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Anwaltskosten Scheidung § Rechtsgrundlage & Kostenfaktoren

Für eine Scheidung in der Schweiz ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich. Besonders in konfliktreichen Situationen ist es jedoch sinnvoll, eine Rechtsberatung bzw. – vertretung in Anspruch zu nehmen. Im besten Fall können Sie mit Hilfe eines Anwalts die Situation doch noch zum Guten wenden und eine einvernehmliche Scheidung, die mit weniger Aufwand verbunden ist, erzielen. Doch wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt, wie werden diese berechnet und gibt es Möglichkeiten, diese vergleichsweise gering zu halten? Diesen Fragen gehen wir im folgenden Artikel nach.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage der Anwaltskosten bei einer Scheidung

Die Kosten für einen Prozess wie zum Beispiel ein Scheidungsverfahren setzen sich laut Artikel 95 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) aus den Gerichtskosten und der Parteientschädigung zusammen. Die Parteientschädigung beinhaltet unter anderem den Ersatz notwendiger Auslagen und die Kosten einer rechtlichen Vertretung. Die Höhe der Prozesskosten wird laut Artikel 96 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) von den Kantonen festgelegt. Sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten können also je nach Kanton unterschiedlich sein und lassen sich aus den Gebührenverordnungen des jeweiligen Kantons entnehmen.

Die Kosten für einen Anwalt richten sich jedoch nicht nur nach dem jeweiligen Kanton, sondern auch nach anderen Kriterien. Laut Artikel 12 lit. i des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) sind Anwälte verpflichtet, ihre Klienten über die Grundsätze ihrer Rechnungsstellung aufzuklären und sie regelmässig oder nach Anfrage der Klienten über die Höhe des geschuldeten Honorars aufzuklären. In einem Erstgespräch kann eine Vereinbarung zum Honorar getroffen werden.

Gestaltung der Honorarvereinbarung

Gesetzliche Richtlinien zur Honorarvereinbarung finden sich im Obligationenrecht (OR), das unter anderem festlegt, welche Voraussetzungen eine solche Vereinbarung erfüllen muss. So ist eine Honorarvereinbarung laut Artikel 20 des Obligationenrechts (OR) nichtig, wenn diese widerrechtlich ist oder gegen die guten Sitten verstösst. Ausserdem ist durch Artikel 21 im Obligationenrecht (OR) vorgegeben, dass die Vereinbarung den Klienten nicht unter Ausnutzung seiner Unerfahrenheit, einer Notlage oder seines Leichtsinns in ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung führen darf.

Infografik
Faktoren der Anwaltskosten und Rechtslage

Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens

Die Prozesskosten hat gemäss Artikel 106 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) die unterliegende Partei zu tragen. Das bezieht sich nicht nur auf die Gerichtskosten, sondern auch auf die Parteientschädigung. Somit hat der unterliegende Ehegatte auch die Kosten für die Rechtsvertretung des anderen Gatten zu bezahlen. Geht keiner der beiden als eindeutig unterliegend aus dem Prozess hervor, so werden die Kosten unter den Ehegatten aufgeteilt.

Wer welchen Anteil an den Kosten zu tragen hat, richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Gerichtskosten in der Regel gleichmässig unter den Eheleuten aufgeteilt und jeder trägt seine Anwaltskosten selbst. Gemäss Artikel 117 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) besteht Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn eine Partei nicht über die erforderlichen Mittel verfügt. Gewährt wird unentgeltliche Rechtspflege jedoch nur dann, wenn für die Partei auch Aussicht auf Erfolg im Verfahren besteht.

Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst laut Artikel 118 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) sowohl sämtliche Vorschüsse als auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Doch auch wenn einem Gatten unentgeltliche Rechtspflege zugesprochen wurde – Die Parteientschädigung ist im Falle seines Unterliegens laut Artikel 122 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) dennoch zu leisten. Es werden also nur die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung übernommen.

Wonach richten sich die Anwaltskosten?

Ein Anwalt kann Sie sowohl auf aussergerichtlichem Wege im Rahmen einer Beratung als auch vor Gericht unterstützen. Grundsätzlich können die Kosten für eine anwaltliche Vertretung bzw. Beratung je nach Fall sehr unterschiedlich sein. Je nachdem, um welche Form von Unterstützung es sich handelt, können andere Kosten anfallen. In einem Erstgespräch mit einem Anwalt können Sie Ihre Situation schildern und gemeinsam eine Vereinbarung zum Honorar treffen. Je nachdem, wie komplex Ihr Fall ist und welchen Arbeitsaufwand er erfordert, müssen Sie mit mehr oder weniger hohen Kosten rechnen.

Auch Ihre finanzielle Ausgangslage und der Streitwert, der sich nach den Vermögenssummen richtet, die Teil der Verhandlungen sind, haben einen Einfluss auf die Anwaltskosten. Die Honorarvorstellungen eines Rechtsbeistands hängen zudem auch von seiner Qualifikation und beruflichen Erfahrung ab. Wird keine Vereinbarung zum Honorar getroffen, dann sind die Gebührenverordnungen über die Parteientschädigung ausschlaggebend. Jeder Kanton verfügt über eine eigene Gebührenverordnung. Auch die Gebührenverordnungen sehen eine Erhöhung der Anwaltskosten bei einem hohen Streitwert oder komplexen und aufwändigen Fällen vor.

Möchten Sie lediglich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, dann können sich die Kosten auch nach der Honorarordnung des Anwaltsverbandes in Ihrem Kanton richten, so Sie keine Honorarvereinbarung mit Ihrem Anwalt getroffen haben. Generell gilt: Eine einvernehmliche Scheidung mit aussergerichtlicher Einigung („Scheidungskonvention“) ist um ein Vielfaches günstiger als eine strittige Scheidung, bei welcher viele Streitfragen eine Entscheidung mit Hilfe von gerichtlichen Verhandlungen erfordern.

Das betrifft sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten. Eine einvernehmliche Scheidung hat ausserdem den Vorteil, dass ein gemeinsamer Anwalt ausreichend ist, wenn Sie juristische Unterstützung bei der Erstellung einer Scheidungskonvention benötigen. Die Kosten, die dafür anfallen, können die Eheleute untereinander aufteilen. Auch eine Scheidung ohne Anwalt ist in der Schweiz möglich, jedoch nicht immer anzuraten. Lesen Sie diesbezüglich auch unseren Artikel Scheidung ohne Anwalt.

Kann ein Anwalt so viel berechnen, wie er möchte?
Grundsätzlich können Vereinbarungen zum Honorar frei getroffen werden, jedoch sollte die Höhe des Honorars auch angemessen und nachvollziehbar sein. Als grobe Orientierung können die Honorarverordnungen des jeweiligen Kantons herangezogen werden. Der Anwaltsverband kann Sie übrigens auch unterstützen, wenn Sie die Vermutung haben, dass Ihr Anwalt ein unangemessen hohes Honorar von Ihnen verlangt.

Kostenfaktoren die das Anwaltshonorar beeinflussen

Es gibt verschiedene Honorararten. Bei Scheidungsangelegenheiten ist die gängigste Form das Honorar nach Aufwand (Stundensatz). Möglich sind auch Pauschalhonorare – diese sind jedoch vergleichsweise selten anzutreffen. Zusätzlich kann das Grundhonorar auch erfolgsabhängig erhöht werden. Solche zusätzlichen Kostenfaktoren sind jedoch nur zulässig, wenn Sie dies vor der Beauftragung des Anwalts mit diesem so vereinbart haben. Ein Rechtsanwalt hat die Kosten gegenüber seinen Klienten auf jeden Fall transparent zu halten. Wird ein Honorar festgelegt, dann kann sich dieses mitunter nach den folgenden Kostenfaktoren richten:

  • Arbeitszeit
  • Bedeutsamkeit des Falles
  • Schwierigkeit des Falles
  • Dringlichkeit und Komplexität des Falles
  • Qualifikation und Erfahrung des Anwalts
  • Streitwert
  • finanzielle Situation des Klienten

Kostenunterschiede bestehen auch in Hinsicht auf die gewünschte Leistung. Handelt es sich um ein Beratungsgespräch? Beauftragen Sie Ihren Anwalt mit einer Mediation oder möchten Sie vor Gericht vertreten werden? Je nach Tätigkeitsfeld können andere Kosten anfallen. Zudem können Ihnen auch Auslagen für Sekretariatsarbeiten wie zum Beispiel Telefonate, Recherchen oder Porto in Rechnung gestellt werden.

Oftmals sind diese Kostenfaktoren jedoch schon im vereinbarten Honorar mit inbegriffen. Klären Sie am besten bereits vor der Beauftragung des Anwalts, ob solcherlei Kosten im veranschlagten Honorar inkludiert sind bzw. ob es Kostenfaktoren gibt, die zusätzlich anfallen (wie zum Beispiel die Mehrwertsteuer). So können Sie unangenehme Überraschungen vermeiden.

Ein Anwalt für Familienrecht klärt Sie über die Kosten auf
Anwaltskosten Scheidung

Anwaltsgebühren in den Kantonen

Die Kantone verfügen über eigene Gebührenverordnungen, die die Prozesskosten regeln. Darin finden sich jeweils Vorgaben für die Gerichtskosten als auch für die Parteientschädigung, wozu auch die Anwaltsgebühren zählen. Diese Vorgaben können zur Anwendung kommen, wenn Sie einen Anwalt für Ihre Vertretung vor Gericht hinzuziehen. Die Kosten steigen bei höherem Streitwert und je nach Komplexität und Aufwand an.

Für aussergerichtliche Tätigkeiten wird in der Regel ein Stundenhonorar vereinbart. Je nach Kanton und Qualifikation des Anwalts können Sie mit einem Stundensatz von 200 – 500 Franken rechnen. So kostet Sie ein Anwalt im Kanton Schwyz in der Regel zwischen 220-300 Franken pro Stunde, in Zürich können die Kosten in einigen Fällen sogar doppelt so hoch sein.

Wer trägt die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Prozesskosten in der Regel hälftig unter den Ehegatten aufgeteilt, wobei jeder für seine eigenen Anwaltskosten aufkommt. Anders verhält es sich bei einer Scheidungsklage: Hier werden die Kostenanteile je nach Ausgang des Verfahrens vom Gericht zugeteilt. Der unterliegende Gatte trägt dann nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für die Rechtsvertretung beider Eheleute. Oftmals ist es jedoch so, dass keiner der Ehepartner eindeutig unterliegt. In solchen Fällen werden die Kosten dem Ausmass des Unterliegens entsprechend aufgeteilt.

Unterliegt ein Ehegatte und ist somit zur Übernahme der Anwaltskosten des Ehepartners verpflichtet, so werden diese Kosten gemäss der Gebührenverordnung des entsprechenden Kantons berechnet. Das heisst: Der Ehegatte, der erfolgreich aus dem Verfahren hervorgeht, erhält im Rahmen der Parteientschädigung die vom Kanton vorgegebenen Anwaltsgebühren von seinem Gatten. Das ist auch dann der Fall, wenn diese Summe nicht mit dem Honorar übereinstimmt, das er mit seinem Anwalt vereinbart hat. Durch die Parteientschädigung können also in manchen Fällen nicht die vollen Anwaltskosten beglichen werden und die verbleibenden Kosten müssen selbst getragen werden.

Was, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

In der Schweiz besteht die Möglichkeit auf unentgeltliche Rechtspflege. Sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten werden dann einstweilen vom Staat übernommen. Die Voraussetzung für eine Übernahme der Anwaltskosten ist jedoch, dass ein Rechtsbeistand auch wirklich notwendig ist und dieser nicht aus der eigenen Kasse finanziert werden kann. Des Weiteren spielen auch die Erfolgschancen eine Rolle – eine Kostenübernahme für ein Verfahren, das aussichtslos erscheint, ist nicht vorgesehen. Beachten Sie jedoch, dass die unentgeltliche Rechtspflege keine Kostenübernahme für den Anwalt der anderen Partei umfasst. Im Falle Ihres Unterliegens fallen für Ihre Rechtsvertretung zwar keine Kosten an, die Gebühren für den Anwalt Ihres Gatten müssen Sie jedoch aus eigener Kasse bezahlen.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Um eine genaue Auskunft über die Anwaltsgebühren zu erhalten, sollten Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser wird Sie über die Preisgestaltung in seiner Kanzlei aufklären und Ihnen mitteilen, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall rechnen können. Zwar hat jeder Anwalt auch bestimmte Honorarvorstellungen – diese sind jedoch nicht in Stein gemeisselt und richten sich nach verschiedenen Faktoren, die je nach Einzelfall unterschiedlich gelagert sein können. Ein wichtiger Faktor ist zum Beispiel der zu erwartende Aufwand, der natürlich nur durch die Betrachtung Ihrer Situation in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden kann. Weitere Aspekte wie zum Beispiel Ihre finanzielle Lage können ebenfalls Berücksichtigung finden und in die Honorarverhandlungen einfliessen.

Ein guter Anwalt handelt in Ihrem Interesse und unterstützt Sie dabei, die Scheidung möglichst kostengünstig und reibungslos abzuwickeln. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie etwaige Hindernisse auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung abbauen – zum Beispiel durch eine Mediation. Auf diese Weise können Sie sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten vermeiden, die durch ungelöste Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Gatten zusätzlich anfallen würden.

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FAQ: Anwaltskosten Scheidung

Für die Berechnung der Anwaltskosten können verschiedene Faktoren herangezogen werden. Zum Einen kommt es darauf an, in welcher Form der Anwalt für Sie tätig wird. Des Weiteren hängen die Anwaltskosten unter anderem auch von der Komplexität, Dringlichkeit und Bedeutsamkeit des Falles ab.
Das kommt ganz auf Ihre individuelle Situation und auch auf den gewünschten Anwalt an. Zudem können die Kosten auch je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfallen Im Durchschnitt können Sie mit einem Stundenhonorar in der Höhe von 200 – 500 Franken rechnen.
Eine einvernehmliche Scheidung ist immer der kostengünstigste Weg.Haben Sie nicht genügend Geld zur Verfügung, um sich einen Anwalt leisten zu können, dann sollten Sie sich erkundigen, ob in Ihrem Fall Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht und ob Sie Anspruch auf die Kostenübernahme der Anwaltskosten durch den Staat haben.
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