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Alternierende Obhut § Definition, Voraussetzungen & Vorteile

Die gesellschaftliche Situation wandelt sich und es ist ein eindeutiger Trend zu beobachten, dass immer häufiger die so genannte “alternierende Obhut” vereinbart wird. Schon seit 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge – auch nach der Trennung und bei unverheirateten Eltern auf Antrag – Standard. Und seit 2017 kann auch die gemeinsame Obhut gerichtlich durchgesetzt werden, selbst wenn ein Elternteil nicht einwilligt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die geteilte Obhut ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Vorteile dieses Betreuungsmodell für Ihr Kind hat.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundlage & Definition der alternierenden Obhut

Häufig läuft es bei einer Scheidung mit Kindern so: man vereinbart in der Scheidungskonvention den Unterhalt und welcher Elternteil die Obhut für das Kind übernehmen soll. Gleichzeitig geht die elterliche Sorge kraft Gesetzes auf beide Elternteile über. Es besteht also ein gemeinsames Sorgerecht. Die elterliche Obhut ist ein Teil der elterlichen Sorge. Sie klärt:

  • Wo wohnt das Kind? Das Kind lebt regelmäßig bei dem Elternteil mit der elterlichen Obhut.
  • Wer kümmert sich um die alltäglichen Belange (z.B. Verpflegung)?
  • Wer übernimmt die Verantwortung für alltägliche und dringende Entscheidungen?

Nun war es lange Zeit üblich, dass die elterliche Obhut einem Elternteil allein zugesprochen wird. Seit 2017 will der Gesetzgeber das Modell der alternierenden Obhut fördern. Diese zeichnet sich grundlegend durch drei Aspekte aus:

  • Beide Elternteile übernehmen im Wechsel die Obhut für das Kind
  • Das Kind hat bei beiden Elternteilen ein Zuhause
  • Die elterliche Verantwortung wird vollständig zwischen Vater und Mutter geteilt.

Wie sieht dieses Betreuungsmodell in der Praxis aus?

Alternierend bedeutet so viel wie abwechselnd oder geteilt. Und genau so ist es auch: die elterliche Obhut wird auf beide Elternteile verteilt. Das bedeutet: für einen bestimmten Zeitraum übernimmt der Vater die Betreuung (Obhut!) des Kindes und für einen ähnlich langen Zeitraum darauf dann die Mutter. In der Betreuungszeit übernehmen die Eltern jeweils die volle Verantwortung. Konkret denkbar wäre, dass das Kind sieben Tag beim Vater in der Wohnung lebt und dann wieder sieben Tage bei der Mutter. Vom Betreuungsmodell der gemeinsamen Obhut ist ein ausgedehntes Besuchsrecht / Verkehrsrecht abzugrenzen. Bei der alternierenden Obhut übernehmen die Eltern für ihren Zeitraum die gesamte elterliche Obhut.

Wie kann die Obhut geteilt werden?

Grundsätzlich sollte versucht werden die Betreuungsanteile gleich zu verteilen. So kommt man zu einem besonders fairen Ergebnis und das Kind kommt in einen Rhythmus. Im Wechselmodell (anderes Wort für alternierende Obhut) muss der Betreuungsanteil der Eltern bei mindestens 30 % liegen. Alles, was darunter ist, ist zu wenig für eine gemeinsame Obhut. Hier wäre die Rede von einem ausgedehnten Besuchsrecht. Wie die Zeiten schlussendlich geteilt werden, kann aber individuell festgelegt werden. Denkbar wäre beispielsweise:

  • 14 / 14 Tage = das Kind verbringt jeweils die Hälfte des Monats beim Vater und bei der Mutter.
  • 4 / 4 / 2 / 2 = Zuerst nimmt der Vater das Kind 4 Tage, dann die Mutter. Danach verkürzt sich der Intervall auf je zwei Tage.
  • 5 / 5 / 3 / 3 = Sie verstehen was gemeint ist: Theoretisch können Sie alles mit Ihrem Partner vereinbaren, solange die Betreuungsanteile nicht einseitig verteilt sind. Ausserdem ist dabei primär auf das Kindeswohl zu achten.

Wechselmodell und Scheidung

In einer Trennung ist das Konfliktpotential zwischen den Elternteilen am grössten. Hier werden vorschnell Entscheidungen getroffen, die später häufig bereut werden. So könnten Sie sich in diesem Prozess die Möglichkeit für eine faire, alternierende Obhutsregelung nehmen, wenn Sie diese unüberlegt im Eifer des Gefechts ablehnen. In vielen Fällen ist die gemeinsame Obhut auf lange Sicht eine deeskalierende und streit vermindernde Lösung nach einer Scheidung, bei der es keine “Gewinner” und “Verlierer” gibt. Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft Ihnen in schweren Zeiten einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Entscheidungen für das Wechselmodell zu treffen.

Infografik
Was ist alternierende Obhut?

Voraussetzungen der alternierenden Obhut

Damit die alternierende Obhut durchgesetzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Erziehungsfähigkeit beider Elternteile
  • Gesunde Beziehung zwischen Elternteilen und Kind
  • Persönliche Betreuung der Kinder
  • Förderliches Umfeld (vor allem sozial)
  • Wohnort der Eltern und Lage zur Schule des Kindes (Ausbildung)
  • Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Elternteile
  • Einverständnis den gegenseitigen Kontakt zu fördern
  • Eine altersgerechte Regelung der Betreuungsanteile und Wechsel-Perioden
  • Wunsch des Kindes

Wenn Sie selbst die gemeinsame Obhut in Erwägung ziehen, dann sollten Sie bedenken, dass die Entfernung zum Wohnort des anderen Elternteils oft zum Knackpunkt wird. Es muss sichergestellt werden, dass das Kind nicht immer wieder aus dem gewohnten sozialen Umfeld gerissen wird und unbillig weite Strecken zurücklegen muss. Das Hauptaugenmerk liegt immer auf dem Kindeswohl. Dementsprechend müssen die Eltern auch in der Lage sein die persönlichen Streitigkeiten zu Gunsten des Kindeswohls aussen vor zu lassen. Übrigens ist eine absolut friedliche, persönliche Beziehung keine Voraussetzung für die alternierende Obhut. Ein Streit darf nur nicht zu Lasten des Kindes gehen.

Wie wird die gemeinsame Obhut rechtlich durchgesetzt?

Da stellt sich die Frage: wie läuft das in der Praxis ab? Wenn Sie und Ihr Partner darüber einig sind, dass eine alternierende Obhut vereinbart werden soll, dann muss einer von Ihnen einen Antrag bei Gericht stellen. Nach Art. 298 ZGB kann die gemeinsame Obhut nämlich nur von einem Richter angeordnet werden, wenn der Vater, die Mutter oder das Kind es verlangt. Sollte sich Ihr Partner der Regelung über die alternierende Obhut widersetzen, muss das Gericht trotzdem prüfen, ob diese sich positiv auf das Kindeswohl auswirken würde. Wenn ja, wird eine gerichtliche Entscheidung unter Abwägung der Gesamtumstände getroffen.

Welche Vorteile ergeben sich für das Kind?

Auch wenn die rechtliche Debatte um die alternierende Obhut recht neu zu sein scheint, gibt es dieses Betreuungsmodell schon lange in der Schweiz. Da stellt sich zwangsläufig die Frage: hat die alternierende Obhut Vorteile für die Kinder? Und tatsächlich zeigt sich immer deutlicher, dass Kinder und Eltern langfristig vom Wechselmodell profitieren können.

  • Chance flexibel auf die Bedürfnisse Ihres Kindes einzugehen
  • Regelmässiges Zeit verbringen mit dem Kind stärkt nachhaltig die Eltern-Kind Beziehung (zu beiden! Elternteilen) – keine Eltern-Kind-Entfremdung
  • Auch dem familiären Umfeld der Elternteile bleiben die Kinder eher erhalten (Kontakt zu Großeltern usw.)
  • Ziel: beide Elternteile sollen dem Kind eine gleichwertige Unterbringung und Betreuung zukommen lassen
  • Die alternierende Obhut verhindert, dass es alleinerziehende Elternteile nach der Scheidung gibt – die Belastung und Verantwortung wird fairer zwischen den Eltern geteilt

Das gemeinsame Sorgerecht verpflichtet die Eltern dafür zu sorgen, dass sich das Kind bestmöglich entwickeln kann. Die alternierende Obhut und das Wechselmodell bieten einen interessanten Ansatzpunkt für die Gestaltung der Betreuung und Erziehung des Kindes.

Voraussetzungen für eine alternierende Obhut prüfen lassen

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht Sie unterstützen?

Regelungen über Kinderbelange sind bei Eltern Herzensangelegenheit. Besonders im Verlauf einer Trennung geht es darum, Bestimmungen zu treffen und Lösungen zu finden, die gut für die gemeinsamen Kinder sind. Ein Anwalt für Familienrecht unterstützt Sie in dieser schweren Zeit und steht mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie eine alternierende Obhut vereinbaren möchten, so kann ein Fachanwalt gemeinsam mit Ihnen zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen und ein Antrag auf das Wechselmodell Aussicht auf Erfolg hat. Wie eine alternierende Obhut konkret ausgestaltet werden könnte und wie in der Praxis zu verfahren ist, um zu einer für alle Parteien vorteilhaften Einigung zu kommen.

Aber auch wenn Sie die alleinige Obhut beanspruchen wollen, kann der Anwalt Ihnen helfen, diesen Wunsch in einer Scheidungskonvention rechtlich zu fixieren. Geht es in einer Scheidung nur um “gewinnen” oder “verlieren” so stehen die Kinder leider allzu oft auf der Verliererseite. Um das zu verhindern bieten viele Anwälte eine Mediation an. In diesem geführten “Streit”-Gespräch wird versucht eine vernünftige Einigung herbeizuführen.

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FAQ: Alternierende Obhut

Die alternierende Obhut ist eine Betreuungsform für Kinder von getrennt lebenden Eltern. Dabei zeichnet sie sich besonders dadurch aus, dass beide Elternteile die Betreuung abwechselnd zu mindestens 30 % übernehmen. Gleichzeitig müssen die Kinder bei beiden Eltern ein “Zuhause” haben und die elterliche Verantwortung wird aufgeteilt. Wie die Regelungen zu den Betreuungszeiten im Einzelnen getroffen werden, kann individuell festgelegt werden (passend zum Kindeswohl und zur Lebenssituation der Eltern).
Die alleinige Obhut bezeichnet das Recht und die Pflicht mit dem Kind in einem Haushalt zu wohnen und sich um die alltäglichen Belange zu kümmern. Die Obhut ist von der elterlichen Sorge abzugrenzen. Das Sorgerecht besteht regelmäßig gemeinsam, während die Obhut dem Elternteil zukommt, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Trotzdem gibt es auch bei alleiniger Obhut ein Recht auf persönlichen Verkehr für den Elternteil, der nicht bei dem Kind wohnt.
Gar keinen. Das Sorgerecht wird in der Schweiz auch bei einer Trennung in der Regel keinem Elternteil allein zugesprochen. Unabhängig davon, ob eine alternierende oder alleinige Obhut vereinbart wird, bleiben Mutter und Vater träger der elterlichen Sorge (gemeinsames Sorgerecht). Damit das Sorgerecht einem Elternteil in der Schweiz entzogen werden kann, müssen bestimmte, gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. Kindeswohlgefährdung).
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