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Elterliche Sorge übertragen § Rechtslage, Sorgerechtsverfügung & mehr

Seit Juli 2014 haben getrennte und geschiedene Eltern grundsätzlich die gemeinsame Sorge für ihre Kinder. Ist jedoch das Kindeswohl gefährdet, so kann es vorkommen, dass einem der beiden Elternteile das alleinige Sorgerecht übertragen wird. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen darstellen, in welchen Fällen die elterliche Sorge übertragen werden kann und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Das Wichtigste in Kürze

Elterliche Sorge übertragen – Rechtslage & Allgemeines

Nach einer Trennung oder Scheidung behalten nach dem Familienrecht in der Schweiz normalerweise beide Elternteile das Sorgerecht für das Kind. Hierbei übernehmen also beide Elternteile die Obhut und das Sorgerecht für das Kind auch weiterhin. Für den Fall, dass das alleinige Sorgerecht nach der Trennung nur einem Elternteil übertragen werden soll, muss dies beantragt werden und es müssen wichtige Gründe für einen derartigen Antrag vorliegen.

Wird einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen, ist dieser alleiniger gesetzlicher Vertreter des Kindes und trifft alle wichtigen Entscheidungen und verwaltet auch das Vermögen des Kindes. Dadurch werden dann alle Aufgaben und Entscheidungen für das Kind auf einen Elternteil übertragen und dem anderen Elternteil wird somit das Sorgerecht entzogen. Um das alleinige Sorgerecht übertragen bekommen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Generell ist es jedoch so, dass bei einem gestellten Antrag nur selten das alleinige Sorgerecht an nur einen Elternteil übertragen wird. Im Mittelpunkt steht bei einem solchen Prozess immer das Kindeswohl für die zuständige Kindesschutzbehörde.

Wann kann das Sorgerecht entzogen oder übertragen werden?

Grundsätzlich gibt es zwei Fälle, in denen nur einem Elternteil in der Schweiz das Sorgerecht übertragen wird. Generell unterscheidet man dabei zwischen der ordentlichen Entziehung durch die Kindesschutzbehörde und einer Entziehung des Sorgerechts auf Antrag des anderen Elternteils. Immer müssen jedoch konkrete Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Bundesgericht das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil überträgt und es geht grundsätzlich dabei immer um das Kindeswohl. Wichtige Gründe für einer derartige Entscheidung können sein:

  • Das Kindeswohl ist gefährdet
  • Der Elternteil, dem das Sorgerechts entzogen werden soll, hat seine Erziehungspflicht verletzt oder sich nicht ausreichend um das Kind gekümmert
  • Ein Elternteil ist noch minderjährig oder steht unter einer Beistandschaft
  • Ein Elternteil ist entweder unerfahren, krank oder ortsabwesend
  • Ein Elternteil ist schon einmal gewalttätig geworden

Soll das Sorgerecht entzogen werden, so unterscheidet man dann zwischen einer ordentlichen Entziehung von Amtes wegen durch die Kindesschutzbehörde und die vereinfachte Entziehung auf Antrag ebenfalls durch die Kindesschutzbehörde.

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Wie läuft der Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge ab?

Bevor das Sorgerecht auf einen einen Elternteil übertragen werden kann, erfolgt zumeist eine Beratung durch das Jugendamt oder eine psychologische Beratungsstelle des Familienrechts. Danach treffen dann Familienrecht und Kindesschutzbehörde Urteile, die meistens von einer Gerichtsverhandlung begleitet sind. Jedoch macht ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht nur dann Sinn, wenn in einer Erklärung eine der oben genannten Voraussetzungen nachzuweisen ist. Regelmässig ist die Rechtsfolge eines Sorgerechtsentzugs, dass sämtliche elterlichen Bestimmungsbefugnisse entzogen werden. Das hat jedoch in anderer Hinsicht keine Auswirkung auf das Verhältnis zum Kind, denn auch bei einem Sorgerechtsentzug bleibt der Elternteil weiterhin unterhaltspflichtig und kann seine Informations- und Kontakt Rechte wahrnehmen. Für den Fall, dass die elterliche Sorge entzogen wurde, kann sie nicht vor Ablauf eines Jahres wiederhergestellt werden.

Wer ist zuständig für die Übertragung des Sorgerechts?

Generell ist für die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen und ihren Vollzug die Kindesschutzbehörde sachlich zuständig. Für den Fall, dass das Sorgerecht jedoch in einem eherechtlichen Verfahren (Eheschutz- oder Scheidungsverfahren) geregelt werden soll, ist das angerufene Eheschutz– bzw. Scheidungsgericht zuständig. Allerdings kann auch in diesen Fällen die Kinderschutzbehörde zuständig sein, wenn Die Kindesschutzbehörde ist jedoch gleichwohl zuständig, wenn das Verfahren zur Zeit der Einleitung des eherechtlichen Verfahrens bereits begonnen hatte oder das Gericht die notwendigen Massnahmen voraussichtlich nicht rechtzeitig treffen kann.

Beachten Sie
Örtlich zuständig sind immer die Behörden am Wohnsitz des Kindes, bei einer besonderen Dringlichkeit oder dem Auseinanderfallen von Wohnsitz und Aufenthaltsort des Kindes sind auch zusätzlich die Behörden am Aufenthaltsort zuständig, die jedoch die Wohnsitzbehörden über getroffene Kindesschutzmassnahmen informieren müssen.

Sorgerecht übertragen durch eine Sorgerechtsverfügung

Manche Eltern stellen sich die Frage, wer das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhalten soll, falls beide Elternteile plötzlich versterben sollten. Für die Vorbereitung solcher Fälle kann eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll sein. Auch macht es oftmals in Situationen Sinn, in denen ein Elternteil ein Kind alleine erzieht und das alleinige Sorgerecht für das Kind hat.

Wurde früher das Sorgerecht in der Schweiz auf einen Taufpaten übertragen, so muss heute in solchen Fällen die zuständige Behörde das Sorgerecht auf eine Person übertragen, die für Sorge geeignet ist. Hierbei wird bei der Auswahl eines Vormundes sowohl auf die soziale Bindung als auch auf die soziale und wirtschaftliche Situation der Person abgestellt. Für den Fall, dass sich keine geeignete Person unter Verwandten oder Freunden der Familie finden lässt, so wird von Amts wegen ein Vormund ausgesucht. Über eine Sorgerechtsverfügung kann eine Familie hierbei bereits für diesen Fall einen Vormund bestimmen.

Welche Inhalte braucht eine Sorgerechtsverfügung?

Grundsätzlich sollte eine Sorgerechtsverfügung schriftlich erstellt werden. Auch sollte diese datiert sein und eine eigenhändige Unterschrift beinhalten. Ferner muss auch jeder Elternteil eine eigene Sorgerechtsverfügung erstellen. Dabei sollte dann der ausgewählte Vormund in beiden Dokumenten derselbe sein, damit die Lage eindeutig ist. Inhaltlich bestimmen die Eltern eines Kindes in der Verfügung, wem nach einem Versterben beider Elternteile mit der Vormundschaft für das Kind betraut werden soll. Dabei ist es auch wichtig die Auswahl des gewünschten Vormundes zu begründen. Bei der Benennung ist es wichtig, die Vormundschafts Auswahl zu begründen.

Ausserdem müssen Name, Anschrift und einer Telefonnummer angegeben werden. Natürlich sollten Eltern dabei einen zukünftigen Vormund vor der Benennung in der Sorgerechtsverfügung über das Vorhaben in Kenntnis setzen und der Vormund sollte auch die Bereitschaft erklären, für ein oder mehrere Kinder zu sorgen. Eine Sorgerechtsverfügung kann formlos erstellt werden und sie kann auch zuhause aufbewahrt werden. Ausserdem sollte man auch dem ausgewählten Vormund eine Kopie der Verfügung zukommen lassen. Um sicher zu gehen, dass eine Sorgerechtsverfügung im Ernstfall auch gefunden wird, kann man jedoch bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein Exemplar zu hinterlegen.

Sorgerechtsverfügung erstellen lassen
Elterliche Sorge übertragen

Wie kann ein Anwalt beim Sorgerecht übertragen helfen?

Das Sorgerecht übertragen auf einen einzigen Elternteil ist meist ein problematischer Prozess, der mit grossen Konflikten in einer Familie einhergehen kann. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, hierbei die Beratung eines erfahrenen Anwalts für Familienrecht zu suchen. Da die Möglichkeiten, ein Sorgerecht zu entziehen an strenge Bedingungen gebunden sind, kann ein Anwalt für Familienrecht im Vorfeld prüfen, ob im individuellen Fall hinreichende Gründe vorliegen können, die eine derartige Massnahme rechtfertigen können.

Dabei ist ein Anwalt für Familienrecht gerade auch in Scheidungsverfahren ein guter Berater, der seinem Mandanten mit wirkungsvoller Unterstützung beim Thema Sorgerecht zur Seite stehen kann und ihn natürlich auch bei Gericht vertreten kann. Ferner kann ein Anwalt für Familienrecht natürlich auch Familien beraten, die eine Sorgerechtsverfügung für die Kinder anfertigen wollen. Hierbei kann er auf wichtige Kriterien hinweisen, die bei der Auswahl eines Vormundes wichtig sind und kann auch eine entsprechende Verfügung formulieren. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht zum Thema Sorgerecht übertragen.

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FAQ: Elterliche Sorge übertragen

Nein. In diesem Fall wird die elterliche Sorge entweder dem Vater übertragen oder es wird ein Vormund bestellt. Die Vormundschaft erlischt mit der Volljährigkeit der Mutter. Wurde das Sorgerecht dem Vater übertragen, erlischt dieses mit der Mündigkeit der Mutter nicht automatisch.
Nein, das Sorgerecht setzt ein Kindesverhältnis voraus. Ein solches fehlt bei den Grosseltern. Diese können höchstens Vormund oder Pflegeeltern werden. Es gibt jedoch das Umgangsrecht für Grosseltern.
Mit der Mündigkeit des Kindes oder dem Entzug des Sorgerechts. Das Sorgerecht etwa kann entzogen werden, wenn die Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Abwesenheit oder ähnlichen Gründen ihre Pflichten nicht wahrnehmen können.
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