Welche Nachweise sind für die Scheidungskonvention wichtig?
Für die vollständige (Art. 111 ZGB) oder unvollständige (Art. 112 ZGB) Scheidungskonvention ist auch eine Bestätigung der Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse, Freizügigkeitsstiftung) beider Ehegatten über die Höhe der Vorsorgeguthaben und bezüglich der Durchführbarkeit der Teilung beizulegen. Ferner werden die Steuererklärungen der letzten 2 Jahre mit Hilfsblättern benötigt. Bei der Zuteilung von Immobilien benötigen Sie den Grundbuchauszug oder bei Übertragung eines Mietverhältnisses einen Mietvertrag (Art. 121 ZGB).
Hinsichtlich umstrittener Unterhaltsregelungen werden zusätzlich der Lohnausweis oder die Lohnabrechnung der letzten 6 Monate benötigt; bei selbstständig Erwerbstätigen ist die Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten 2 Jahre vorzulegen. Darüber hinaus ist eine lückenlose Aufstellung über die Privatbezüge vorzuweisen. Für die Klärung des Unterhalts muss auch ein Nachweis über Einkünfte aus Nebenerwerb sowie ein Ausweis über Renteneinkommen (AHV, IV, AIV, Pensionskassenrenten, SUVA-Taggelder) vorgelegt werden. Des Weiteren sind folgende Nachweise nötig:
- Kontoauszüge / Steuerrechnungen
- Letzte Mietzinsanpassung
- Heizungskostenabrechnungen bzw. Hauskostenbelege (Hypotheken, Unterhalts- und Betriebskosten)
- Belege für die Kinderbetreuung (z.B. Krippe)
- Krankenkassenabrechnungen
- Belege für Hausrat- und Haftpflichtversicherungen
- Telefon- und Billag-Rechnungen
- Belege für Berufsauslagen
- Abrechnungen für Lebensversicherungen
- Nachweise über bezahlte Schuldzinsen
Einige Scheidungsunterlagen müssen erst bei der Verhandlung vorgewiesen werden können, allerdings empfiehlt es sich, beim Einreichen der Scheidung alle Unterlagen parat zu haben. Dadurch können Sie im besten Fall die Dauer der Scheidung zusätzlich verkürzen und ersparen sich zusätzliche Arbeit.
Scheidungsantrag / Scheidungsklage (einseitige Scheidung)
Erfolgt die Scheidung auf einseitiges Begehren, muss gleichermaßen im Scheidungsantrag wie auch in der womöglich nötigen Scheidungsklage das Scheidungsbegehren nicht nur begründet, sondern eventuell auch mit Dokumenten und Nachweisen belegt werden. Je nach Antragsbegründung sind in diesem Fall unterschiedlichste Unterlagen von nöten.