Vermögensverwaltung bei Ehegatten
Die Vermögensverwaltung obliegt den beiden Ehegatten, die über ihr Vermögen selbst bestimmen können. Selbstverständlich können sie es auch gemeinsam verwalten oder einen Ehepartner damit beauftragen. Möchten die Ehegatten das Vermögen an jemanden verschenken, benötigen Sie eine beidseitige Zustimmung. Ohne jene Zustimmung wird der Schenkungswert noch bis zu 5 Jahre vor Auflösung des Güterstandes bei der güterrechtlichen Abrechnung zu den Errungenschaften hinzugezählt.
Vermögenswert: Inventar
Kann nicht nachgewiesen werden, wem ein bestimmter Vermögenswert gehört, gilt es als Errungenschaft und somit Eigentum beider Ehegatten. Um einen besseren Überblick zu haben, sollten Sie ein Inventar erstellen. Dieses sollte bei einem Notar öffentlich beglaubigt werden, damit Sie bei der Vermögensaufteilung bei einer Trennung die entsprechenden Vermögenswerte zuordnen können.
Wie kann man das Vermögen nach der Scheidung teilen?
Bei einer Scheidung behalten beide Eheleute ihr Eigengut und teilen ihre Errungenschaften auf. Für die Kalkulation der Beteiligung werden zunächst die Schulden von den Errungenschaften subtrahiert. Das Ergebnis dessen heisst Vorschlag. Gibt es kein Erspartes bei der Scheidung, muss dieses auch nicht aufgeteilt werden. Demzufolge ist der Vorschlag null. Sind die Schulden grösser als die Errungenschaften, ist der Vorschlag ebenfalls null. Andernfalls werden beide Vorschläge des Ehemannes und der Ehefrau zusammengerechnet und die Summe halbiert.
Vermögensaufteilung im Todesfall
Verstirbt einer der Ehegatten, dann wird der Nachlass ermittelt, welcher sich aus dem Eigengut der verstorbenen Person und der Hälfte des gesamten Vorschlags beider Ehepartner zusammensetzt. Das Erbrecht legt fest, wie der Nachlass zwischen dem Ehegatten und den übrigen Erben verteilt wird. Mithilfe eines Ehevertrags ist es möglich, die Erbfolge vorab vertraglich anders zu regeln und den Ehegatten zu begünstigen. Andernfalls muss das Vermögen unter den Erben aufgeteilt werden.
Wie wird ein Haus bei der Scheidung aufgeteilt?
Nach dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird das Miteigentum als Eigentumsform folgendermassen aufgeteilt: Ein Ehepartner übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus. Beide Ehepartner verkaufen das Haus und teilen den Erlös. Dabei werden der Gewinn und Verlust zu je 50% aufgeteilt, unabhängig davon, wer wie viel Geld in das Haus investiert hat. Das Haus bleibt Eigentum beider Ehepartner. Hierbei müssen beide Ehepartner ihren Verpflichtungen nachkommen und die Hypothekenschulden sowie andere Kosten begleichen. Bei der Vermögensaufteilung einer Scheidung mit Haus entscheidet nicht nur der Güterstand, sondern auch die Eigentumsform. Man unterscheidet hierbei zwischen 3 verschiedenen Eigentumsformen.
1. Alleineigentum
Die Liegenschaft ist im Besitz eines Ehegatten, der allein vom Gewinn profitiert. Er trägt auch das Verlustrisiko und haftet für die Hypothekenschulden. Wohnt der Alleineigentümer jedoch mit den Kindern und dem Ehepartner im Haus, dann kann er es nur mit dem Einverständnis des anderen Ehepartners verkaufen. Im Falle einer Scheidung kann der Nichteigentümer gerichtlich ein befristetes Wohnrecht bewirken. Das Gericht genehmigt dieses Gesuch, wenn der Antragsteller auf das Haus angewiesen ist.
2. Miteigentum
Das Miteigentum ist die häufigste Eigentumsform einer Liegenschaft in der Schweiz. Hierbei haben beide Ehegatten mit einer spezifischen Quote Rechte und Pflichten an der Liegenschaft. Meist wird ein hälftiges Miteigentum vereinbart, ungeachtet dessen welcher Ehegatte tatsächlich wie viel zum Kauf der Liegenschaft beigesteuert hat. Im Falle einer Scheidung wird die Liegenschaft hälftig zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt.
3. Gesamteigentum
Wie wird ein Haus bei Scheidung aufgeteilt, wenn es das Gesamteigentum beider Ehepartner ist? Die Liegenschaft gehört beiden Ehegatten, egal wer wie viel investiert hat. Wurde im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart, dann sind die Ehepartner automatisch Gesamteigentümer der Liegenschaft. Sie können nur gemeinsam über das Haus bestimmen und haften solidarisch für die Hypothekenschulden.
Wie unterstützt ein Anwalt bei der Aufteilung des Vermögens?
Grundsätzlich gibt es viele Gründe, die für eine frühzeitig geplante Aufteilung des Vermögens mittels einer durch einen Ehevertrag geregelten Gütertrennung und hierbei können erfahrene Anwälte mit einer fundierten Information wie auch Beratung gleichermaßen wie der Erstellung des Ehevertrags helfen. Doch natürlich ist es auch ratsam, im Scheidungsfall einen erfahrenen Familienrecht Experten zu kontaktieren und sich umfassend über die bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Vermögensaufteilung beraten zu lassen und dessen Expertise in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte gewahrt zu wissen. Denn ohne anwaltlichen Beistand ist es oftmals unmöglich, die vielen Besonderheiten des Güterrechts im Blick zu behalten und daraus resultierende Rechte wie auch Pflichten zu wahren.