Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen § Möglichkeiten & Voraussetzungen
- Lesezeit: 4 Minuten
- Stand: Juli 2022
- Der Artikel wurde noch nicht bewertet.
Familienrechtsredaktion
Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen?
- 1. Ort in Suchfeld eingeben
- 2. Anwaltsprofile vergleichen
- 3. Anwalt auswählen
- 4. Unverbindliche Anfrage stellen
- Das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht den Sorgerechts Trägern zu und muss dementsprechend zwischen Mutter und Vater geteilt werden
- Nach einer Scheidung bekommt ein Elternteil die Obhut - die gemeinsame Sorge bleibt bestehen
- Für die Veränderung des Aufenthaltsortes kann eine Zustimmung notwendig sein
- Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen kann nur das Gericht oder die Kindesschutzbehörde (von Amtes wegen oder auf Antrag)
Rechtslage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt den Sorgerechts Trägern das Recht zu bestimmen, wo das Kind leben soll. Während der Ehe ist das regelmässig die eheliche Wohnung. Problematischer wird es im Fall einer Scheidung: Hier wird die elterliche Obhut einem Elternteil oft allein zugesprochen. Trotz der faktischen Obhut, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht somit nicht an die Mutter oder den Vater allein übergegangen. Das gemeinsame Sorgerecht besteht unabhängig von der Scheidung, weshalb eine Einigung bezüglich erheblicher Veränderungen des Aufenthaltsortes erzielt werden muss.
Voraussetzungen für den Entzug des Aufenthalts bestimmungsrecht
In Art. 310 Abs. 1 und 2 ZGB wird der Grundsteine für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht gelegt. Namentlich werden zwei Möglichkeiten genannt, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden kann:
- Nach Abs. 1 kann die Kindesschutzbehörde den Entzug anordnen
- Nach Abs. 2 kann auch ein sorgeberechtigter Elternteil einen Antrag auf Entzug stellen
Entzug auf Anordnung der Kindesschutzbehörde
Die erste Möglichkeit ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen zu lassen, indem es von der Kindesschutzbehörde angeordnet wird. Damit die Behörde den Entzug rechtswirksam aussprechen darf, muss: das Kindeswohl gefährdet sein sowie kein milderes Mittel in Frage kommen, um dem Problem entgegenzuwirken. Bedenken Sie dabei stets, dass die Kindeswohlgefährdung mehr oder weniger direkt mit dem Aufenthaltsort zusammenhängen muss.
Besteht diese nämlich unabhängig von dem Ort, an dem das Kind lebt, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, meist nicht der richtige Weg. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann von der Behörde entweder an einen Elternteil alleine gegeben werden (alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht). Aber auch eine Fremdplatzierung – beispielsweise in einer Pflegefamilie – ist denkbar.
Entzug auf Antrag eines Elternteils
Grundsätzlich haben beide Träger des Aufenthaltsbestimmungsrecht das Recht einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zu stellen. Dieser Antrag muss aber begründet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Diese finden sich in Art. 310 Abs. 2 ZGB. Neben der Kindeswohlgefährdung durch den Aufenthaltsort und dem erfolglos bleiben gemässigterer Massnahmen muss eine nicht zu bewältigende Beziehungsstörung zwischen Mutter und Vater vorliegen. Erst dann wird dem Antrag gefolgt, sofern er dem Kindeswohl entspricht. Regelmässig besteht hier die Schwierigkeit vor Gericht. Der Nachweis für eine “nicht zu bewältigende Beziehungsstörung” ist schwer zu erbringen und es hängt stark vom Einzelfall ab, wie das Gericht / die Kindesschutzbehörde entscheidet.
Entzug durch alleiniges Sorgerecht
Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein Teil der elterlichen Sorge ist, steht es dem Elternteil nicht zu, welches nicht Träger des Sorgerechts ist. Ein Beispiel hierfür ist das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter wenn:
- dem Vater das Sorgerecht entzogen wurde oder
- die elterliche Sorge nie beim Zivilstandsamt erklärt wurde.
In diesem Beispiel kann die Mutter alleine über den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Hier muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht gezielt entzogen werden. Bedenken Sie aber, dass Sie trotzdem eine Informationspflicht gegenüber dem Vater haben. Ausserdem sind die Kinderbelange bei Veränderung des Aufenthaltsortes eventuell neu zu verhandeln.
Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen zu wollen, ist ein ernstes Unterfangen und dementsprechend nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt möglich. Da der Gesetzgeber nicht besonders konkret geworden ist, muss Ihre Lebenslage juristisch ausgelegt werden. Um hier zu einem “korrekten” Ergebnis zu kommen, sollten Sie sich einen Anwalt für Familienrecht sorgen, bevor Sie den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Es gilt Ihre rechtlichen Möglichkeiten abzuwägen und so eine passende Strategie zu entwickeln. In vielen Fällen bieten Anwälte für Familienrecht auch Mediation an. Hierbei handelt es sich um ein geführtes Streitgespräch, um zu einer aussergerichtlichen Einigung zu kommen. Das schont Nerven, Geldbeutel und sorgt für eine nachhaltig akzeptierte Lösung.
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
Finden Sie weitere Ratgeber zum Thema Sorgerecht in der Schweiz
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
- PDF Download
FAQ: Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht entweder dann, wenn es beantragt wird oder schon von vornherein durch ein alleiniges Sorgerecht besteht. Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen möchte, sollte sicherstellen, dass die geforderten Voraussetzungen aus Art. 310 Abs. 1 und 2 ZGB vorliegen. Gefordert sind:
- Kindeswohlgefährdung durch Aufenthaltsort
- Kein milderes Mittel erkennbar / wirksam
- Ggf. eine nicht zu bewältigende Beziehungsstörung zwischen Mutter und Vater
Die Entscheidung über den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts trifft schlussendlich immer ein Gericht oder die Kindesschutzbehörde. Es wird zwischen zwei Fällen unterschieden:
- Die Kindesschutzbehörde wird selbstständig aktiv und bestimmt über den Aufenthaltsort des Kindes (ohne / gegen den Willen der Eltern)
- Die Kindesschutzbehörde folgt dem Antrag eines Elternteils