Unterhalt für Studenten § Höhe, Anpassung & mehr
- Lesezeit: 8 Minuten
- Stand: Juli 2022
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Familienrechtsredaktion
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- Das ZGB regelt den Unterhalt in den Vorschriften Art. 276 ff.
- Die Unterhaltspflicht besteht grds. bis zum Erreichen der Mündigkeit (18 Jahre)
- Ausnahmefall: wenn mit 18 keine angemessene Ausbildung, dann weiterhin Unterhaltspflicht
- Das Studium kann eine angemessene Ausbildung darstellen - dementsprechend: Unterhaltspflicht für Studenten
- Der Unterhalt richtet sich massgeblich nach Bedarf des Kindes, Eigenversorgungskapazität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern
- Wird der Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten nicht bezahlt, kann er z. B. durch die Inkassohilfe
Allgemeines zum Unterhalt für Studenten
Bei geschiedenen Paaren ist es üblich, dass einem Elternteil die elterliche Obhut zugesprochen wird und dieses erfüllt ihren Unterhaltsanspruch durch die Versorgung mit Essen, dem Stellen von Wohnraum, der Erziehung und vielem mehr. Der andere Elternteil ist im Gegenzug zur Leistung von Unterhalt verpflichtet. Diese Regelung gilt im Normalfall bis zur Mündigkeit des Kindes. Jedoch gibt es hier eine Sonderregelung die Kindern, im Zuge ihrer ersten Berufsausbildung, einen sogenannten Mündigenunterhalt, im Volksmund auch gerne als Unterhalt für Studenten bezeichnet, zugesteht.
Ab welchem Alter ist man in der Schweiz Student?
Es gibt in der Schweiz unterschiedliche Wege an einer Universität zu studieren, wobei der geläufigste der Abschluss der Matura ist. Mit dieser hat das Kind den direkten Zugang zu einer Universität erworben. Mit dem Beginn des Studiums kommen hohe Kosten auf das Kind zu. Die erste eigene Wohnung, eine eigenständige Versorgung mit Essen und Studiengebühren belasten den Geldbeutel. Dabei haben Studenten selbst wenig Zeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um selbst für einen gewissen Lebensstandard zu sorgen. Deshalb hat der Gesetzgeber einen Ausnahmefall für die Pflicht zur Zahlung des Unterhalts in Form des Mündigenunterhalt oder auch Unterhalt für Studierende konstruiert.
Die Pflicht zur Zahlung des Unterhalts bleibt laut Gesetz (zum nachlesen: Art. 277 Abs. 1 ZGB) auch dann bestehen, wenn
- das Kind zwar über 18 Jahre alt ist
- aber noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann
In der Praxis sieht es häufig so aus: Ihr Kind geht zur Schule, macht mit 18 oder 19 Jahren erst die Matura und hat dementsprechend noch keine angemessen Berufsausbildung. Eigentlich wäre der Anspruch auf Grund des Alters bereits erloschen. Da die Chancen auf dem Arbeitsmarkt so aber schlecht stehen, bleiben die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig.
Ist die Matura eine angemessene Berufsausbildung?
Fraglich ist, ob die Matura an sich schon eine angemessen Berufsausbildung sein könnte. Tatsächlich ist dies aber nicht der Fall. Die Maturität ist ein Zwischenschritt zu einer angemessenen Berufsausbildung, die im Anschluss erworben werden kann. Ob es dann ein universitäres Studium, eine Fachhochschule oder ein anderweitiger Ausbildungsberuf wird, spielt keine Rolle. Dementsprechend endet mit Maturität nicht die Pflicht zur Zahlung des Unterhalts. Selbst bei abgeschlossenem Bachelor-Studiengang ist es in manchen Fachrichtungen denkbar, dass die Pflicht zur Zahlung des Unterhalts bestehen bleibt. Das ist dann der Fall, wenn ein Master zur Berufsausübung notwendig ist (z.B. Rechtswissenschaften).
Höhe des Unterhalts für Studenten
Das Gesetz nennt keinen genauen Betrag und keine Berechnungsgrundlage. In Art. 285 Abs. 1 ZGB ist lediglich festgeschrieben, dass der Mündigenunterhalt an folgenden Parametern bemessen wird:
- Bedarf des Kindes
- Eigenversorgungskapazitäten
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen
Der Bedarf des Kindes wird mit einer Budgetberechnung ermittelt. Viel Universitäten und Studienorganisationen bieten hier Berechnung Vorschläge an. Zu den Eigenversorgungskapazitäten zählen Vermögen, Ertrag des Vermögens, Leistungen Dritter (Schenkungen) und zumutbares Erwerbseinkommen. Es ist eine Tendenz dahin erkennbar, dass Studenten zumindest ein Teilzeiterwerb zugemutet werden kann.
Sind die Eigenversorgungskapazitäten hoch, sinkt der Unterhaltsbeitrag. Schlussendlich ist auch entscheidend, wie die Gesamtsituation ist. Wohnt das Kind beispielsweise noch bei den Eltern, so ist der geldwerte Unterhaltsanspruch deutlich geringer. Der Betrag kann im Einzelnen einvernehmlich zwischen Kind und Eltern vereinbart werden. Diese Vereinbarung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen und von allen Parteien unterschrieben werden.
Einvernehmliche Einigung durch Mediation
In vielen Fällen ist die fehlende Einigung über die Unterhaltszahlung ein Symptom für eine schlechte persönliche Beziehung. In diesen Fällen hilft eine offene Aussprache. Viele Familienrechtsanwälte bieten die so genannte Mediation an. In diesem professionell geleiteten Gespräch wird versucht eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden. Und das gelingt häufiger als man glauben mag. Die aussergerichtliche Einigung ist auch für den Familienfrieden langfristig die beste Option!Wann muss kein Unterhalt für Studenten gezahlt werden?
Es sind aber auch Fallgruppen denkbar, in welchen normalerweise unterhaltspflichtige Eltern keinen Unterhalt für Studenten zahlen müssen. Laut dem Bundesgericht ist der Mündigenunterhalt nicht zu entrichten, wenn folgendes auf Ihre Verhältnisse zutrifft: Ihr Einkommen liegt nicht 20 % höher als das um den laufenden Steuersatz erweiterte Existenzminimum. Wie sich dieses bemisst, hängt von dem Kanton ab, in dem Sie leben. Steht Ihnen weniger zur Verfügung, müssen Sie keinen Unterhalt zahlen. Sollten beide Elternteile nicht leistungsfähig sein, so muss sich das Kind um Finanzierungsmöglichkeiten wie Stipendien, Ausbildungsdarlehen oder Sozialhilfe bemühen.
Sollte Ihr Kind seit Jahren ungerechtfertigt den Kontakt verweigern, ist es möglich, dass der Unterhaltsanspruch erlischt. Dies muss aber rechtlich gesichert sein und Sie sollten einen Anwalt für Familienrecht konsultieren. Die Zerrüttung der persönlichen Beziehung zwischen Kind und Eltern kann durchaus ein Ausscheiden der Pflicht zur Zahlung des Unterhalts nach sich ziehen.
Schein-Ausbildung
Sollten Sie bemerken, dass Ihr Kind die Ausbildung nicht ernst nimmt und sie nur als Vorwand nutzt, kann die Unterhaltspflicht wegfallen. Faktoren die zu berücksichtigen sind:
- Studienleistungen erbringen
- Studienarbeiten/Hausarbeiten termingerecht einreichen
- Hinarbeiten auf Ausbildungsziel
- Prüfungsvorbereitung und Antritt
Die Interessenlage des Kindes sollte sich auf den Abschluss der Ausbildung konzentrieren. Kurze Phasen der Unmotiviertheit führen aber noch nicht zum Wegfall der Unterhaltspflicht für Studenten.
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Zusatzausbildung oder Umorientierung?
Manchmal läuft es nicht so wie geplant im Leben. Man stellt sich eine Ausbildung/ein Studium ganz anders vor, als es dann wirklich ist. Dementsprechend ist es nicht selten, dass die Ausbildung oder die Fachrichtung gewechselt wird. Wie wirkt sich das auf den Unterhalt für Studenten aus?
In diesem Fall bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen:
- Erstmalige und voraussichtlich einmalige, berufliche Umorientierung: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: Ihr Kind studiert Rechtswissenschaften, merkt aber schnell, dass das nicht das “Richtige” ist. Dementsprechend schreibt es sich nach dem zweiten Semester in Geschichte ein. Diese Umorientierung begründet aber keinen Wegfall der Pflicht zur Zahlung des Unterhalts.
In diesem Fall entfällt der Unterhaltsanspruch:
- “Ewigen Studenten”: Wenn erkennbar ist, dass das Kind gar nicht zum Abschluss kommen möchte, ist es möglich, dass die Unterhaltspflicht irgendwann entfällt. Das ist aber einzelfallabhängig. Auch dann, wenn das Kind bereits einmal erwerbstätig war und sich dann für eine Zusatzausbildung entscheidet, müssen Sie nicht mehr zahlen. Das Kind ist dann selbst für die Finanzierung verantwortlich.
Das Kind die Ausbildung in dem Masse abgeschlossen hat, sodass es die Erwerbstätigkeit im angestrebten Beruf ohne Ausbildungs-Zwischenschritte aufnehmen könnte!
Wie vorgehen, wenn Unterhaltszahlung ausbleibt?
Wenn die Unterhaltszahlung trotz fälligen Anspruch nicht geleistet wird, gilt es zu ermitteln, woher dieser Anspruch kommt:
- Vertraglicher Anspruch In einer Scheidungskonvention kann der Unterhalt genau geregelt sein. Dieses vertragliche Dokument begründet einen konkreten Anspruch. Häufig sind hier aber nur die Unterhalts Verhältnisse bis zur Mündigkeit geregelt.
- Gesetzlicher Anspruch Nach Art. 277 Abs. 1 ZGB ist der Unterhalt zu zahlen. Dadurch, dass keine bestimmte Höhe vorgesehen ist, muss sich einvernehmlich geeinigt werden. Das sollte schriftlich geschehen. Aber auch mündliche Absprachen und konkludente Erklärungen reichen aus.
- Inkassohilfe
- Bevorschussung
- Schuldneranweisung
- Betreibung
- Strafverfahren
Anpassung des Unterhaltsanspruchs
Der Unterhalt für Kinder während dem Studium kann dann angepasst werden, wenn sich die finanzielle Situation des Elternteils erheblich, dauerhaft und unverschuldet verschlechtert. Vergleichswert ist immer die Lage bei der letzten Festsetzung. Dementsprechend ist eine Herabsetzung oder ein Entfall möglich. Denkbar wäre:- Pflichtiger Vater verliert Job
- Pflichtige Mutter hat einen Unfall und kann nicht mehr arbeiten
- Weitere unterhaltspflichtige Kinder treten hinzu
Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?
Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie rechtlich beraten, wenn es um den Unterhalt für Studenten geht. Dabei geht es um Fragen wie: besteht ein Anspruch? Wie viel Mündigenunterhalt ist für Studenten zu zahlen? Wie sollte er im konkreten Fall berechnet werden und wie kann er im Zweifel auch gerichtlich durchgesetzt werden? Für einen Laien ist die Rechtslage oft unübersichtlich. Ausserdem müssen die Anträge formal korrekt bei der zuständigen Stelle vollständig eingereicht werden. Auch dabei hilft Ihnen Ihr Anwalt.
Ausserdem bieten viele Familienrechtsanwälte Mediation an, wodurch Sie im besten Fall zu einer gütlichen, einvernehmlichen Einigung kommen. Diese ist immer wünschenswert und vom Gesetzgeber eigentlich sogar explizit vorgesehen. Eine friedliche Einigung innerhalb der Familie sollte in jedem Fall angestrebt werden. Aber auch bei der Regelung der Unterhaltsverhältnisse im Voraus – beispielsweise durch eine umfassende Scheidungskonvention – ist Ihnen der Anwalt Ihres Vertrauens behilflich. Hier wird der Grundstein dafür gelegt, dass Ihren Kindern aus der Scheidung kein Nachteil erwächst.
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FAQ: Unterhalt für Studenten
Der Unterhaltsanspruch für Studenten wird nicht nach einer festgelegten Rechenmethode berechnet. Vielmehr kommt es zu einer Gesamtschau folgender Umstände:
- Der Bedarf des Studenten (Bemessung: kantonales Existenzminimum)
- Eigenversorgungskapazität während des Studium (Einzelfall)
- Finanzielle Stellung der unterhaltspflichtigen Eltern
Grundsätzlich kann sich frei über einen Betrag geeinigt werden. Sind die Eltern in der Lage den Unterhalt zu zahlen und die Eigenversorgungskapazität unterschreitet das kantonale Existenzminimum, so entsteht ein rechtsverbindlicher Anspruch für den Student. Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich die Beratung eines Anwalts für Familienrecht.
Die Unterhaltspflicht erlischt im Normalfall mit Erreichen der Mündigkeit. In der Schweiz ist dies mit 18 Jahren der Fall. Das Gesetz legt jdoch fest, dass der Unterhalt auch dann noch weiter zu zahlen ist, wenn das Kind über 18 ist, aber noch keine angemessene Berufsausbildung abgeschlossen hat. Massgeblich ist also der Zeitpunkt, zu dem das Kind zum ersten Mal tatsächlich im gewünschten Berufsfeld einsteigen könnte. Ab dann endet die auch für Studenten / ehemalige Studenten die Unterhaltspflicht und sie müssen selbst für ihren Erwerb sorgen.
Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommen und keinen Unterhalt zahlen, so haben Sie einen durchsetzbaren Anspruch. Die ersten Anlaufstellen sind für Sie:
- Die Inkassohilfe in dem Kanton in dem Sie leben
- Das Betreibungsamt in dem Kanton in dem der Unterhaltspflichtige lebt
Diese Stellen helfen Ihnen die Unterhaltsforderungen durchzusetzen.