Bereits eine frühzeitige Beratung hilft Ihnen, Ihre familienrechtlichen Ansprüche zu verstehen und Ihre Position zu stärken. Meine Erfahrung aus der Praxis hat mich gelehrt, dass eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien oft vorteilhafter ist als langwieriger Streit. Daher stehe ich Ehegatten, Paaren, Eltern und volljährigen Kindern auch gemeinsam beratend zur Seite, sofern Sie dies zu Beginn der Zusammenarbeit wünschen.
Sollte eine einvernehmliche Einigung nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen entschlossen vor Gericht und gegenüber Behörden. Dabei unterstütze ich Sie in Eheschutz- und Scheidungsverfahren, in Unterhaltsklagen sowie bei Sorgerechts-, Obhuts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten.
Das Familienrecht berührt oft auch andere Rechtsgebiete. Mein Ziel ist es, dass wir eine Lösung finden, die umfassend funktioniert. In meiner Kanzlei arbeiten wir deshalb interdisziplinär. Bei Bedarf ziehe ich Expert:innen aus den Bereichen Gesellschafts-, Erb-, Kinder- und Erwachsenenschutzrecht hinzu, um eine umfassende, massgeschneiderte Lösung für Sie zu finden.