Rechtskraft des Scheidungsurteils in der Schweiz
Nachdem die Eheleute das Scheidungsurteil erhalten haben, wird es nach 30 Tagen rechtskräftig. Sollte jedoch ein Ehepartner innerhalb dieser 30 Tage Berufung gegen das Urteil einlegen, ist die Scheidung nicht rechtskräftig. Das bedeutet, dass Sie erst nach Ablauf der 30 Tage nach Erhalt des Urteils rechtsgültig geschieden sind, sofern nicht Berufung eingelegt wurde.
Rechtskraft bei Scheidung mit Versorgungsausgleich
Die Rechtskraft bei Scheidung mit Versorgungsausgleich gilt am gleichen Tag, an dem die gesamte Scheidung rechtsgültig ist. Jedoch wird bei der Berechnung der Ansprüche nach neuer Gesetzlage zwischen den Berechnungszeitpunkten differenziert. Hierbei geht es vor allem darum, dass für die Berechnung der aufzuteilenden Versorgungsansprüche nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils relevant ist, sondern der Zeitpunkt, an dem das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde.