Wichtige Elemente in einem Ehevertrag mit Haus
In einem Ehevertrag mit Haus Passus gibt es einige Grundthemen, die unbedingt benannt und gestaltet werden sollten, um vermeidbare Probleme bei einer Scheidung auszuschließen. Deshalb sollten in einem Ehevertrag Haus unbedingt folgende Fragen geklärt sein:
Wer ist Eigentümer der Immobilie?
Das Grundbuch gibt Aufschluss darüber, ob eine Immobilie Alleineigentum eines Ehepartners ist oder diese als gemeinsames Eigentum eingetragen ist. Dieses Eigentumsverhältnis sollte immer in einem Ehevertrag Haus festgehalten werden, da es weitgehend darüber entscheidet, wie mit einer Immobilie in Fall einer Scheidung verfahren wird.
Was passiert bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Haus?
Soll im Falle einer Scheidung ein Hausverkauf stattfinden oder wird die Immobilie dann an einen Ehepartner übertragen? Diese Frage sollte ein Ehevertrag Haus möglichst beantworten, um Streitigkeiten bei einer Scheidung zu vermeiden. Hierbei kann zB. vereinbart werden, dass der vermögendere Ehepartner die Immobilie behält und Ausgleichszahlungen an den anderen Partner bezahlt, der bei Scheidung auszieht.
Wer ist nach der Scheidung für den laufenden Kredit zuständig?
Sind beide Ehepartner Miteigentümer einer Immobilie, so sind sie auch nach der Scheidung beide für die Abzahlung des Hypothekenkredits zuständig. Jedoch lässt sich auch hierzu schon im Ehevertrag Haus eine Regelung vereinbaren. Für Kreditbürgen ist es wichtig zu wissen, dass sie auch im Falle einer Scheidung weiterhin für den Kredit haften.
Beispiele für übliche Regelungen im Ehevertrag mit Haus
In der Praxis zeigt sich, dass es durchaus einige Regelungen im Ehevertrag gibt, die im Bezug mit Immobilieneigentum häufig Anwendung finden und entsprechend durchaus als Üblich bezeichnet werden können. Hierzu zählen mitunter die nun folgenden:
Errungenschaft gestalten
Die Errungenschaft eines Hauses kann für eine Immobilie beschränkt oder ganz ausgeschlossen werden. Dies ist häufig bei geerbte Immobilien oder einer Immobilie, die bereits vor der Ehe besessen wurde, auch ohne weitere Vereinbarung gegeben. Dadurch muss dem Ex-Partner kein Anteil ausgezahlt werden.
Immobilie halten bis zur Volljährigkeit der Kinder
Im Ehevertrag Haus kann zB. vereinbart werden, dass ein Haus auch bei Scheidung erst verkauft werden darf, wenn die Kinder volljährig sind. Zusätzlich kann dem Erziehungsberechtigten solange vertraglich das Wohnrecht eingeräumt werden.
Immobilienanschaffung regeln
Auch der Hauskauf kann in einem Ehevertrag geregelt werden. So kann zB. definiert werden, welcher Ehepartner in welcher Höhe in die Immobilie investiert und wie eine Geldinvestition des einen Partners durch Haushaltsführung des anderen kompensiert wird. Auch kann hier bereits geregelt werden, wer im Falle einer Scheidung Eigentümer des Hauses bleiben soll und mit welchem Anteil der andere Partner ausbezahlt wird.
Wohnrechte festlegen
Der Ehevertrag Haus kann auch ein zukünftiges Wohnrecht für einen Partner festlegen im Falle einer Scheidung. Jedoch bleibt damit das Haus dann für die Dauer des Wohnrechts vom Verkauf ausgeschlossen. Dabei sollte auch festgelegt werden, wer in diesem Falle die Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten übernimmt.
Mitwirkungspflicht beim Hausverkauf
Für den Fall der Trennung macht es Sinn, eine Mitwirkungspflicht beim Hausverkauf im Ehevertrag Haus zu vereinbaren. Damit kann man sicherstellen, dass das Haus im Fall der Scheidung zu einem bestmöglichen Preis verkauft werden kann und keine Teilungsversteigerung notwendig wird.
Alleineigentum regeln
Für den Fall einer Scheidung kann beim Ehevertrag Haus absichern zum gemeinsamen Hausbesitz geregelt werden, wer das Alleineigentum am Haus erwerben soll. Der Partner, der seinen Eigentumsanteil überträgt, kann dabei verlangen, dass der andere Partner auch noch bestehende Schulden für das Haus übernimmt. Zusätzlich hat er Anspruch auf eine Abfindung, die sich aus dem Wert der Immobilie abzüglich der Schulden ergibt. Davon steht ihm die Hälfte zu.