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Ehevorbereitungs­verfahren § Grundlage, Ablauf & mehr

In der Schweiz wird die administrative Vorbereitung einer Trauung als Ehevorbereitungsverfahren bezeichnet. Hierbei handelt es sich um alle bürokratischen Vorbereitungen, die vor einer Eheschliessung erledigt werden müssen. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen das Ehevorbereitungsverfahren vorstellen und dabei auf alle wichtigen Bestandteile eingehen und auch aufzeigen, welche Dokumente dafür benötigt werden.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage des Ehevorbereitungs­verfahrens

Die rechtliche Grundlage für die Heirat und auch Ehevorbereitung findet sich im Zivilgesetzbuch (ZGB) in den §§ 94 ff. Generell erfolgt eine Eheschliessung in der Schweiz in zwei Schritten. Dabei wird im ersten Schritt ein Vorbereitungsverfahren für die Ehe durchgeführt, in dem der Antrag der Heiratswilligen geprüft wird. Erst darauf folgend, kann es in einem zweiten Schritt zur Trauung kommen, in der dann die Heirat vollzogen wird. Dabei sind zunächst gewisse Ehevoraussetzungen zu erfüllen, die dann ein Ehevorbereitungsverfahren möglich machen.

Ehevoraussetzungen

Will man eine Ehe schliessen in der Schweiz, so müssen die Brautleute zunächst einmal die durch das Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Nach § 94 ZGB müssen hierfür die Braut und der Bräutigam das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein. Ferner dürfen sie nicht bereits verheiratet sein oder in einer anderweitig eingetragenen Partnerschaft leben. Ausserdem darf auch zwischen den Brautleuten kein besonders enges Verwandtschaftsverhältnis bestehen. Hierbei ist insbesondere die Trauung zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern, unabhängig davon, ob sie durch Abstammung oder durch Adoption miteinander verwandt sind, verboten.

Ehevorbereitungs­verfahren

Vor einer möglichen Ziviltrauung muss ein Vorbereitungsverfahren einer Ehe durchgeführt werden. Dabei ist für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens entweder das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams zuständig. Für den Fall, dass beide im Ausland wohnen, ist das Zivilstandsamt, das die Trauung vornehmen soll, auch zuständig für die Durchführung des Vorbereitungsverfahrens. Ferner haben die Heiratswilligen auch die Möglichkeit, das Gesuch, um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens durch eine Vermittlung der zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen.

Infografik
Finden Sie hier Voraussetzungen für die Ehe

Ablauf des Ehevorbereitungs­verfahrens

Um ein Vorbereitungsverfahren der Ehe beginnen zu können, wenden sich die Heiratswilligen zunächst einmal an das für ihren Wohnort zuständige regionale Zivilstandsamt. Falls sich Brautleute mit dem regional zuständigen Zivilstandsamt sprachlich nicht verständigen können, müssen sie für die Ehevorbereitung einen Dolmetscher zum Gespräch mitbringen, der mit den angehenden Eheleuten jedoch nicht verwandt sein darf.

Beim Zivilstandsamt wird dann zunächst die Ehefähigkeit der Verlobten überprüft. Hierbei müssen die Brautleute vor dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind, also weder Geschwister noch Halbgeschwister sind. Ferner müssen sie erklären, dass sie weder in einer noch bestehenden Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben und alle vorgelegten Dokumente vollständig, richtig und auch aktuell sind.

Für den Fall, dass einer der Brautleute das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzt, wird die Aktenprüfung der ausländischen Unterlagen vom zuständigen regionalen Zivilstandsamt vorgenommen. Dabei kann diese die ausländischen Unterlagen auch an die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen zur Prüfung der Akten weiterleiten. In diesem Ersttermin müssen die Brautleute dann auch alle von Ihnen erfassten Daten nochmals kontrollieren und bestätigen. Ferner werden sie über die bürgerrechtlichen und auch namensrechtlichen Folgen einer Eheschliessung informiert.

Wenn das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, können die Verlobten dann einen Heiratstermin vereinbaren. Generell kann eine Trauung innerhalb von drei Monaten stattfinden, nachdem das Ehevorbereitungsverfahren positiv abgeschlossen wurde. Für den Fall, dass die Brautleute ihre Heirat in einem anderen regionalen Zivilstandsamt in der Schweiz durchführen wollen, wird für dieses regionalen Zivilstandsamt eine Trauungsermächtigung ausgestellt.

Änderung der Wartefrist

Seit dem 1. Januar 2020 entfällt auch die zuvor gültige Wartefrist von 10 Tagen zwischen Ehevorbereitung und der eigentlichen Trauung. Deshalb kann heute direkt nach einem positiven Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens die Trauung vonstatten gehen. Jedoch ändert sich dadurch an den Voraussetzungen für die Eheschliessung nichts.

Nach dem Ehevorbereitungs­verfahren

Ist das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen, können die Brautleute dann frei wählen, in welchem Zivilstandskreis ihre Heirat dann stattfinden soll. Für den Fall, dass das Ehevorbereitungsverfahren in einem anderen Zivilstandskreis durchgeführt wurde, müssen die Brautleute eine Trauungsermächtigung vorlegen. Hierbei wird Ihnen dieses Dokument vom Zivilstandsamt, welches für Ehevorbereitungsverfahrens durchgeführt hat, ausgestellt.

In diesem Dokument wird dann bestätigt, dass die Brautleute die Ehevoraussetzungen erfüllen und eine Trauung stattfinden kann. Generell ist die zivilrechtliche Die Heirat in der Schweiz öffentlich und sie findet in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeugen statt. Hierbei müssen diese von den Brautleuten selbst gestellt werden.

Die zivile Trauung erfolgt immer vor einem Zivilstandsbeamten im Traulokal des gewählten Zivilstandskreises. Grundsätzlich darf eine religiöse Trauung in der Schweiz nicht vor der Ziviltrauung durchgeführt werden. Die Kosten für das Ehevorbereitungsverfahren und die Trauung sowie den Eheschein werden vom Zivilstandsamt erhoben, anhand der Vorgaben der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen und hierbei insbesondere für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens, für die Durchführung der Trauung sowie für die abgegebenen Unterlagen.

Ein Anwalt für Familienrecht hilft Ihnen beim Verfahren der Ehevorbereitung
Ehevorbereitungsverfahren

Welche Unterlagen benötigt man für das Verfahren?

Besitzen die Verlobten beide Schweizer Bürgerrecht, müssen sie für ihr Ehevorbereitungsverfahren einen Identitätsnachweis und eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung vorlegen. Für den Fall, dass einer oder beide Brautleute ausländische Staatsbürger sind, benötigen sie einen Identitätsnachweis, eine Wohnsitzbescheinigung und zusätzliche Unterlagen, die ihren Namen, ihre Geburt, Geschlecht, Abstammung und ihren Zivilstand bestätigen.

Hierbei kann der Zivilstand z. B. durch eine Ledigkeitsbescheinigung oder ein Dokument belegt werden, das die Auflösung einer vorangegangenen Ehe bescheinigt. Ferner müssen Ausländer, die in der Schweiz heiraten wollen, auch einen Nachweis über ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz beibringen, der zumindest noch bis zum geplanten Trautermin Gültigkeit besitzen muss. Ferner sind bei ausländischen Verlobten, wenn beide nicht in der Schweiz wohnen, noch folgende Dokumente vorzulegen:

  • Eine Eheanerkennungserklärung des Heimat- oder Wohnsitzstaates beider Verlobter, soweit diese verfügbar ist.
  • Für ausländische Verlobte, die gemeinsame Kinder haben, müssen Unterlagen über Geburt, Geschlecht, Namen und Abstammung der gemeinsamen Kinder vorgelegt werden. Diese Dokumente dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass sie nicht in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst, müssen sie durch eine beglaubigte Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache vorgelegt werden.
  • Grundsätzlich ist eine Vorlegung von Zivilstandsdokumenten dann nicht notwendig, wenn die betroffenen Personen und ihre gemeinsamen Kinder schon im Personenstandsregister erfasst sind und die Daten aktuell sind.
  • Das Schweizer Formular zum «Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung» ist bei jedem Zivilstandsamt erhältlich. Dabei müssen dann das ausgefüllte Gesuchsformular und die erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt eingereicht werden. Wenn die Verlobten im Ausland wohnen, reichen sie das ausgefüllte Gesuchsformular sowie die notwendigen Dokumente durch die Vermittlung der Schweizer Vertretung ein.
Ein spezialisierter Anwalt kann alle notwendigen Erledigungen veranlassen

Wie kann ein Anwalt beim Ehevorbereitungs­verfahren helfen?

Im Allgemeinen kann ein Ehevorbereitungsverfahren immer dann eine Herausforderung werden, wenn eine Ehe mit einem ausländischen Partner eingegangen wird oder wenn Ausländer in der Schweiz heiraten wollen. Auch im Falle gemeinsamer Kinder sind hierbei einige bürokratische Hürden zu bewältigen. Deshalb kann es in solchen Fällen immer ratsam sein, einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht an seiner Seite zu haben. Hierbei kann dieser helfen, Unterlagen und Bestätigungen von ausländischen Behörden zu beschaffen oder ggf. auch Belege zu gemeinsamen Kindern anzufordern oder Scheidungspapiere einer vorhergegangenen Ehe zu beschaffen.

Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht kann hierbei die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und alle notwendigen Erledigungen termingerecht veranlassen. Ferner kümmert er sich auch um notwendige beglaubigte Übersetzungen. Ausserdem steht er natürlich seinen Mandanten zu allen rechtlichen Fragen rund um die Trauung zur Verfügung und klärt sie auch über die namensrechtlichen und bürgerrechtlichen Folgen der Eheschliessung auf. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu ihrem Ehevorbereitungsverfahren.

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FAQ: Ehevorbereitungs­verfahren

Die administrative Vorbereitung der Heirat wird «Ehevorbereitungsverfahren» genannt. Das Brautpaar wendet sich persönlich und gemeinsam an das für den Wohnort zuständige Regionale Zivilstandsamt der Braut oder des Bräutigams und stellt das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung.
Die Gebühren für die Ziviltrauung betragen schweizweit zwischen CHF 300 und 400. Bei besonderen Wünschen, wie beispielsweise der Trauung an einem Samstag oder in einem Aussenlokal, kommen zusätzliche Kosten hinzu.
Einen Identitätsnachweis, eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung sowie Dokumente betreffend Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand (Ledigkeitsbescheinigung oder Dokument betreffend Auflösung der letzten Ehe oder eingetragenen Partnerschaft) und Nationalität.
Sofern das Brautpaar eine Trauung bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt oder im Ausland wünscht, als bei welchem es das Vorbereitungsverfahren gemacht hat, so wird dem Brautpaar eine Trauungsermächtigung, bzw. das für eine Trauung in gewissen Ländern benötigte Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt.
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