Der Ehevertrag zum Schutz Ihres Unternehmens
Welche Regelungen können mit einem Ehevertrag getroffen werden? Ein Ehevertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn einer der Ehegatten ein Unternehmen führt (Landwirtschaftsbetrieb, Praxis etc.). Gleiches gilt für Ehegatten, die Liegenschaften im In- und/oder Ausland oder grössere Wertanlagen besitzen. Unternehmer sollten bei Abschluss eines Ehevertrags folgende Aspekte berücksichtigen und prüfen:
- Unternehmensübergabe nach der Heirat und Finanzierung mit Mitteln aus der Errungenschaft und/oder Krediten
- Wie wird der Ehepartner begünstigt?
- Sind Kinder aus vorherigen Ehen vorhanden?
- Wie kann die Sicherung der Betriebsfortführung durch die Begünstigung des Nachfolgers geregelt werden?
- Welche finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für den Ehegatten, der nicht Eigentümer des Betriebs ist?
- Wie kann die Vermögensposition gesichert werden (Feststellung der Eigengüter, Erklärung als Eigengut, Gütertrennung)?
Wenn Sie Ihr Unternehmen schützen möchten, dann ist es wichtig, dass dieses nicht den Errungenschaften, sondern dem Eigengut zugerechnet wird. Eine so genannte Massenumteilung kommt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht…
Formvorschrift für einen Ehevertrag
Sicherlich gibt es im Internet zahlreiche Muster für einen Ehevertrag, allerdings muss eine gewisse Formvorschrift für einen Ehevertrag in der Schweiz eingehalten werden. Darüber hinaus ist ein Ehevertrag öffentlich von einem Notar zu beurkunden. Wie oben bereits erwähnt, sind die Kosten für einen Ehevertrag in der Schweiz in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich, daher kann sich eine Recherche ausserhalb des eigenen Kantons lohnen. Die niedrigsten Kosten für einen Ehevertrag entstehen in den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden und Schwyz. Zürich ist mit großem Abstand der “teuerste” Kanton.
Insbesondere inhaltlich ist der Formulierungsfreiraum eng gesteckt, da der Schweizer Gesetzgeber Unterhalts- und Sorgerechtsvereinbarungen, vor allem den Verzicht auf Unterhalt, in einem Ehevertrag untersagt. Der Ehevertrag ist in der Schweiz lediglich ein Instrument, um den Güterstand bzw. das Vermögen zu regeln.