Ehegatten schulden sich per Gesetz gegenseitig Auskunft. Diese Auskunftspflicht umfasst insbesondere das Einkommen, das Vermögen sowie auch die Schulden. In welchen Fällen eine nacheheliche Auskunftspflicht besteht und worauf bei der Anrufung von Beweismitteln in ehelichen Verfahren grundsätzlich zu achten ist, beantwortet Ihnen Rechtsanwalt lic. iur. HSG Christian Geosits, im folgenden Interview.
Lic. iur. HSG Christian Geosits ist seit rund 15 Jahren selbstständiger Rechtsanwalt in Zürich. Sein Büropartner und er sind allgemeinpraktizierende Anwälte unter der Homepage www.geosits.ch. Lic. iur. HSG Christian Geosits ist sowohl im Straf- als auch Zivilrecht prozessierend tätig, letzteres mit einem Schwerpunkt im Familienrecht.
Rechtsanwalt für Familienrecht
- Schwerpunkte: Familienrecht, Eherecht
- Kanzlei: 8008 Zürich
- Zulassung seit: 2001