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Scheidungsunterlagen und Scheidungspapiere § Welche Dokumente benötige ich?

Bei der Scheidung auf gemeinsames und einseitiges Begehren müssen dem Gericht wichtige Papiere und Scheidungsunterlagen vorgelegt werden. Die zwei wichtigsten sind hierbei der Scheidungsantrag an sich und die Scheidungskonvention. Im nun folgenden Artikel bieten wir Ihnen einen Überblick welche Unterlagen und Dokumente Sie für eine Scheidung benötigen und welche Nachweise und Belege ihr Scheidungsbegehr stützen können.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Benötigte Unterlagen für eine Scheidung

Grundsätzlich gilt, dass ein Scheidungsbegehren im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung zu jedem Zeitpunkt beim zuständigen Gericht eingereicht werden kann. Das einseitige Scheidungsbegehren hingegen unterliegt bestimmten Fristen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Unabhängig davon, gibt es formal benötigte Scheidungsunterlagen und Dokumente, die jedem Scheidungsbegehren beigelegt werden müssen. Hierzu zählen mitunter:

  • Der Scheidungsantrag inkl. aller nötigen Angaben
  • Unterlagen die Unterhaltsansprüche begründen
  • Unterlagen die Ansprüche hinsichtlich der Vermögensaufteilung begründen
  • Unterlagen und Dokumentationen die Sorge- und Obhut Ansprüche begründen

Zudem gibt es nötige Unterlagen, Dokumente und Formulare die je nach Art des Scheidungsbegehren benötigt werden können. Eben diesen wollen wir uns etwas genauer widmen.

Scheidungskonvention 

Im Fall einer Scheidung auf gemeinsames Begehren muss dem Scheidungsantrag die sogenannte Scheidungskonvention beigelegt werden. In dieser werden alle Nebenfolgen der Scheidung schriftlich festgehalten. Geregelt werden das mitunter:

Welche Nachweise sind für die Scheidungskonvention wichtig?

Für die vollständige (Art. 111 ZGB) oder unvollständige (Art. 112 ZGB) Scheidungskonvention ist auch eine Bestätigung der Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse, Freizügigkeitsstiftung) beider Ehegatten über die Höhe der Vorsorgeguthaben und bezüglich der Durchführbarkeit der Teilung beizulegen. Ferner werden die Steuererklärungen der letzten 2 Jahre mit Hilfsblättern benötigt. Bei der Zuteilung von Immobilien benötigen Sie den Grundbuchauszug oder bei Übertragung eines Mietverhältnisses einen Mietvertrag (Art. 121 ZGB).

Hinsichtlich umstrittener Unterhaltsregelungen werden zusätzlich der Lohnausweis oder die Lohnabrechnung der letzten 6 Monate benötigt; bei selbstständig Erwerbstätigen ist die Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten 2 Jahre vorzulegen. Darüber hinaus ist eine lückenlose Aufstellung über die Privatbezüge vorzuweisen. Für die Klärung des Unterhalts muss auch ein Nachweis über Einkünfte aus Nebenerwerb sowie ein Ausweis über Renteneinkommen (AHV, IV, AIV, Pensionskassenrenten, SUVA-Taggelder) vorgelegt werden. Des Weiteren sind folgende Nachweise nötig:

  • Kontoauszüge / Steuerrechnungen
  • Letzte Mietzinsanpassung
  • Heizungskostenabrechnungen bzw. Hauskostenbelege (Hypotheken, Unterhalts- und Betriebskosten)
  • Belege für die Kinderbetreuung (z.B. Krippe)
  • Krankenkassenabrechnungen
  • Belege für Hausrat- und Haftpflichtversicherungen
  • Telefon- und Billag-Rechnungen
  • Belege für Berufsauslagen
  • Abrechnungen für Lebensversicherungen
  • Nachweise über bezahlte Schuldzinsen

Einige Scheidungsunterlagen müssen erst bei der Verhandlung vorgewiesen werden können, allerdings empfiehlt es sich, beim Einreichen der Scheidung alle Unterlagen parat zu haben. Dadurch können Sie im besten Fall die Dauer der Scheidung zusätzlich verkürzen und ersparen sich zusätzliche Arbeit.

Infografik
Welche Dokumente benötige ich für meine Scheidung?

Scheidungsantrag / Scheidungsklage 

Erfolgt die Scheidung auf einseitiges Begehren, muss gleichermassen im Scheidungsantrag wie auch in der womöglich nötigen Scheidungsklage das Scheidungsbegehren nicht nur begründet, sondern eventuell auch mit Dokumenten und Nachweisen belegt werden. Je nach Antragsbegründung sind in diesem Fall unterschiedlichste Unterlagen von nöten.

Einen Anwalt zur Seite ziehen

Da die Scheidung auf einseitiges Begehren oftmals strittig ist, ist es ratsam schon im Vorfeld der Antragstellung gemeinsam mit einem Anwalt für Familienrecht die Antragsbegründung zu definieren und diese mit umfassenden Unterlagen, Dokumenten und Nachweisen zu stützen. 

Unterlagen für die Unterhaltsberechnung

Zudem sollten jedem Scheidungsantrag, unabhängig von der Art der Scheidung (einvernehmlich / strittig) alle relevanten Unterlagen zur Unterhaltsberechnung beigelegt werden. Hierzu zählen mitunter folgende Nachweise:

  • Ehevertrag (wenn hier Unterhaltsregelungen enthalten sind)
  • Steuererklärung der letzten 2 Jahre
  • Einkommensnachweise sowie Aufstellung über Privatbezüge
  • Ausweise über Einkünfte aus Nebenerwerb
  • Ausweise über Renteneinkommen (AHV, IV, AlV, Pensionskassenrenten, SUVA-Taggelder
  • Kontoauszüge
  • Belege für Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort etc.)
  • Belege über sonstige für die Unterhaltsrelevante Kosten (Miete, Fixkosten etc.)

Benötige ich ein Formular für den Scheidungsantrag?

Den Scheidungsantrag können Sie selbst verfassen, allerdings sollten Sie dabei auf dessen Vollständigkeit und formale Form achten.

  • Gesetz: Formloser Brief an zuständige Stelle reicht aus
  • Willenserklärung zur Scheidung – beide Parteien
  • Wird eine Scheidungskonvention selbstständig oder nur teilweise geschlossen?
  • Unterschrift beider Eheleute

Andernfalls können Sie einen Anwalt kontaktieren, der Ihnen bei der Formulierung und Erstellung des Scheidungsantrags und der Scheidungskonvention behilflich ist. Doch auch im Internet gibt es einige Formulare, die zum Download bereitstehen. Wichtig ist auch, dass der Scheidungsantrag und die Scheidungskonvention von beiden Ehepartnern unterzeichnet wurde. Sollten Sie sich bezüglich der Nebenfolgen der Scheidung nicht einig sein, können Sie das Gericht damit beauftragen, die strittigen Nebenfolgen zu klären.

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Frau unterschreibt die Scheidungspapiere

Wie lange muss man die Scheidungspapiere aufheben?

Grundsätzlich sollte man die Scheidungsurkunde, welche man bei Erhalt des Scheidungsurteils von seitens des Gerichts erhält, ein Leben lang aufbewahren. Insbesondere nach der Scheidung sind einige Behördengänge notwendig, um den Namen und den Wohnsitz zu ändern. Hierfür wird das Scheidungsurteil als Nachweis der rechtmässigen Scheidung von den Behörden benötigt. Bewahren Sie das Scheidungsurteil bzw. die Scheidungsurkunde gut auf.

Wie kann Sie ein Anwalt bei der Dokumentation des Scheidungsbegehren unterstützen?

Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert sich im Vorfeld der Beantragung einer Scheidung rechtlich beraten zu lassen. Denn im Zuge einer ersten Beratung informiert Sie ein Anwalt für Familienrecht ausführlich zu den Besonderheiten und Voraussetzungen der Scheidung an sich und informiert sie zudem, welche Unterlagen für ihren Scheidungsantrag nötig sein werden. Darüber hinaus kann ein Jurist sie bei der Aufstellung wie auch Einholung aller nötigen Unterlagen und Nachweise unterstützen und gemeinsam mit ihnen diese im Zuge der Einreichung der Scheidung unterstützen.

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FAQ: Scheidungsunterlagen

Grundsätzlich gilt, dass ein Scheidungsbegehren im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung zu jedem Zeitpunkt beim zuständigen Gericht eingereicht werden kann.
  • Der Scheidungsantrag inkl. aller nötigen Angaben
  • Unterlagen die Unterhaltsansprüche begründen
  • Unterlagen die Ansprüche hinsichtlich der Vermögensaufteilung begründen
  • Unterlagen und Dokumentationen die Sorge- und Obhut Ansprüche begründen
Grundsätzlich sollte man die Scheidungsurkunde, welche man bei Erhalt des Scheidungsurteils von seitens des Gerichts erhält, ein Leben lang aufbewahren.
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