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Alimente in der Schweiz § Rechtslage, Höhe & Infos

Der Unterhalt für ein Kind, auch Alimente genannt, dient der finanziellen Absicherung des Kindes. Doch wie viel Unterhalt muss pro Kind gezahlt werden und was versteht man unter Alimente in der Schweiz? Im nun folgenden Beitrag, wollen wir auf grundsätzliche Aspekte rund um den Kindesunterhalt eingehen und Ihnen alle wichtigen Besonderheiten rund um die Alimente aufzeigen, um ihnen so, einen umfassenden Einblick in das Thema zu bieten und häufige Fragen zum Thema zu beantworten.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zum Thema Alimente

Nicht nur eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen ist für die Entwicklung eines Kindes wichtig, sondern auch die finanzielle Absicherung durch den als Alimente bezeichneten Kindesunterhalt welcher in Art. 276 ZGB geregelt ist. Grundsätzlich muss gesagt werden, das Kind hat ein Recht auf Alimente und dies unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Im Jahr 2017 fand eine Gesetzesänderung statt, die für Gleichberechtigung für Kinder von ledigen und verheirateten Eltern schaffte. Zuvor wurden Kinder von verheirateten Eltern finanziell besser gestellt, weil das hauptsächlich betreuende Elternteil im Fall einer Scheidung Anspruch auf Unterhalt hat.

Bei unverheirateten Eltern war es bisher so, dass ein Elternteil Alimente bezahlen musste und die Mutter für den Rest aufkommen musste. Seit der Gesetzesänderung gibt es den Zivilstand unabhängigen Betreuungsunterhalt. Hierbei handelt es sich um einen Betrag, welchen der hauptsächlich betreuende Elternteil für die Zeit erhält, die er mit der Betreuung des Kindes aufbringt und nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Dies bedeutet, wächst ein Kind bei einem Elternteil auf, so hat der andere Elternteil mit Unterhaltszahlungen seiner Verpflichtung nachzukommen und somit die finanzielle Absicherung des Kindes zu gewährleisten.

Woraus setzen sich die Alimente zusammen?

Die Alimente oder der Kindesunterhalt setzen sich grundsätzlich aus Bar- und Betreuungsunterhalt zusammen:

  • Barunterhalt:
    • Dieser soll die Kosten des Kindes decken, hierzu zählen mitunter die Betreuung, Nahrung, Freizeit, Ausbildung und natürlich auch Kleidung.
    • entspricht  dem Grundbedarf des Kindes zuzüglich sogenannter Überschussanteile für den betreuenden Elternteil und abzüglich des eigenen Einkommens zum Beispiel der Familienzulage.
  • Betreuungsunterhalt:
    • soll die finanziellen Einbussen decken, die durch die Betreuung und nicht vollständige Ausübung der Erwerbstätigkeit entstehen.
    • Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht nur dann, wenn die Erwerbstätigkeit während der normalen Arbeitszeit eingeschränkt wird.
    • Der Anspruch besteht nicht, wenn die Kinder während der normalen Arbeitszeit die Schule besuchen und somit eine uneingeschränkte berufliche Tätigkeit grundsätzlich möglich ist.
Anspruch auf Betreuungsunterhalt überprüfen

Höhe des Kindesunterhalts

Was man für ein Kind an Unterhalt bekommt, wird vom Gericht anhand des konkreten Bedarfs des Kindes, welcher über die Zürcher Kinderkosten-Tabelle ermittelt wird und des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils festgelegt. Bei der Berechnung der Alimente spielt grundsätzlich auch der Lebensstandard des zahlungspflichtigen Vaters oder der zahlungspflichtigen Mutter eine Rolle, was in Art. 285 ZGB geregelt ist.

Bei einem hohen Lebensstandard erhöht sich auch der Betrag der Alimente. Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation. Eine exakte Berechnung anhand einer Pauschalen oder mit Prozentsätzen ist in der Schweiz nicht möglich.

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Für die Berechnung werden zahlreiche Richtwerte und Einflussfaktoren herangezogen, wodurch die Berechnung der Unterhaltshöhe oftmals komplex wirkt. Eine rechtliche Beratung im Voraus kann dabei helfen, sich schon in einer möglichen Scheidungskonvention über diese Belange fair zu einigen und die künftige Höhe des Kindesunterhalts ermitteln zu lassen.

Wie hoch sind die Alimente für ein volljähriges Kind?

Grundsätzlich endet mit der Volljährigkeit die Unterhaltspflicht für das Kind in der Schweiz. Nun das grosse Aber: wenn das Kind mit 18 noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat, so bleibt der Anspruch in Form des Mündigenunterhalts regelmässig bestehen, bis dies der Fall ist. Auch berufliche Umorientierungen oder einmalige Studienfach-Richtungswechsel tun dem Unterhaltsanspruch keinen Abbruch. Lediglich bei Unzumutbarkeit kann er ausgesetzt werden. Wenn zum Beispiel das Kind mehrmals kurz vor Studienabschluss abbricht und in einem anderen Fach neu beginnt.

Infografik
Was sind Alimente & wofür dürfen Sie genutzt werden?

Kann die Höhe des Unterhalts gesenkt werden?

Grundsätzlich ist es möglich, eine zeitweise Senkung der Anspruchshöhe im Hinblick auf den Kindesunterhalt umzusetzen. Hierfür bieten sich sogar verschiedene gangbare Wege an. Zum einen kann der durch eine alternierende Obhut die Unterhaltspflicht gesenkt werden, zum anderen ist eine Abänderung denkbar, wenn sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Dann kann eine Abänderung durch das Gericht oder die Vormundschaftsbehörde ausgesprochen werden.

Allem voran für die alternierende Obhut sei jedoch angemerkt, dass die Betreuung während der gewöhnlich erwerbsfreien Zeit, hierzu zählen Abende, Wochenenden und Feiertage, nicht zu einer Reduktion des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt führt. Bestenfalls einigen sich die Eltern auf eine 50:50-Betreuung. Durch die Betreuung des Kindes kann der Betreuungsunterhalt gesenkt werden, wenn der andere Elternteil dadurch seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Alimente einfordern

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. In diesem Fall ist es oftmals leider nicht vermeidbar, eine Einforderung der ausständigen Zahlungen zu veranlassen. Die unterschiedlichen Kantone stellen eine unentgeltliche Inkassohilfe zur Verfügung, welche die Kinderalimente einfordert.

Darüber hinaus können die betreuenden Elternteile auch einen Vorschuss von den Kantonen erhalten, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Gegebenenfalls haben Sie auch die Möglichkeit eine Schuldneranweisung beim zuständigen Gericht zu beantragen. In diesem Fall erfolgt eine Lohnpfändung beim Schuldner also dem unterhaltspflichtigen Elternteil. Ferner können Sie eine Betreibung beim Betreibungsamt einleiten; zuständig ist das Amt am Wohnsitz des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Mahnung an den Unterhaltspflichtigen senden

Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil die Alimente nicht zahlen, könne Sie auch selbst agieren, indem sie eine Mahnung schreiben. Hierfür müssen sie dem Schuldner lediglich 10 Tage nach dem Zahlungstermin eine Mahnung schriftlich zukommen lassen. Setzen Sie in dem Schreiben eine Frist und informieren Sie ihren Expartner, dass sie eine Betreibung einleiten müssen, wenn die Alimente nicht geleistet werden. Werden die Alimente nach wie vor nicht überwiesen, sollten Sie eine Schuldbetreibung, eine Anweisung an den Schuldner oder eine Sicherstellung veranlassen.

Schuldbetreibung einleiten

Werden einzelne Beträge der Alimente nicht bezahlt obwohl ein Einkommen vorhanden ist, können Sie eine Schuldbetreibung in die Wege leiten. Hierfür muss beim Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren eingereicht werden. Die Adresse des zuständigen Betreibungsamtes finden Sie auf der Webseite www.betreibungsschalter.ch. Die Gebühren für das Betreibungsverfahren belaufen sich auf 40 bis 100 CHF und sind abhängig von der Höhe der Alimente.

Sollte der Elternteil sich immer noch weigern, die Alimente zu zahlen, können Sie nach 20 Tagen ein Fortsetzungsbegehren und die Pfändung von Vermögenswerten und Einkommen einfordern. Die Pfändung erfolgt meist unverzüglich nach Einreichen des Fortsetzungsbegehren. Im Rahmen der Betreibung können aber nur ausstehende Zahlungen eingeklagt werden, nicht aber zukünftige. Hierfür ist die Sicherstellung notwendig.

Unterhaltsansprüche einmahnen

Anweisung an den Schuldner

Die Anweisung an den Schuldner ist hingegen mit weniger Aufwand verbunden als die Betreibung. Hierfür müssen Sie lediglich einen Antrag beim Gericht stellen und ein zivilgerichtliches Verfahren einleiten. Durch dieses Verfahren können Sie erreichen, dass der Arbeitgeber die ausstehenden Alimente direkt an Sie überweist. Somit können Sie durch die gerichtliche Anweisung zukünftige Forderungen einklagen. Allerdings hat die Anweisung einen Nachteil, denn sie gilt nicht für ausstehende Alimente. Aus diesem Grund ist auch eine Sicherstellung zu empfehlen.

Lohnpfändung in die Wege leiten

Sollte ein Elternteil die Alimente nicht zahlen wollen, aber dazu in der Lage sein, können Sie bei Gericht eine Sicherheitsleistung für die zukünftigen Beträge beantragen. Das Gericht pfändet dann die Lohnzahlungen des unterhaltspflichtigen und sperrt das Bankguthaben in der Höhe der geschuldeten Alimente, um den Betrag an Sie zu überweisen. Eine Lohnpfändung beinhaltet meist nicht nur den Lohn, sondern zum Beispiel auch Renten- und Kapitalleistungen oder das Arbeitslosengeld. Urlaubsgeld oder Spesen können jedoch nicht gepfändet werden.

Alimentenhilfe beantragen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Alimentenhilfe beim Staat zu beantragen. Hier sind die Inkassohilfe und eine Alimentenbevorschussung inbegriffen. Durch die Inkassohilfe bekommen Sie staatliche Unterstützung, um die Alimente einzufordern. Die zuständige Stelle übernimmt jegliche Massnahmen (Schuldbetreibung, Anweisung des Schuldners und Sicherstellung), um den Unterhaltsbetrag zu erhalten und an Sie weiterzuleiten. In der Regel muss der Unterhaltsschuldner die damit verbundenen Kosten tragen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Unterhalt?

Der Selbstbehalt beim Unterhalt in der Schweiz entspricht dem Existenzminimum, welches vom Gericht für jeden Elternteil festgelegt wird. Allerdings ist dieser Selbstbehalt bei Unterhalt in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In Genf liegt er beispielsweise bei 1.200 CHF, wobei er bei einem verheirateten oder einem in einer WG wohnenden Erwachsenen auf 1.700 CHF steigt. Das Gericht addiert weitere Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Steuern) zum Existenzminimum. Die Summe daraus ergibt die Lebenshaltungskosten. Ist ein Lebenspartner vorhanden, dann werden diese Ausgaben halbiert, sodass das Existenzminimum geringer ausfällt. Wie hoch der Selbstbehalt beim Unterhalt in der Schweiz ist, muss jedoch von Kanton zu Kanton berechnet werden.

Wie kann ein Anwalt für Familien helfen?

Die Unterhaltspflicht für Elternteile die nicht dauerhaft zur Sorge und Obhut ihres Kindes betragen ist unbestritten und kann in der Schweiz auch nicht mittels Verzicht aufgehoben werden. Doch trotz dieser eindeutigen Rechtslage ist der Kindesunterhalt nicht selten ein Themenbereich, der Juristen und Gerichte beschäftigt. Häufige Streitthemen sind hierbei die Höhe des Unterhalts sowie die nicht selten mangelnde Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen.

Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht weiss seine Mandanten ausführlich zum Thema Kindesunterhalt zu informieren und geht hierbei auf die individuelle Sachlage ein und nicht nur pauschal auf die grundsätzliche Rechtslage. Zudem ist die Wahrung der eigenen Ansprüche oder die Regelung der eigenen Verpflichtungen ein wichtiger Aspekt, der im Zuge einer anwaltlichen Begleitung zur Wahrung der eigenen Interessen unverzichtbar ist. Die rechtliche Beratung schafft Rechtssicherheit und kann oftmals endlose Streitigkeiten zeitnah beilegen.

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FAQ: Alimente in der Schweiz

Grundsätzlich erfolgt die Festlegung des zu zahlenden Kindesunterhalt, anhand des Bedarfs des Kindes. Für diese Bedarfsermittlung wird die Züricher Kinderkosten-Tabelle herangezogen.
Grundsätzlich ja, jedoch nur im Einzelfall und nach expliziten Antrag des Unterhaltspflichtigen. Ausnahme hiervon ist die alternierende Obhut, die einen massgeblichen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Alimente nimmt.
Mindestens bis zur Volljährigkeit des Kindes. Jedoch ist auch eine Unterhaltspflicht darüber hinaus möglich, wenn das Kind seine erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen hat.
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