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Ablauf einer Scheidung § Trennungsjahr, Anwaltspflicht & mehr

Laut Statistik lassen sich rund 40% der Ehepaare in der Schweiz wieder scheiden. Abhängig davon ob man sich im einvernehmen oder im Streit scheiden lässt, gibt es unterschiedliche Scheidungsabläufe. Erfahren Sie in diesem Beitrag sie unbedingt wissen sollten und wie Sie sich den Ablauf einer Scheidung vorstellen müssen.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Ablauf einer Scheidung auf gemeinsames Begehren

Die unkomplizierteste Scheidung mit den niedrigsten Kosten ist die einvernehmliche Scheidung oder „Scheidung auf gemeinsames Begehren“. Eine Gegenüberstellung der Kosten einer Scheidung erhalten finden Sie im Artikel „Kosten einer Scheidung“. Beachten Sie auch, dass die Gerichtsgebühren von Kanton zu Kanton variieren können. Eine Recherche lohnt sich, um Kosten für die Scheidung zu sparen.

Wünschen beide Ehegatten die Auflösung der Ehe, dann kann die Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz vollzogen werden. Hierbei ist es nicht notwendig die Scheidungsgründe darzulegen. Besteht gegenseitiges Einvernehmen über die Scheidung selbst und alle Nebenfolgen der Scheidung, dann kann die Ehe geschieden werden. Verfassen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner / Ihrem Scheidungsanwalt eine Scheidungskonvention, in welcher Sie die Folgen der Scheidung (Unterhalt, Sorgerecht, Ehewohnung, Teilung der Güter) formulieren.

Unterlagen für die Scheidung auf gemeinsames Begehren

Je nach Gericht kann es sein, dass Sie unterschiedliche Unterlagen für die Scheidung auf gemeinsames Begehren vorlegen müssen. Grundsätzlich müssen neben der Scheidungsvereinbarung unter anderem noch folgende Unterlagen bei Gericht eingereicht werden:

  • Familienausweis
  • Lohnabrechnungen und letzter Jahreslohnausweis
  • letzte Steuerveranlagung
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge
  • Belege betreffend Kinderauslagen
  • Grundbuchauszug
  • Belege betreffend allfällige Kreditabzahlungen
  • Krankenkassen-Prämienausweis
Hilfe benötigt bei den Scheidungsunterlagen?

Anwaltspflicht bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren?

Im Grunde genommen, verlangt das Gesetz nicht, dass Sie für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren einen Scheidungsanwalt beauftragen. Diese Art von Scheidung läuft in den meisten Fällen unkompliziert und schnell ab. Allerdings empfehlen wir Ihnen, für eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung einen Scheidungsexperten zu konsultieren, um die notwendige Rechtssicherheit zu erlangen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen ausserdem helfen eine Scheidungskonvention aufzusetzen.

Gerichtlicher Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

Der Ablauf einer Scheidung vor Gericht verläuft bei gemeinsamen Begehren recht zügig. Nachdem der Antrag und alle notwendigen Unterlagen bei eingereicht wurden, prüft das Gericht lediglich, ob der Scheidungswille bedacht und unbeeinflusst ist. Liegt eine Einigung bezüglich des Scheidungspunkts und den Nebenfolgen einer Scheidung vor, bewilligt das Gericht das Gesuch. Im Fall von strittigen Aspekten bezüglich der Scheidung, wird das Gericht gemäss Art. 288 Absatz 2 ZPO auch hier versuchen eine Einigung zu erzielen. Da das Kindeswohl für das Gericht höchste Priorität hat, können die Kinder auch angehört werden.
Eine Rechtsberatung ist immer sinnvoll!
In der Praxis zeigt sich, dass eine Rechtsberatung im Vorfeld einer Scheidung immer sinnvoll ist und oftmals das Potenzial für Nachteile oder gar immense Kosten zu senken weiss, da durch die Beratung alle wichtigen Aspekte und Voraussetzungen geklärt werden können.

Ablauf einer strittigen Scheidung

Die Scheidungsklage bei strittiger Scheidung wird dann eingereicht, wenn nur einer der beiden Eheleute die Scheidung möchte. Bei Unstimmigkeit bezüglich der Scheidung selbst ist auch der Ablauf der Scheidung in der Schweiz anders und wesentlich länger. Meist wird um das Sorgerecht der Kinder, die Aufteilung der Ehewohnung und die Vermögensaufteilung gestritten, was das Scheidungsverfahren in die Länge ziehen kann. Damit sich die Ehepartner bei einer strittigen Scheidung trennen können, muss entweder ein zweijähriges Trennungsjahr vor der Scheidung vorliegen oder das Fortbestehen der Ehe für einen der beiden Eheleute unzumutbar sein.

Kann eine Trennung nicht im Einvernehmen vollzogen werden, dann ist das Eheschutzgericht zu beauftragen. Bevor der klagende Ehepartner jedoch die Scheidung einreichen kann, muss er ein sogenanntes Aussöhnungsbegehren an das Gericht stellen. Ist die Scheidungsklage beim Gericht eingegangen, wird das Gericht vor der Abwicklung einen Kostenvorschuss verlangen.

Infografik
Wichtige Informationen zum Ablauf einer Scheidung

Trennungsjahre bei der Scheidung

Sollten Sie sich von Ihrem Partner scheiden lassen wollen, dieser aber seine Einwilligung verweigern, so können Sie Ihn vorläufig nicht dazu zwingen. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Sie nach zwei Jahren in Trennung eine Scheidungsklage einreichen können, sodass die Ehe zwangsweise auch ohne Einwilligung des Partners geschieden wird. Bei speziellen Problemen bezüglich der Einhaltung der zwei Trennungsjahre, gilt es im Einzelfall den Willen der Partner zu beleuchten. Die Schweizer Gerichte haben hier schon allerhand Fallgruppen entschieden. Der Beginn der zwei Jahre ist an dem Tag, an dem das gemeinsame, häusliche Zusammenleben aufgegeben wird.

Kontakt während der Trennungsfrist

Eine lange, unbegründete Abwesenheit lässt auf einen Trennungswillen schliessen. Eine Wiederaufnahme des gemeinsamen Haushalts während weniger als drei Monaten unterbricht die Trennungsfrist grundsätzlich nicht. Auch fortgesetzte persönliche Kontakte und finanzielle Zuwendungen können am Getrenntleben nichts ändern. 

Beide Eheleute sollten eine Scheidung auf gemeinsames Begehren anstreben, da die Kosten der einvernehmlichen Scheidung um ein Vielfaches geringer sind. Ebenso beschleunigt sich die Dauer der Scheidung erheblich, wodurch Sie sich Ärger, Zeit und Nerven sparen. Eine günstige Alternative zur aussergerichtlichen Konfliktbewältigung ist die Mediation.

Unzumutbarkeit als Scheidungsgrund

Um eine strittige Scheidung einreichen zu können und Unzumutbarkeit als Scheidungsgrund anzugeben, müssen die Umstände schwerwiegend sein. Unzumutbarkeit wird vom Gericht in der Schweiz akzeptiert, wenn körperliche oder seelische Misshandlung des klagenden Ehegatten oder der Kinder vorliegt, oder eine schwere Straftat begangen worden ist. Weitere Gründe sind schwere Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen, schwerwiegende Belästigung, Stalking, eine mehrjährige aussereheliche Beziehung, Scheinehen, Zwangsehen oder eine lasterhafte Lebensführung (Prostitution, Zuhälterei).

Welche Fragen stellt der Richter?

Welche Fragen stellt der Richter bei einer Scheidung? Nachdem man die Scheidung einreicht, lädt das Gericht zur einzelnen und gemeinsamen Anhörung ein und überzeugt sich davon, dass der Scheidungswunsch und die getroffenen Vereinbarungen beider Eheleute auf freiem Willen beruhen. Insbesondere bei Sorgerechtsfragen und Fragen zur Obhut schaut das Gericht genauer hin. Dabei begutachtet das Gericht kritisch, ob die Scheidungskonvention vollständig und gerecht ist. Nach Prüfung der Angemessenheit der Scheidungsvereinbarungen spricht der Richter die Scheidung aus. Sie müssen aber keine Angst vor dem Richter haben. Dieser hat nur die Aufgabe das Recht fair für alle Parteien auszulegen – also auch für Sie!

Wege zu einer einvernehmlichen Lösung

Es führen mehrere Wege zu einer einvernehmlichen Lösung, der einfachste ist selbstverständlich die gemeinsame Einigung in einer Scheidungskonvention. Diese arbeiten die Ehegatten selbst aus und regeln alle Nebenfolgen der Scheidung. Insbesondere ratsam ist dies für Ehegatten ohne Kinder mit einfachen bzw. ähnlichen Vermögensverhältnissen.

Sind sich die Ehegatten in allen Punkten einig, benötigen sie keinen Mediator oder weitere Hilfe. Allerdings ist es ratsam einen Scheidungsanwalt zu konsultieren, um die gemeinsam erarbeitete Scheidungskonvention überprüfen und rechtlich absichern zu lassen. Hierbei ist es den Eheleuten freigestellt, ob sie dies einzeln oder gemeinsam erledigen. Um Anwaltskosten zu sparen, ist es empfehlenswert, den gleichen Scheidungsanwalt gemeinsam aufzusuchen.

Scheidungsmediation vereinbaren

Komplizierte Vermögens­verhältnisse und Unstimmigkeiten

Bei komplizierten Vermögensverhältnissen und Unstimmigkeiten sollten Sie unbedingt professionelle Hilfe konsultieren, um die Scheidungskonvention aufzusetzen. Bei Bedarf können auch einige Punkte der Scheidungskonvention offen gelassen werden, falls sich die Eheleute darin nicht einig sind. Das Scheidungsgericht entscheidet in diesem Fall über die offenen Punkte.

Dies ist die sogenannte Teilkonvention. Ist nach diesen Versuchen, die Scheidung auf gemeinsames Begehren nicht möglich, müssen gerichtliche Wege eingeleitet werden. Ein strittiges Verfahren verkompliziert den Ablauf einer Scheidung in der Schweiz erheblich. Je nach Komplexität und Dauer der Scheidung, können die Kosten für eine Scheidung im strittigen Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die Anwalts- und Gerichtskosten, stark variieren – 10.000 CHF sind keine Seltenheit. Lassen Sie sich von einem Scheidungsanwalt in der Schweiz bezüglich Kosten und Ablauf der Scheidung ausführlich beraten. Ein Erstgespräch ist meist zum erschwinglichen Preis von unter 300 CHF erhältlich.

So kann Ihnen ein Anwalt helfen

Obgleich die Rechtslage für eine Scheidung klar definiert ist, kann der exakte Ablauf eines Scheidungsverfahren nur nach Sichtung der individuellen Sachlage vorhergesehen werden. Aus diesem Grund ist es in jedem Fall ratsam, sich im Vorfeld der Eheauflösung an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden und mit diesem alle relevanten Aspekte der bevorstehenden Scheidung zu besprechen. Im Zuge dieser anwaltlichen Beratung, kann der Anwalt Ihnen zudem wichtige Hinweise geben und natürlich gemeinsam mit Ihnen alle relevanten Schriftsätze und Vorbereitungen vornehmen. Im Fall der strittigen Scheidung wird der Anwalt zudem ihre Rechte im Zuge der Verhandlungen wahren.

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FAQ: Ablauf einer Scheidung

Das Scheidungsbegehren ist das Dokument, das alle Personalien der Ehepartner beinhaltet und deklariert, ob die Nebenfolgen der Scheidung von den Eheleuten selbst festgelegt werden oder nicht. Darüber Hinaus wird hier der ernsthafte Wille zur Scheidung von beiden Parteien erklärt. Entscheiden sich die Ehegatten, die Nebenfolgen selbst zu deklarieren, werden diese in der Scheidungskonvention verschriftlicht. Diese regelt Sorgerecht, Besuchsrecht, Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Vermögensaufteilung.
Die Dauer der Scheidung auf gemeinsames Begehren beträgt zwischen 1 – 6 Monaten. Grundsätzlich ist der Ablauf einer Scheidung in der Schweiz auf gemeinsames Begehren relativ zügig, sofern es sich nicht um eine strittige Scheidung handelt.
Sind sich die Eheleute nur bezüglich der Scheidung einig, nicht aber über sämtliche Nebenfolgen der Scheidung, dann können sie eine einvernehmliche Scheidung einreichen, die zusätzlich eigene Anträge zu den strittig gebliebenen Nebenfolgen beinhaltet. Über die geklärten Nebenfolgen kann eine Teilkonvention geschlossen und vom Gericht genehmigt werden.
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