- Was ist die Errungenschafts-beteiligung?
Die Errungenschafts-beteiligung gilt immer dann, wenn kein anderer Güterstand in einem Ehevertrag vereinbart wurde. Bei der Errungenschaftsbeteiligung setzt sich das Vermögen der Ehegatten aus vier Gütermassen zusammen: Eigengut des Ehemannes, Eigengut der Ehefrau, Errungenschaften des Ehemanns und Errungenschaften der Ehefrau.
Als Eigengut gelten: Persönliche Gebrauchsgegenstände (Kleider, Rasierapparat, Schmuck), in die Ehe eingebrachte oder unentgeltlich zugeflossene Vermögenswerte (Schenkungen, Erbschaften) und Genugtuungszahlungen. Im Falle einer Scheidung wird das Eigengut nicht aufgeteilt; d.h. jeder Ehegatte behält sein Eigengut. Erträge aus dem Eigengut fallen jedoch unter Errungenschaften.
- Was sind Errungenschaften?
Errungenschaften sind alle Vermögenswerte, welche die Ehegatten während der Ehe entgeltlich erworben haben. Diese werden bei einer Scheidung zur Hälfte aufgeteilt. Als Errungenschaften gelten alle entgeltlich erworbenen Vermögenswerte: Arbeitserwerb, Leistungen von Personenfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeleistungen (AHV, BVG), Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Erträge aus dem Eigengut (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen).
- Was regelt ein Ehevertrag in der Schweiz?
Grundsätzlich gilt in der Schweiz die Errungenschaftsbeteiligung, es sei denn es liegt ein Ehevertrag vor. Mithilfe eines Ehevertrags können die Eheleute den Güterstand ihrer Vermögenswerte regeln. Dabei ist es möglich, Vermögenswerte, die für die Ausübung eines Berufs oder den Bestand eines Unternehmens bestimmt sind, als Eigengut zu definieren. In einem Ehevertrag kann auch eine Gütertrennung (getrenntes Vermögen während der Ehe und bei Scheidung) oder eine Gütergemeinschaft (gesamtes Vermögen wird bei Scheidung halbiert) vereinbart werden.
- Was kann in einem Ehevertrag in der Schweiz nicht geregelt werden?
Unterhalts– und Sorgerechtsbestimmungen können in einem Ehevertrag in der Schweiz nicht geregelt werden. Eine vertragliche Vereinbarung zum Unterhaltsverzicht der Ehefrau ist unzulässig.
- Eheverträge nach ausländischem Recht und Schweizer Rechtsprechung
Eheverträge nach ausländischem Recht sind in der Schweiz möglich, jedoch können sie Vor- und Nachteile für die Eheleute bringen. Ein Ehevertrag nach ausländischem Recht lohnt sich meist dann, wenn das Ehepaar in Erwägung zieht, die Schweiz zu verlassen.
- Sind Änderungen im Ehevertrag zulässig?
Eine Änderung des Ehevertrags ist möglich, sofern sich beide Ehepartner einig sind. In manchen Fällen kann eine Gütertrennung gerichtlich durchgesetzt werden.
- Wann kann ein Ehevertrag in der Schweizabgeschlossen werden?
Ein Ehevertrag kann in der Schweiz sowohl vor der Hochzeit als auch während der Ehe abgeschlossen werden. Dabei ist es unerheblich, wie viele Jahre die Ehe bereits besteht, d.h. auch nach vielen Jahren Ehe kann noch ein Ehevertrag in der Schweiz abgeschlossen werden.