Alimentenhilfe § Rechtliches, Alimenteninkasso und mehr
- Lesezeit: 7 Minuten
- 9 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.

Familienrechtsredaktion

- 1. Ort in Suchfeld eingeben
- 2. Anwaltsprofile vergleichen
- 3. Anwalt auswählen
- 4. Unverbindliche Anfrage stellen
- Werden diese Alimente überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht pünktlich von dem unterhaltspflichtigen Elternteil gezahlt, kann der unterhaltsberechtigte Elternteil einen Anspruch geltend machen auf eine kostenlose Alimentenhilfe.
- Die zuständigen Behörden haben dabei als Mittel zur Alimentenhilfe das Alimenteninkasso, der Alimentenbevorschussung oder gegebenenfalls auch einer Überbrückungshilfe zur Verfügung.
Rechtliches zur Alimentenhilfe
Grundsätzlich sind Kinderalimente Unterhaltsbeiträge, die an aussereheliche Kinder oder an Kinder aus geschiedenen bzw. getrennten Ehen gezahlt werden. Dabei werden diese, je nach Rechtstitel, bis zur Volljährigkeit der Kinder oder auch bis zum Abschluss der ersten Ausbildung geschuldet. Für den Fall, dass diese Alimente gar nicht, nicht vollständig oder auch nicht rechtzeitig vom Unterhaltsverpflichteten gezahlt werden, haben die Unterhaltsberechtigten einen Anspruch auf eine kostenlose Alimentenhilfe, die in der Schweiz auf kantonaler Ebene organisiert ist.
Hierbei stehen den zuständigen Behörden die Mittel des Alimenteninkasso, der Alimentenbevorschussung oder auch einer Überbrückungshilfe zur Verfügung. Grundsätzlich wird für ein Alimenteninkasso oder eine Alimentenbevorschussung immer ein Rechtstitel vorhanden sein, der entweder in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil bestehen kann oder aber als ein von einer Kinderschutzbehörde genehmigter Unterhaltsvertrag vorliegen kann. Hingegen geht es bei der Überbrückungshilfe zumeist um Fälle, in denen die Eltern nicht verheiratet waren und auch noch keine Regelung zum Unterhalt der Kinder getroffen wurde.
Vor der Alimentenhilfe
Für den Fall, dass Alimentezahlungen ausbleiben, ist der erste Schritt die Mahnung. Hierbei empfiehlt es sich, bevor man ein Gesuch um Alimentenhilfe einreicht, den Schuldner vorher zu mahnen. Dabei sollte man den Schuldner mittels eines eingeschriebenen Briefes zeitnah, ca. 10 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins, über das Ausbleiben der Zahlung informieren und ihn auffordern, die ausstehenden Alimente innerhalb einer festgesetzten Frist (ca. 10 Tage) zu überweisen.
Hierbei ist es wichtig, genau aufzulisten, für welchen Zeitraum und für welche Personen die Alimentenzahlungen geschuldet werden. Für den Fall, dass bis zum Ablauf der gesetzten Frist die Alimentenzahlung nicht eintrifft, sollten dann sofort weitere Massnahmen ergriffen werden, die sowohl als Beitreibung oder auch als Gesuch um Alimentenhilfe gestaltet sein können. Erst dann kann die kantonale Hilfsstelle die nötigen Schritte einleiten.
Alimenteninkasso
In der Schweiz wird nach kantonalen Recht eine bezeichnete Fachstelle verpflichtet, auf ein Gesuch hin unentgeltlich zu helfen, Kinderalimente einzutreiben. Ferner kann diese Stelle auch helfen, wenn eheliche oder nacheheliche Unterhaltsbeiträge ausbleiben, jedoch tut sie dies nicht zwingend unentgeltlich wie bei den Kinderalimenten. Hierbei kann das kantonale Gericht dann statt einer direkten Betreibung auch den Arbeitgeber der unterhaltsverpflichteten und Alimente schuldenden Person anweisen, zukünftig die vereinbarten Unterhaltsbeiträge ganz oder teilweise an die Unterhaltsberechtigten direkt zu überweisen. Ferner ist auch eine Anweisung an eine Sozialversicherung möglich, wenn der Schuldner Taggelder oder eine Rente erhält.
Für den Fall, dass sich die unterhaltspflichtige Person konsequent weigert, die geschuldeten Unterhaltsbeträge zu bezahlen oder sie evtl. sogar eine Flucht vorbereitet, das eigen Vermögen beiseite schafft oder verschleudert, kann sie von einem Gericht verpflichtet werden, auch für künftige Unterhaltsbeiträge Sicherheiten zu hinterlegen. Falls die Nichtzahlung der Unterhaltsbeträge aus bösem Willen unterbleibt oder auch aus Arbeitsscheu, ist auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich und kann auf Antrag sogar mit Gefängnis bestraft werden.
Alimentenbevorschussung
Wenn die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Kinderalimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, gibt es ferner einen Anspruch auf Bevorschussung. Dabei können die festgelegten Kinderalimente bis zu einem maximalen Betrag pro Monat und Kind bevorschusst werden. Generell wird eine Alimentenbevorschussung nur dann gewährt, wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen. Jedoch besteht der Anspruch auch, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt. Grundsätzlich bevorschussen alle Kantone Alimente für Kinder, wenn diese nicht, nicht rechtzeitig oder unregelmässig bezahlt werden.
Jedoch werden die Alimente nur bis zu einem bestimmten Betrag bevorschusst und auch nur dann, wenn das Einkommen und das Vermögen der unterhaltsberechtigten Elternperson bestimmte, zumeist niedrige Grenzen nicht überschreiten. Hierbei ist die Regelung von Kanton zu Kanton verschieden. Ferner bevorschussen einige Kantone auch eheliche oder nacheheliche Unterhaltsbeiträge.
Für den Fall, dass das Gemeinwesen durch eine Alimentenbevorschussung oder auch eine Sozialhilfe für den Unterhalt des Kindes aufkommt, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf das unterstützende Gemeinwesen über. Dabei bleibt jedoch die alimentenschuldende Person immer die Schuldnerin des Gemeinwesens. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Inkasso der bevorschussten Alimente erfolglos bleibt.
Sonderfall: Überbrückungshilfe
Für den Fall, dass ein unterhaltsbedürftiger Elternteil nicht verheiratet ist und der Unterhalt noch nicht geregelt ist, liegt noch kein rechtsgültiger Titel für den Unterhalt vor. In diesem Fall haben die Kinder einen Anspruch auf finanzielle Überbrückungshilfe bis maximal zum vollendeten vierten Altersjahr. Hierbei kann das zuständige Gemeinwesen dann eine Überbrückungshilfe auszahlen. Dies wird sie jedoch nur dann tun, wenn bereits absehbar ist, dass dem unterhaltsberechtigten Elternteil ein Unterhalt in der entsprechenden Höhe auch zugesprochen wird. Für den Fall, dass z. B. ein Mann die Vaterschaft bestreitet, kann keine Überbrückungshilfe ausbezahlt werden.
Wie kann ein Anwalt bei der Alimentenhilfe helfen?
Bleiben die Alimenten Zahlungen für die Kinder aus , kann der Weg zu einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht sehr sinnvoll sein. Dabei kann ein Anwalt zunächst einmal ein Mahnschreiben verfassen und direkt den säumigen Zahler zur Zahlung auffordern. Für den Fall, dass auch ein Anwalts Schreiben erfolglos bleiben sollte, kann er den unterhaltsberechtigten Elternteil dabei unterstützen, ein entsprechendes Gesuch auf Alimentenhilfe beim zuständigen Kanton aufzugeben.
Dies kann entweder durch Veranlassen einer Beitreibung der offenen Alimentezahlungen oder durch Beantragung der Bevorschussung von Alimentezahlungen für seinen Mandanten passieren. Ferner kann er in diesem Zusammenhang die Korrespondenz mit Gemeinwesen und den zuständigen Gerichten übernehmen und dafür sorgen, dass die Bewilligungen und Massnahmen zeitnah angestossen werden. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht zur Alimentenhilfe.
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
Finden Sie weitere Ratgeber zum Thema Unterhalt in der Schweiz
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
- PDF Download