung
  • Ehewohnung

Kommt es zwischen den Ehegatten zu keiner Einigung bezüglich der Nebenfolgen der Scheidung, kann Mediation helfen. Ausserdem kann eine Teilvereinbarung über den gemeinsamen Scheidungswilllen bei Gericht eingereicht werden. Das Gericht versucht dann eine Scheidungskonvention vorzuschlagen. Sollte dies nicht gelingen, wird ein Urteil gefällt.

Einvernehmliche Scheidung empfohlen
Es ist immer von Vorteil, eine Scheidung – wenn möglich – einvernehmlich vorzunehmen. Gelegentlich kann eine Mediation bestehende Konflikte im Zuge der Scheidung auflösen und somit eine langwierige und kostenintensive Scheidungsklage vermeiden. Informieren Sie sich bei einem Anwalt welche Möglichkeiten explizit für Sie bestehen.

Scheidung auf einseitiges Begehren

Sind sich die Eheleute bezüglich der Scheidung uneinig, kann man nur eine strittige Scheidung einreichen. Bei der Scheidung auf einseitiges Begehren muss ein Ehepartner nach Ablauf der zweijährigen Trennung eine Scheidungsklage beim zuständigen Gericht einreichen. Nur unter bestimmten Umständen kann die Scheidung auch ohne die Trennungsjahre früher vollzogen werden. Hierfür muss eine Unzumutbarkeit zugrunde liegen, um die Scheidung einreichen zu können. Welche Gründe es für die Unzumutbarkeit geben kann, erläutern wir im nachstehenden Abschnitt.

Scheidung mit Kindern

Handelt es sich um eine Scheidung mit Kindern ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren die sinnvollste Lösung, denn dadurch können die Eltern alle Frage zum Sorgerecht, Besuchsrecht und Kindesunterhalt gemeinsam klären. Bei einer Scheidung mit Kindern sollten alle sorgerechts- und unterhaltsrechtlichen Vereinbarungen in einer Scheidungskonvention schriftlich festgehalten werden. Können sich die Ehepartner nur teilweise einigen, ist eine Teilkonvention notwendig. Alle weiteren Nebenfolgen der Scheidung mit Kindern wird dann vom Gericht geklärt.

Unterhalt bei Scheidung in der Schweiz

Ebenso können Fragen zum Unterhalt bei einer Scheidung in der Schweiz in der Scheidungskonvention geklärt werden. Ob ein Ehepartner einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat, ist abhängig von dessen bisherigen Lebensstandard, Alter, Berufserfahrungen, Ausbildung und Aussichten auf eine Erwerbstätigkeit. Ähnlich verhält es sich bei der einseitigen Scheidung, bei der da Gericht den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt klärt und gegebenenfalls festlegt. Anders sieht es hingegen mit dem Unterhalt bei der Scheidung in der Schweiz, der Kindern zusteht. Die Alimente müssen dem Kind stets bis mindestens zu seiner Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss seiner ersten Berufsausbildung gezahlt werden.

Infografik
Wie reiche ich eine Scheidung ein?

Wo reiche ich eine Scheidung ein?

Wer eine Scheidung in der Schweiz einreichen möchte, muss sich an das zuständige Gericht wenden. Schweizer können den Scheidungsantrag und die Scheidungskonvention sowie die Scheidungsklage beim zuständigen Gericht am Wohnort eines Ehepartners einreichen. Dabei ist es unerheblich, ob der Kanton der Ehefrau oder des Ehemannes gewählt wird.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren müssen neben einer Scheidungskonvention und dem Scheidungsantrag noch weitere Scheidungsunterlagen bei Gericht eingereicht werden. Auch bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren sind einige Unterlagen unabdingbar. Hierzu zählen unter anderem folgende:

  • Unterlagen die Unterhaltsansprüche begründen
  • Unterlagen die Ansprüche hinsichtlich der Vermögensaufteilung begründen
  • Unterlagen und Dokumentationen die Sorge- und Obhut Ansprüche begründen

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht behilflich sein?

Eine Scheidung vorzubereiten und einzureichen ist unabhängig von der Art der Scheidung keine Aufgabe, die nicht immer leicht fällt. Zahlreiche rechtliche Aspekte wollen beachtet und korrekt umgesetzt werden und Rechte und Pflichten vereinbart werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, im Vorfeld der Scheidung einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren und sich zunächst rechtlich informieren und beraten zu lassen. Bestehen nach dieser ausführlichen Beratung noch offene Fragen oder Unsicherheiten kann Ihr Anwalt Ihnen zudem bei der Erstellung aller nötigen Schriftsätze und Unterlagen sowie bei der Durchsetzung ihres Scheidungsbegehrens beistehen.

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FAQ: Scheidung einreichen

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren müssen die Ehepartner gemeinsam einen Scheidungsantrag und eine Scheidungskonvention einreichen.
Sind sich die Eheleute bezüglich der Scheidung uneinig, kann man nur eine strittige Scheidung einreichen. Bei der Scheidung auf einseitiges Begehren muss ein Ehepartner nach Ablauf der zweijährigen Trennung eine Scheidungsklage beim zuständigen Gericht einreichen.
Wer eine Scheidung in der Schweiz einreichen möchte, muss sich an das zuständige Gericht wenden. Schweizer können den Scheidungsantrag und die Scheidungskonvention sowie die Scheidungsklage beim zuständigen Gericht am Wohnort eines Ehepartners einreichen.
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