Eheschein § Rechtliches, Ausführungen & Kosten
Der Eheschein bestätigt in der Schweiz als Zivilstandsurkunde den Zivilstand nach einer Eheschliessung und weist damit die Heirat der Ehepartner aus. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen alles Wissenswerte zum Eheschein darstellen, besonders die Beantragung und Zuständigkeit.
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Familienrechtsredaktion
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- Grundsätzlich wird die nationale schweizerische Trauungsurkunde immer 3-sprachig verfasst und liegt dann in deutscher, französischer und italienischer Sprache vor.
- Die Kosten für einen Ehescheins belaufen sich auf 30.00 CHF zzgl. der Portokosten. Generell wird das Dokument per Post zugestellt und eine entsprechende Rechnung hierfür verschickt.
Rechtliches zum Eheschein
Der Eheschein ist ein Zivilstandsdokument, das Auskunft über den Ort und das Datum der Trauung bei einer Eheschliessung gibt. Dabei enthält er die Angaben über die:
- Familiennamen und Vornamen der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschliessung sowie ihre
- Geburtsdaten sowie ihre
- Abstammungsinformationen.
Dabei wird ein Eheschein z. B. benötigt, um eine erfolgte Eheschliessung im Ausland anzumelden.
Wie erhält man einen Eheschein?
Grundsätzlich kann ein Eheschein oder auch Trauungsurkunde nur von demjenigen schweizerischen Zivilstandsamt ausgestellt werden das auch die Eheschliessung vorgenommen hat. Somit ist eine Beantragung am aktuellen Wohnort also nicht möglich, falls dieser vom Ort der Eheschliessung abweicht. Ferner kann ein derartiger Auszug auch nur von den betroffenen Ehepartnern selbst beantragt werden. Für den Fall, dass ein derartiger Registerauszug für eine andere Person bestellt werden soll, wird der Versand immer an diejenige Person erfolgen, für die die Personenstandsdaten erfragt werden.
Welche Ausführungen des Ehescheins gibt es?
Eine nationale schweizerische Trauungsurkunde ist immer 3-sprachig sowohl in deutsch, französisch als auch italienisch verfasst. Alternativ zur nationalen Trauungsurkunde kann auch die internationale Trauungsurkunde CIEC bestellt werden, die dann 5-sprachig verfasst ist in den Sprachen deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch. Grundsätzlich können für Ehen, die vor dem 5.12.2004 geschlossen wurden, nur internationale Ehescheine ausgestellt werden.
Der Trauschein und die kirchliche Trauung
Generell wird nach einer Trauung vor einem Zivilstandsbeamten in der Schweiz ein Familienausweis nach der Trauung ausgehändigt. Dabei dient der Familienausweis im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand der Familie. Jedoch benötigt man für ein kirchliche Trauung in der Schweiz in der Regel eine Trauungsurkunde. Deshalb sollte man sich rechtzeitig hierzu beim zuständigen Pfarramt hierzu erkundigen und ggf. einen Eheschein rechtzeitig beim Zivilstandsamt am Ort der Eheschliessung bestellen. Ausländerinnen und Ausländer benötigen zur Eintragung der Heirat im Heimatland einen internationalen Auszug aus dem Eheregister (CIEC).
Dokumentation einer Eheschliessung im Ausland
Falls man bei einer Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet ist und die Eheschliessung in der Schweiz erfolgte, muss man bei der ausländischen Vertretung die Änderung Ihres Zivilstandes melden, damit diese das Register der Auslandschweizer aktualisieren kann. Hierzu sind dann dort die folgenden Dokumente entweder in Papierform oder auch elektronisch einzureichen:
- Eine Kopie des schweizerischen Ehescheins, ein Nachweis der eingetragenen Partnerschaft, des schweizerischen Familienausweises;
- Eine Kopie eines Ausweisdokuments, falls der Partner Ausländer ist.
Generell ist diese Meldung nicht kostenpflichtig. Für den Fall, dass der schweizerische Ehepartner vor der Heirat nicht im Konsularbezirk der Schweizer Vertretung wohnhaft war und nun beschliesst, sich nach Abschluss des Zivilstandsereignisses im Konsularkreis niederzulassen, muss er sich entsprechend dem unter der Rubrik An- und Abmeldung, Adressänderung aufgeführten Meldeverfahren anmelden.
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Kosten für den Eheschein
Die Kosten für die Ausstellung eines Ehescheins betragen 30.00 CHF zzgl. der Portokosten. Das entsprechende Dokument wird dann per Post zugestellt und ist mit einer Rechnung versehen. Die Kosten von bereits ausgestellten und bezahlten Dokumenten können nicht rückerstattet werden.
Wie kann ein Anwalt für Familienrecht beim Eheschein helfen?
Gerade wenn im Ausland eine in der Schweiz geschlossene Ehe dokumentiert und registriert werden soll, kann es hilfreich sein, einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht für die Beantragung eines Ehescheins einzuschalten. Dabei kann dieser dafür sorgen, dass ein Eheschein zeitnah beantragt wird und auch dazu beraten, welche zusätzlichen Dokumente evtl. noch notwendig sind, um eine Heirat im Ausland registrieren zu lassen, insbesondere, wenn es um eine Heirat mit einem Ausländer geht. Ferner kann er sich auch darum kümmern, rechtzeitig einen Trauschein über die zivilstandsrechtliche Trauung zu beantragen, wenn eine zusätzlich kirchliche Trauung geplant ist. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht zum Eheschein.
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