- Scheidung auf gemeinsames Begehren
Die Ehescheidung mit den niedrigsten Kosten ist die einvernehmliche Scheidung oder „Scheidung auf gemeinsames Begehren“. Möchten beide Ehegatten die Scheidung einreichen und besteht gegenseitiges Einvernehmen über die Scheidung selbst und alle Nebenfolgen der Scheidung, dann ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren möglich. Hierfür müssen Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam eine Scheidungskonvention verfassen, in welcher Sie die Folgen der Scheidung (Unterhalt, Sorgerecht, Ehewohnung, Teilung der Güter) formulieren.
- Unterlagen für die Scheidung auf gemeinsames Begehren
Abhängig vom Gericht müssen Sie unterschiedliche Unterlagen für die Scheidung auf gemeinsames Begehren vorlegen. Informieren Sie sich beim zuständigen Gericht oder nehmen Sie eine Rechtsberatung wahr. Grundsätzlich sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten: Scheidungsbegehren, Scheidungskonvention und Unterlagen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Ehegatten.
- Unterlagen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen?
Zu den Unterlagen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen zählen das Familienbüchlein, Einkommensnachweise, Lohnausweise, Steuererklärung inkl. Belege, Mietvertrag, Bedarfsrechnung und Pensionskassenauszüge.
- Scheidungsbegehren und Scheidungskonvention
Das Scheidungsbegehren ist das Dokument, das alle Personalien der Ehepartner beinhaltet und deklariert, ob die Nebenfolgen der Scheidung von den Eheleuten selbst festgelegt werden oder nicht. Entscheiden sich die Ehegatten, die Nebenfolgen selbst zu deklarieren, werden diese in der Scheidungskonvention verschriftlicht. Diese regelt Sorgerecht, Besuchsrecht, Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Vermögensaufteilung.
Die Dauer der Scheidung auf gemeinsames Begehren beträgt zwischen 1 – 6 Monaten. Grundsätzlich ist der Ablauf einer Scheidung in der Schweiz auf gemeinsames Begehren relativ zügig, sofern es sich nicht um eine strittige Scheidung handelt.
Sind sich die Eheleute nur bezüglich der Scheidung einig, nicht aber über sämtliche Nebenfolgen der Scheidung, dann können sie eine einvernehmliche Scheidung einreichen, die zusätzlich eigene Anträge zu den strittig gebliebenen Nebenfolgen beinhaltet. Über die geeinigten Nebenfolgen kann eine Teilkonvention geschlossen und vom Gericht genehmigt werden.
- Ablauf der strittigen Scheidung in der Schweiz
Eine Scheidungsklage wird dann eingereicht, wenn nur einer der beiden Eheleute die Scheidung möchte. Damit sich die Ehepartner im Rahmen einer strittigen Scheidung trennen können, muss entweder ein zweijähriges Trennungsjahr vor der Scheidungvorliegen oder das Fortbestehen der Ehe für den klagenden Ehepartner unzumutbar sein. Um eine Ehe aufgrund von Unzumutbarkeit zu scheiden, müssen schwerwiegende Gründe wie körperliche oder seelische Misshandlung, eine mehrjährige aussereheliche Beziehung, Stalking oder schwerwiegende Belästigung nachgewiesen werden.