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Vollstreckung Unterhalt § Rechtslage, Voraussetzungen & Ablauf

Mit Hilfe von Unterhalt soll gewährleistet sein, dass der ehemalige Partner auch im Falle einer Trennung oder Scheidung über ausreichend Mittel verfügt, um den Lebensalltag und gegebenenfalls auch die Sorge um das gemeinsame Kind finanzieren zu können. Kommt der Unterhaltspflichtige seiner Verpflichtung, Unterhaltszahlungen zu leisten, nicht nach, bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie diese eingefordert werden können. In diesem Artikel schildern wir Ihnen, welche das sind und unter welchen Voraussetzungen diese genutzt werden können.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zur Vollstreckung des Unterhalts

Laut Artikel 131 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) gibt es im Falle einer Nichterfüllung der Unterhaltspflicht die Möglichkeit, Hilfeleistungen bei der Durchsetzung des Unterhalts zu beanspruchen („Inkassohilfe“). Dazu ist ein Gesuch zu stellen. Je nach Kanton ist eine andere Fachstelle bestimmt worden, die diese Hilfeleistung erbringt. Die unterhaltsberechtigte Person kann diese in der Regel unentgeltlich in Anspruch nehmen.

Des Weiteren können dem Unterhaltsberechtigten gemäß Artikel 131 a des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) Vorschüsse zuerkannt werden. Wie die Vollstreckung des Unterhalts abläuft, richtet sich nach dem Einzelfall. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Vorgehensweisen genannt. So kann das Gericht laut Artikel 132 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) auch Dritte Personen, von welchen der Unterhaltspflichtige Zahlungen erhält, anweisen, die Zahlungen stattdessen ganz oder teilweise an den Unterhaltsberechtigten zu leisten.

Bei beharrlicher Vernachlässigung der Unterhaltspflicht kann die Person verpflichtet werden, angemessene Sicherheit für künftige Unterhaltszahlungen zu leisten. Das ist auch dann der Fall, wenn anzunehmen ist, dass der Unterhaltspflichtige sein Vermögen verschleudert oder dass er gedenkt, es beiseite zu schaffen oder sich auf die Flucht zu begeben.

Betreibungsverfahren und Sicherheitsleistungen

Eine weitere Möglichkeit ist es, ein Betreibungsverfahren einzuleiten. Regelungen diesbezüglich finden sich im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG): Auf dem Wege der Schuldbetreibung werden gemäß Artikel 38 Geldzahlungen oder Sicherheitsleistungen zwangsvollstreckt. Kommt der Zahlungspflichtige dem durch das Betreibungsverfahren erfolgten Zahlungsbefehl nicht nach, werden weitere Schritte eingeleitet wie zum Beispiel die Pfändung.

Außerdem kann bei einer Vernachlässigung der Unterhaltspflicht eine Klage eingereicht werden. Das ist gemäß Artikel 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) dann möglich, wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhalt nicht leistet, obwohl er über die Mittel dazu verfügt oder verfügen könnte. Die Klage kann zu einer bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe für den Beklagten führen. Auch bestimmte Behörden und Stellen können eine solche Klage beantragen.

Voraussetzungen für eine Vollstreckung des Unterhalts

Eine Vollstreckung des Unterhalts ist ein Weg die Unterhaltszahlungen einzufordern, wenn diese nicht rechtzeitig, nicht in der vollen Höhe oder gar nicht erfolgt sind. Voraussetzung dafür ist, dass ein rechtswirksamer Anspruch auf Unterhalt besteht. Eine Unterhaltsvollstreckung eignet sich also nicht, um Unterhaltsansprüche überhaupt erst geltend zu machen.

Es muss bereits ein gültiger Unterhaltstitel vorliegen, das heisst, Sie müssen einen Nachweis wie etwa einen gerichtlichen Entscheid bzw. ein Gerichtsurteil vorweisen können, aus welchem hervorgeht, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Unterhalt besteht. Das kann ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, ein rechtskräftiges Unterhaltsurteil, eine gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung oder ein vom Gericht oder der Vormundschaftsbehörde genehmigter Unterhaltsvertrag sein.

Wie lange kann Unterhalt nachträglich eingefordert werden?
Es gibt dafür keine engen Fristen – beachten Sie jedoch die Verjährungsfristen für die Unterhaltsansprüche. In der Regel tritt die Verjährung 5 Jahre nach Fälligkeit der Unterhaltszahlung ein. Sobald die Ansprüche verjährt sind, können Sie diese nicht mehr durchsetzen.

Ist die Unterhaltszahlung einmal ausgeblieben, empfiehlt es sich meist, selbst zu handeln und den Unterhaltspflichtigen mittels einer eingeschriebenen Mahnung zur Zahlung aufzufordern. In einigen Kantonen wird dies sogar vorausgesetzt, bevor weitere Schritte eingeleitet werden können.

Welche Vorgehensweisen gibt es?

Zur Durchsetzung von Unterhalt gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Welche in Ihrem Fall geeignet ist, hängt mitunter von Ihrer individuellen Situation ab. Kommt Ihr ehemaliger Partner seiner Unterhaltspflicht regelmäßig nicht nach? Oder schuldet er Ihnen noch Unterhalt aus dem letzten Monat? Je nachdem, wie Ihre Antwort ausfällt, bietet sich ein anderer Weg als gangbar an.

Erklärt sich der Unterhaltspflichtige grundsätzlich bereit, seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, dann können Sie auch Vereinbarungen mit ihm treffen, die es Ihnen beiden erleichtern, die fristgerechte und regelmäßige Zahlung zu bewerkstelligen. In dem Fall müssen keine gerichtlichen bzw. behördliche Wege gegangen werden. Sie können zum Beispiel einen Zahlungsauftrag bei der Bank einrichten lassen oder eine Lohnabtretung vereinbaren, durch welche Sie den Unterhalt direkt aus dem Gehalt des Unterhaltspflichtigen erhalten. Die Lohnabtretung kann durch eine schriftliche Abtretungserklärung an den Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen festgesetzt werden.

Kommt der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nach, weil seine Mittel im Moment nicht ausreichen, dann können Sie zum Beispiel auch eine Stundung (also den Zahlungsaufschub) der fälligen Zahlung vereinbaren. Sind Vereinbarungen wie diese nicht möglich, müssen behördliche bzw. gerichtliche Wege gegangen werden um den Unterhalt durchsetzen zu können. Und zwar gibt es folgende Optionen:

  • Inkassohilfe → Fällige und künftige Unterhaltszahlungen werden durchgesetzt
  • Schuldneranweisung →Bietet sich für fällige und künftige Unterhaltszahlungen an
  • Betreibungsverfahren → Vollstreckung von fälligen Unterhaltszahlungen
Infografik
Kriterien für die gesetzliche Vollstreckung des Unterhalts

Ablauf der Inkassohilfe

Im Rahmen der Inkassohilfe können Sie Unterstützung bei der Vollstreckung von Unterhalt erhalten. Sie eignet sich für fällige, aber auch für künftige Unterhaltsansprüche. Die Inkassohilfe ist in der Regel kostenlos. Wenden Sie sich dazu an die in Ihrem Kanton zuständige Stelle und stellen Sie ein Gesuch. Diese leitet dann die in Ihrem Fall geeigneten Massnahmen ein. Mögliche Massnahmen sind die Schuldneranweisung, das Betreibungsverfahren und die Sicherstellung, welche Sie auch selbst in die Wege leiten können. Die Inkassohilfe unterstützt Sie also bei diesen möglichen Massnahmen und leitet die in Ihrem Fall geeigneten Schritte ein. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Massnahmen erhalten Sie in den folgenden Abschnitten.

Beachten Sie
Wenn Sie die Inkassohilfe in Anspruch nehmen, dann können Ihnen auch Vorschüsse zugesprochen werden – vorausgesetzt, es besteht ein dringender Bedarf. Das Gemeinwesen kommt dann vorerst für den Unterhalt auf, der Ihnen geschuldet wird.

Ablauf der Schuldneranweisung

Eine Schuldneranweisung eignet sich insbesondere dann, wenn Sie sowohl fällige als auch künftige Unterhaltsansprüche gewährleisten wollen, zum Beispiel weil die Zahlung bisher nur unregelmässig, gar nicht oder verspätet erfolgt ist. Durch gerichtliche Anweisung können die Unterhaltszahlungen direkt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden und an den Unterhaltsberechtigten ergehen. Dabei erfolgt die Anweisung an Dritte, die dem Unterhaltspflichtigen Geld schulden. Meist handelt es sich dabei um den Arbeitgeber, der einen Teil des Gehalts des Unterhaltspflichtigen von nun an an den Unterhaltsberechtigten überweisen soll.

Für eine Schuldneranweisung muss ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet werden. Dafür ist ein Antrag beim zuständigen Gericht (entweder an Ihrem Wohnsitz oder am Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen) zu stellen. Für das Gerichtsverfahren fallen Kosten an und es ist ein Kostenvorschuss zu leisten. Sie erhalten diesen jedoch wieder zurück, wenn Sie erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehen und Ihr ehemaliger Partner imstande ist, die Kosten zu bezahlen.

Ablauf des Betreibungsverfahrens

Eine Betreibung eignet sich in solchen Fällen, in welchen Unterhaltszahlungen vereinzelt nicht geleistet wurden. Mit Hilfe des Betreibungsverfahrens können Sie diese offenen Summen einfordern. Dazu ist ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnort des Unterhaltspflichtigen einzureichen. Sie benötigen dafür keinen Anwalt. Im Rahmen der Betreibung erhält der Unterhaltspflichtige einen Zahlungsbefehl. Dafür ist vom Unterhaltsberechtigten ein Kostenvorschuss zu leisten, welcher anschliessend vom Unterhaltspflichtigen zu tragen ist. Doch: Ist der Unterhaltspflichtige nicht zahlungsfähig, ist das Verfahren erfolglos und ausserdem bleiben Sie auf den vorgeschossenen Kosten sitzen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Als grobe Orientierung für die Betreibungskosten können Sie von ca. 20 bis 100 Franken ausgehen. Die Kosten richten sich dabei nach der Höhe der Forderungen, wobei Sie mit 75 Franken für Forderungen in der Höhe von 1.000-10.000 Franken rechnen können. Das nur als ungefährer Richtwert – die Kosten können je nach Betreibungsamt variieren.

Des Weiteren können gerichtliche Wege („Rechtsöffnungsverfahren“) notwendig werden, wenn der Unterhaltspflichtige die Zahlung dennoch verweigert und Rechtsvorschlag erhebt. Dadurch wird die Vollstreckung weiter in die Länge gezogen und es entstehen weitere Kosten. Ist dieses Verfahren jedoch erfolgreich, hat der Unterhaltspflichtige neben dem Unterhalt und den Gerichtskosten auch den Kostenvorschuss zu begleichen.

Ist die Zahlung nicht innert 20 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls erfolgt und es wurde auch kein Rechtsvorschlag erhoben, dann können Sie ein Fortsetzungsbegehren auf Betreibung auf Pfändung einreichen. In dem Fall kann auf Vermögenswerte des Unterhaltspflichtigen zugegriffen werden, um die Unterhaltszahlungen zu begleichen. Wurde ein Rechtsvorschlag erhoben und vom Gericht aufgehoben, können Sie ebenfalls so vorgehen.

Gut zu wissen:
Ist Ihr ehemaliger Parnter generell nachlässig, was die Unterhaltszahlungen betrifft, dann ist dieser Weg nicht der geeignete. Mit der Betreibung können Sie zwar ausstehende Unterhaltszahlungen durchsetzen, kommt es jedoch wieder zu Zahlungsverzügen oder Zahlungsverweigerungen, müssen Sie den ganzen Weg erneut gehen.

Zusätzliche Massnahmen zur Vollstreckung des Unterhalts

Wenn die oben genannten Vorgehensweisen nicht den gewünschten Erfolg bringen, das Problem weiterhin besteht oder sogar zu vermuten ist, dass der Unterhaltspflichtige nach Wegen sucht, die Zahlungen zu umgehen, dann gibt es noch weitere Massnahmen, die ergriffen werden können. Besonders bei solch schwierigen Fällen ist es jedoch ratsam, die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzugehen, dass die richtigen Schritte eingeleitet werden. Wenn Sie nicht über genügend Mittel verfügen, um sich eine juristische Beratung leisten zu können, dann besteht die Möglichkeit, um unentgeltliche Rechtspflege zu ersuchen.

Sicherstellung

Wenn Ihr ehemaliger Partner die Unterhaltspflicht beharrlich vernachlässigt, können Sie auch eine Sicherheitsleistung einfordern. Dafür ist ein Antrag beim Gericht (Ihres Wohnsitzes oder des Wohnsitzes der anderen Partei) zu stellen. Auch hier fallen Kosten an und Sie haben einen Kostenvorschuss zu leisten. Durch eine Sicherheitsleistung kann erreicht werden, dass der Unterhaltspflichtige in der Verfügung über Vermögenswerte eingeschränkt wird. Als Sicherheitsleistung kann zum Beispiel Bankguthaben oder eine Immobilie bestimmt werden.

Die so festgelegten Gegenstände dienen dann als Sicherheit, falls die Zahlungen weiterhin ausbleiben. Diese Massnahme eignet sich auch besonders in solchen Fällen, in welchen Grund zur Sorge besteht, dass der Zahlungspflichtige fliehen könnte oder Vermögenswerte verbergen oder verschleudern könnte, um seiner Unterhaltspflicht nicht nachzukommen. Wenn die Unterhaltsforderung nicht erfüllt wird, müssten Sie jedoch wiederum ein Betreibungsverfahren auf Pfändung für die Sicherheitsleistung einleiten. Es empfiehlt sich daher, diese Massnahme mit einer Schuldneranweisung zu kombinieren, damit Sie die Zahlungen regelmässig und direkt erhalten.

Leistungsklage zur Vollstreckung des Unterhalts

Auch eine Klage ist möglich. Das kann zu Konsequenzen für den Beklagten (wie zum Beispiel eine Geld- oder Freiheitsstrafe) führen. Sie können dadurch zwar keine Unterhaltszahlungen aus der Vergangenheit vollstrecken, durch die gerichtlichen Verhandlungen können jedoch Vereinbarungen über die künftigen Unterhaltszahlungen erzielt werden. Eine Klage sollte auf keinen Fall leichtfertig in die Wege geleitet werden, sondern erst dann, wenn bereits alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die bisherigen Versuche erfolglos waren. Beachten Sie, dass eine Klageandrohung unter Nötigung fällt – setzen Sie Ihren ehemaligen Partner also keinesfalls unter Druck, indem Sie mit einer Klage drohen.

Eine solche Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig ist oder er Massnahmen unterlässt, um seine Zahlungsfähigkeit herzustellen. Geht er zum Beispiel einer selbstständigen Tätigkeit nach, die schon seit längerer Zeit fruchtlos ist, kann von ihm verlangt werden, ein Anstellungsverhältnis aufzunehmen, um den Unterhalt zu bewerkstelligen. Um eine Klage in die Wege zu leiten, ist ein Strafantrag wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht bei der Polizei nötig. Wie bei den anderen gerichtlichen Wegen auch, fallen auch hier Prozesskosten an, die Sie im Falle eines für Sie erfolglosen Ergebnisses zu tragen haben.

Wie kann ein Anwalt bei der Vollstreckung Unterhalt helfen?

Bleiben Unterhaltszahlungen aus, dann gibt es viele verschiedene Vorgehensweisen, um an seine Ansprüche zu kommen. Wenn Unklarheiten bestehen, welche davon sich in Ihrer Situation am besten eignet, kann Ihnen eine rechtliche Beratung weiterhelfen. Sollten Sie gerichtliche Wege in Abwägung ziehen, sollten Sie dies vorab mit einem Rechtsanwalt besprechen, damit Sie auch sicher sein können, dass dieser Schritt sinnvoll ist. Mit Hilfe eines anwaltlichen Beratungsgesprächs können Sie abklären, zu welchem Zeitpunkt welche Vorgehensweise verhältnismässig ist und ob Aussichten auf Erfolg bestehen.

Besonders in solchen Fällen, in welchen sich der Unterhaltspflichtige generell weigert, die Unterhaltszahlungen zu leisten, ist die fachkundige Unterstützung von einem Anwalt anzuraten. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie schon ziemlich lange mit dem Problem konfrontiert sind und schon einiges unternommen haben, was bisher leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat. Ein Fachanwalt für Familienrecht wird Ihnen dabei helfen, eine nachhaltige Lösung herbeizuführen. Können Sie sich keinen Anwalt leisten und verfügen auch nicht über die Mittel für ein gerichtliches Verfahren, dann können gute Chancen auf unentgeltliche Rechtspflege bestehen.

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FAQ: Vollstreckung Unterhalt

Um Unterhalt zu vollstrecken benötigen Sie einen gültigen Unterhaltstitel. Als Nachweis kann zum Beispiel ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder ein genehmigter Unterhaltsvertrag dienen. Zudem sollten Sie bereits eine Mahnung ausgestellt haben, bevor Sie weitere Schritte einleiten. Beachten Sie auch die Verjährungsfristen für Unterhaltsansprüche. Ist ein Anspruch bereits verjährt, können Sie diesen nicht mehr durchsetzen.
Fällige Unterhaltszahlungen können Sie zum Beispiel mit einer Betreibung oder einer Schuldneranweisung durchsetzen. Des Weiteren können Sie eine Sicherheitsleistung einfordern, um künftige Zahlungen zu gewährleisten. Auch die Schuldneranweisung eignet sich für die Bewerkstelligung künftiger Zahlungen. Wenn Sie Unterstützung bei diesen Vollstreckung Optionen benötigen, können Sie um unentgeltliche Inkassohilfe ersuchen. Bleiben alle Schritte erfolglos, können Sie mittels einer Klage erreichen, dass eine Vereinbarung über künftige Ansprüche zustande kommt.
Wenn Sie aufgrund der mangelnden Unterhaltszahlungen in finanzielle Schwierigkeiten gelangen, können Sie im Rahmen der Inkassohilfe einen Vorschuss erhalten. Auf diese Weise kommt das Gemeinwohl in der Zwischenzeit für Ihren Unterhalt auf.
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