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Alleinige Obhut § Infos, Voraussetzungen & Entzug

Lassen sich Eltern scheiden, entscheidet das Gericht in der Regel über die Obhut der Kinder. Hierbei spricht der Volksmund gerne einmal vom alleinigen Sorgerecht. Doch was versteht man unter alleiniger Sorge und Obhut und unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Beantragung oder gar ein Entzug möglich? In diesem Beitrag wollen wir sie umfassend zum Thema alleinige Sorge und Obhut informieren und Ihnen die rechtlichen Besonderheiten aufzeigen.
Ein Beitrag der:
Familienrechts­redaktion
Rechtsproblem mit der alleinigen Obhut?
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Was ist die alleinige Obhut?

Die elterliche Obhut ist ein Teil der elterlichen Sorge, doch wer die elterliche Sorge hat, ist gesetzlicher Vertreter des Kindes und verwaltet sein Vermögen. Welche Rechte und Pflichten hat die Mutter beim alleinigen Sorgerecht? Das entsprechende Elternteil trägt die Erziehungsverantwortung für das Kind und bestimmt über den Erziehungsstil sowie die Ausbildung des Kindes. Darüber hinaus muss der Elternteil das Kind schützen und pflegen, daher hat es die Befugnis für medizinische Entscheidungen.

Generell ist das gemeinsame Sorgerecht aufrechtzuerhalten, da beide Eltern an der Erziehung ihrer Kinder beteiligt sein sollen. Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge müssen Entscheidungen gemeinsam treffen, doch bei Uneinigkeit müssen die Eltern keinen Stichentscheid haben, sondern können die zuständige Behörde entscheiden lassen. Das alleinige Sorgerecht wird nur in sehr seltenen Fällen der Mutter oder dem Vater zugesprochen. Allerdings müssen hierfür triftige Gründe vorliegen, denn im Fokus steht immer das Wohl des Kindes. Muss das Kind vor den Verhaltensweisen eines Elternteils geschützt werden, wird das Gericht das alleinige Sorgerecht aussprechen.

Voraussetzungen für das alleinige Sorgerecht

Bei den Voraussetzungen das alleinige Sorgerecht in der Schweiz zu erhalten, wird grundsätzlich zwischen der ordentlichen Entziehung von Amtes wegen durch die Kindesschutzbehörde und der vereinfachten Entziehung auf Antrag ebenfalls durch die Kindesschutzbehörde unterschieden. Die Kindesschutzbehörde entzieht einem Elternteil die elterliche Sorge, wenn folgende Voraussetzungen für das alleinige Sorgerecht in der Schweiz vorliegen:

  • das Kindeswohl ist gefährdet
  • mildere Massnahmen sind bisher erfolglos geblieben oder aussichtslos
  • Es liegt ein Entzugsgrund vor: Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Ortsabwesenheit, Gewalttätigkeit oder ähnliche Gründe, welche es verhindern, dass die elterliche Sorge pflichtgemäss ausgeübt wird
  • der Elternteil hat sich nicht ernsthaft um das Kind gekümmert oder seine Pflichten gröblich verletzt
  • der Elternteil steht unter umfassender Beistandschaft oder ist minderjährig

Sind die Voraussetzungen erfüllt, um das alleinige Sorgerecht in der Schweiz zu beantragen und einem anderen Elternteil das Sorgerecht in der Schweiz zu entziehen, dann entzieht die Kindesschutzbehörde das Sorgerecht, wenn sie einen wichtigen Grund vorliegen haben. Dem entsprechenden Elternteil wird dann die elterliche Bestimmungsbefugnis entzogen. Wurde das Sorgerecht entzogen, kann es nicht vor Ablauf eines Jahres wiederhergestellt werden.

Alleinige Obhut beantragen

Das alleinige Sorgerecht zu beantragen, ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Ist das Kindeswohl durch den Lebensstil oder die Verhaltensweisen eines Elternteils gefährdet, kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Ebenso wie die Mutter kann selbstverständlich auch der Vater das alleinige Sorgerecht beantragen, sofern die Voraussetzungen für das alleinige Sorgerecht gegeben sind. Das Gericht und die zuständigen Behörden beurteilen dann, inwieweit das entsprechende Elternteil das Kindeswohl gefährdet.

Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, kann einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. Ist das Kindeswohl gefährdet und das Verbleiben des Kindes im Haushalt unzumutbar, wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht von Amtes wegen oder auf Antrag aufgehoben. Insbesondere dann, wenn die Gefahr nicht abgewendet werden kann und es auf Wunsch des urteilsfähigen Kindes erfolgt. Das alleinige Sorgerecht kann auch beantragt werden, wenn eine nicht zu bewältigende Beziehungsstörung zwischen dem Elternteil und dem Kind besteht oder Rechtsmissbrauch vorliegt.

Infografik
Wichtige Fakten zur alleinigen Obhut

Kann man einem Elternteil das Sorgerecht entziehen?

Möchte man einem Elternteil das Sorgerecht in der Schweiz entziehen, muss man sich an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese Behörde ist für den Entzug des Sorgerechts zuständig und entscheidet, ob die Gründe hierfür ausreichend sind. Nur unter gewissen Voraussetzungen kann das alleinige Sorgerecht in der Schweiz beantragt und einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden.

Entzug nur zum Schutze des Kindeswohl

Im Gegensatz zu anderen Ländern, ist der Entzug des Sorgerechts in der Schweiz aus gutem Grund nur selten möglich.  Ist das Kindeswohl gefährdet, stellt der Entzug des Sorgerechts ein adäquates Mittel zum Schutz des Kindes dar. 

Was spricht für die Beantragung der alleinigen Obhut?

Einen Vorteil bringt das alleinige Sorgerecht nur dann, wenn es dem Kind durch diese Regelungen besser geht und das Kindeswohl geschützt wird. Ansonsten bietet das alleinige Sorgerecht keinerlei Vorteile für das Kind selbst, sondern richtet mehr Schaden an. Das ist einer der Gründe, warum die Voraussetzungen bewusst so hoch sind. Aus elterlicher Perspektive mag dies anders erscheinen, da man über die Erziehung und Pflege sowie den Aufenthaltsort allein entscheiden kann, doch diese Überlegungen sollten nicht im Vordergrund stehen, wenn man das alleinige Sorgerecht in der Schweiz beantragen möchte. Das alleinige Sorgerecht bietet Vorteile, wenn dadurch folgende Gefahrensituationen für das Kind vermieden werden können:

Gefahrensituationen Definition der Gefahrensituationen
Massive ErziehungsfehlerLiegen schwerwiegende Erziehungsfehler vor und ist der entsprechende Elternteil grundsätzlich ungeeignet, um das Kind zu schützen und zu pflegen, ist in manchen Fällen das alleinige Sorgerecht notwendig. Hierzu zählen Tobsuchtsanfälle oder staatsfeindliche Erziehung. Doch auch übermässig hohe oder niedrige Anforderungen an das schulische Engagement können in einzelnen Fällen einen Erziehungsfehler darstellen.
Gefährdung des KindesvermögensEin Elternteil muss auch das Vermögen des Kindes verwalten. Wer die Spareinlagen des Kindes veruntreut und verschwendet, gefährdet die finanzielle Situation des Kindes.
MisshandlungInsbesondere bei Kindesmisshandlung wird die Kinderschutzbehörde eingreifen und das Sorgerecht entziehen bzw. einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusprechen.
SorgerechtsmissbrauchWird das Kind daran gehindert in die Schule zu gehen (Schulpflichtverletzung), kann das Sorgerecht auch entzogen werden. Insbesondere auch dann, wenn das Kind zu strafbaren Handlungen angestiftet wird (z.B. Diebstahl).
GesundheitsgefährdungWird dem Kind die notwendige medizinische Behandlung verweigert, wird nicht im Sinne des Kindes gehandelt.
VernachlässigungWird das Kind durch ungenügende Pflege, mangelnde Ernährung, unsaubere Kleidung sowie mangelnde Aufsicht vernachlässigt, ist die Beantragung des alleinigen Sorgerechts sinnvoll.
Unverschuldetes VerhaltenAuch dies kann unter Umständen zu einem Entzug des Sorgerechts führen. Hierzu zählen zum Beispiel Suchterkrankungen.
Gefährliches UmfeldBesteht ein gefährlicher ggf. strafrechtlich relevanter Einfluss aus dem persönlichen Umfeld kann auch dies den Entzug des Sorgerechts nach sich ziehen.

Was bedeutet alleinige Obhut?

Nach der Scheidung wird einem Elternteil die alleinige Obhut zugeteilt, die ein Teil der elterlichen Sorge ist. Die Obhut beinhaltet die tägliche Betreuung und Pflege des Kindes. Demnach kann das entsprechende Elternteil entscheiden, wie das Kind seine Freizeit gestalten darf (Fernsehzeiten, Aktivitäten) und wann es ins Bett geht oder seine Hausaufgaben machen muss.

Elterliche Obhut und alleinige Obhut

Doch Vorsicht, obschon ein Elternteil die alleinige Obhut zugesprochen bekommt und das Kind im Haushalt lebt, bedeutet dies nicht, dass das andere Elternteil keine „elterliche Sorge“ mehr hat. Die elterliche Obhut beschreibt im eigentlichen Sinne nur die Betreuungsverantwortung für das Kind. Somit hat auch der Elternteil, bei dem das Kind nach der Scheidung nicht wohnt, eine Betreuungsverantwortung, wenn das Kind bei ihm ist. Hierfür werden meist andere Begriffe wie beispielsweise Besuchsrecht, persönlicher Verkehr oder alternierende Obhut verwendet.

Nichtsdestotrotz hat der betreuende Elternteil auch das Recht und die Pflicht, angemessen für die alltäglichen Bedürfnisse des Kindes zu sorgen. Hierfür muss er den anderen Elternteil nicht einbeziehen. Prinzipiell gilt, dass jeder Elternteil sich während der Betreuungszeit nicht in die Art der Betreuung des anderen Elternteils einmischen soll (Aktivitäten, Ernährung, etc.). Jedoch werden diese Freiheiten dort eingeschränkt, wo das Kindeswohl gefährdet ist.

Alternierende Obhut

Durch die alleinige Obhut hat der Elternteil die Berechtigung, mit dem Kind in einem Haushalt zu wohnen und sich um dessen tägliche Belange zu kümmern. Wohnt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, spricht man von alleiniger Obhut. Lebt es hingegen bei beiden Elternteilen, dann handelt es sich um eine geteilte oder alternierende Obhut.

Eine alternierende Obhut kann hohe Anforderungen an das Kind stellen, da es sich zwischen zwei Wohnorten bewegen muss. Somit muss es zwischen den Wohnorten pendeln und sich an verschiedene Regelungen der jeweiligen Elternteile halten. Demgegenüber ist es auch für die Eltern nicht immer einfach, die alternierende Obhut sinnvoll zu gestalten und durchzuführen. Hier muss die Kommunikation einwandfrei funktionieren, um wichtige Hinweise zu Schule, Hobbys etc. untereinander auszutauschen.

Elterliche Sorge abgeben

Kann man die elterliche Sorge freiwillig abgeben? Sind sich die Eltern einig, dann kann der Elternteil, welches nach der Scheidung mit der alleinigen elterlichen Obhut betraut wurde, eine alternierende Obhut vereinbaren. Ferner können sich die Eltern auch einigen, dass das Kind im Haushalt des anderen Elternteils lebt. Haben zwei Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, dann ist es nicht so einfach, dass Sorgerecht vollständig abzugeben, sofern hierfür keine triftigen Gründe vorliegen. Bestenfalls einigt man sich mit dem anderen Elternteil, um somit die bestmögliche Lösung für das Kind zu finden.

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Allem voran im Hinblick auf die Tatsache, dass das alleinige Sorgerecht in der Schweiz eine Ausnahmestellung einnimmt, ist eine anwaltliche Beratung immer dann von Vorteil, wenn die Beantragung der alleinigen Sorge und Obhut gewünscht ist. Zudem kommt es natürlich im Zuge einer strittigen Scheidung nicht selten zur Frage “Wer bekommt die Kinder?” und hier ist es in jedem Fall empfehlenswert die eigenen Ansprüche wie auch das Kindeswohl durch einen Fachanwalt für Familienrecht zu sichern.

Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, dass Experten des Familienrechts auch einen wichtigen Anteil an der Wahrung des Kindeswohls tragen können. Denn immer dann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, gilt es schnell und vor allem rechtlich korrekt zu handeln. Ein Anwalt kann hier also der Familie und allem voran dem Kind sehr gute Dienste leisten!

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FAQ: Alleinige Obhut

Grundsätzlich nicht, da für den Entzug der elterlichen Sorge schwerwiegende Gründe im Hinblick auf das Kindeswohl gegeben sein müssen. Streitigkeiten unter den Eltern sind nur dann ein Grund für ein alleiniges Sorgerecht, wenn daraus resultierend das Kindeswohl eingeschränkt oder nachweislich gefährdet ist.
Nein, nach dem Entzug der elterlichen Sorge kann nach Ablauf einer einjährigen Frist die erneute gemeinsame Sorge und Obhut beantragt werde, wenn die Gründe für den Entzug nicht mehr Bestand haben.
Ja, auch nach dem Entzug der elterlichen Sorge, hat der nicht mehr Sorgeberechtigte Elternteil wie auch das Kind ein Anrecht auf persönlichen Verkehr, also Umgang.
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