Um eine Ehescheidung mit niedrigen Kosten durchzuführen, ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren der richtige Weg. Möchten beide Ehegatten die Scheidung einreichen und besteht gegenseitiges Einvernehmen über die Scheidung und deren Nebenfolgen, dann ist die einvernehmliche Scheidung in der Schweiz möglich. Verfassen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner und/oder einem Familienrechtsanwalt in eine Scheidungskonvention, in welcher Sie alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Ehewohnung, Teilung der Güter) vereinbaren und reichen Sie diese zusammen mit dem Scheidungsbegehren beim zuständigen Gericht ein.
Sobald die Scheidung laut Gesetzeslage beim zuständigen Gericht in eingereicht wurde, werden Sie zur persönlichen Anhörung vom Gericht eingeladen. Vor Gericht findet eine einzelne Befragung beider Ehegatten statt, bei welcher sie den Scheidungswillen bestätigen. Im Anschluss daran geht das Gericht in die Scheidungskonvention genau durch und prüft diese auf Mängel oder Unklarheiten. Wird die Scheidungskonvention genehmigt, so fliesst diese in das Urteil mit ein. Daher ist es wichtig, dass Sie sich von einem Scheidungsberater in ausführlich beraten lassen.
Kann die Scheidung nicht im Einvernehmen vollzogen werden, dann muss eine Scheidungsklage eingereicht werden. Hierfür muss entweder eine zweijährige Trennungszeit vorangehen oder das Fortbestehen der Ehe unzumutbar sein. Der Ablauf einer strittigen Scheidung ist weitaus komplexer und kostspieliger und bedarf eines Rechtsanwalts für Familienrecht in Thun.