Ich unterstütze Sie umfassend in allen familienrechtlichen Belangen wie der Ausarbeitung von Vereinbarungen bei Trennung oder Scheidung, Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Verfahren vor Gericht und gegenüber den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), Überprüfung von bestehenden Eheschutzentscheiden und Scheidungsurteilen, Unterhaltsberechnungen sowie Anfechtung oder Feststellung von Kindesverhältnissen. Ebenso beich rate Sie ausserhalb von strittigen Verfahren, verfassen Ehe- und Partnerschaftsverträge und nehme als Urkundsperson die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor.
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